Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1862)
- Date
- 1862-06-17
- Page
- Seite 329 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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329 den durch Vertrag zwischen demselben und der Gemeindevertretung festgestellt. §. 10. Die Auslagen der Cultusgemeinde sind auf deren Mitglieder nach einem den Localverhältnissen entsprechenden; von der Majorität der beitragspflichtigen Mitglieder der Cultusgemeinde zu normirenden Steuermodus zu repartiren und haben hiezu auch jene Israeliten beizutragen, welche fremdzuständig sind, aber in der Gemeinde ihren bleibenden Aufenthalt haben. Die Vorschreibung der Beiträge zur Cultusgemeinde erfolgt mittelst executionsfahigen Zahlungsscheines, gegen welche der Recurs an die'politischen Behörden zulässig ist. §.'11. Die Verwaltung der Eultusgemeinden sowohl als der Synagvgengemeinden wird durch einen freigewählten Vorstand besorgt, dessen Mitglieder ihr Amt unentgeltlich verrichten, und auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden, von denen der dritte Theil jährlich aus-' scheidet, Wahlberechtigt und wahlfähig ist jedes beitragspflichtige Mitglied einer Cultus -, respective Synagogengemeinde. Alle jene Ausschließungsgründe, welche nach dem allgemeinen Gemeindegesetze die Wahlfähigkeit zur Gemeindevertretung entziehen, gelten auch für diese Wahl. Ferner sind Jene ausgenommen, welche aus der Cultus- oder Synagogengemeinde, einen Gehalt beziehen, oder eine Bestallung haben. §.12. Zur Vertretung der gemeinsamen Interessen sind nur die Vorstände der sämmtlichen Eultusgemeinden Böhmens und deren Delegirte berufen. Um jedoch den Ausdruck der Wünsche und Bedürfnisse sämmtlicher Gemeinden zu ermöglichen, wird von den sämmtlichen Cultusgemeinde-VertretuNgen Böhmens je auf 3 Jahre eine Cultusgemeinde als Vorort bestimmt, nnd hat die Gemeindevertretung des Vorortes alle das gemeinsame Interesse betreffenden Angelegenheiten durch Correspondenz mit den Behörden und Privaten derart unentgeltlich zu erledigen, daß über jede wichtigere Angelegenheit das Votum sämmtlicher Cultusgemeinde-Vertretungen Böhmens schriftlich oder durch Einberufung einer Versammlung eingeholt und der durch Stimmenmehrheit erfolgende Beschluß ausgeführt und über religiöse Fragen das Gutachten der Rabbiner eingeholt wird. Zu dem Zwecke hat jede neu gebildete Gemeinde ihre Constituirung an den Vorort bekannt zu geben, wo über deren Bestand Evidenz zu führen ist. Dies sind die Resultate der gedachten Versammlung, welche als Zeugniß der energischen Lebenskraft und Befähigung in dem jetzigen Judenthum von hohem Werthe ist. Ueber den weiteren Fortgang werdenwir diegrehrten Leser in Kenntniß erhalten.?.•!. Literarischer Wochenbericht. Gaya, im Mai. ^173in EineResponsensammlung von Markus Benedict, herausgegeben vonE L. Kohn, Rabbinatsassessor in Nikolsburg. Wien Angezeigt von Dr. M. Duscha k> Bezirks - Rabbiner in Gaya. — Markus Benedikt erblickte da§ Lichtder Welt zu Csurgo in Ungarn Anno 1753, wo sein Vater Fleischhauer war. Seine Mutter stammte aus iNikolsburg. Schon in seinem fünften Lebensjahre würde er nach Nikolsburg gesandt, wo seine Großmutter als arme Wittwe lebte. In seinem Ilten Lebensjahre war M. so begabt, daß er schon hätte eine Hochschule-besuchen können. Da aber der damalige Landesrabbiner-den mährischen Tekanoth nicht entsprach—r die ich im Original als Manuskript besitze und keine Jeschiba-hielt, so übergab der Gönner unsers M. denselben. der Pflege des Rabbiners zu Oettingen, dessen Weib, eifersüchtig auf M., ihn so quälte, daß er sich entschloß, mach. Fürth..zu gehen, um die pilpulistisch scharfsinnigen Vorlesungen Joseph Steinhart's zu hören. Im Jahre 17.81 wurde, er von Markburg nach Molsburg berufen, wo er sich mit der einzigen 14jährigen Tochter des Gumpel Proßnitz verlobte. Inzwischen ging er nach Prag, wo Ezechiel Landau blühete, ohne aber dessen Unterricht zu hören, vielmehr hielt er selbst sehr frequentirte Vorlesungen. 1773 vollzog er seine Verehelichung und wurde zugleich Dajan in Nikolsburg. Darauf wurde er Rabbiner in Lundenburg, dann zu Sassin in Ungarn, und endlich nach Gerson Chajes Landrabbiner, in welcher Eigenschaft. er nach, außen und innen, soweit es die damaligen Zustände geboten, segensvoll wirkte und sich die allgemeine Achtung und das unbedingteste Vertrauen erwarb , ohne daßjemals eine Klage seinen Lippen entfuhr, daß ihm von. der Behörde kein Wirkungskreis vorgezeichnet sei. Benedikt war. vielmehr der unerschütterlichen Ueberzeugung,. daß jede Einmischung oder Herbeirufung der weltlichen Behörde gegen den. Sifte P. Mischpatim verstoße. Er.-war. auch als Schriftsteller productiv, und gegenwärtige Responsensammlung ist geeignet, die Aufmerksamkeit der Talmudisten auf sich zu ziehen. Ihre Leser aber möchte, ich nur auf einige Abschnitte aufmerksam machen, weil sie uns ein Spiegelbild der damaligen Ereignisse vor das Auge