Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1862)
- Date
- 1862-06-17
- Page
- Seite 326 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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326 §. 2. Der Verein besteht aus einem Comitö und den Mitgliedern. Das Comitä besteht: a) aus drei Leitern, von denew der Eine der Kaffenführer, b) aus Vertrauensmännern, von denen Einer oder Mehrere in der Hauptstadt jedes Landes oder auch jeder großen Provinz. Mitglied des Vereins ist Jeder, der demselben mit einem freiwilligen Beitrage von mindestens 10 Sil-' bergroschen beilrftt. Regelmäßige Beiträgewerden nicht ge- . fordert, sondern je nach den Bedürfnissen des Vereins nach Erschöpfung der vorhandenen Mittel Gaben eingefordert. §. 3. Die Wirksamkeit des Vereins hinsichtlich seines ersten Zweckes wird zuerst darin.bestehen, daß in einem Flugblatte eine für das Volk bestimmte concinne, kräftige und verständliche Widerlegung jener Beschuldigung, eine nachdrückliche Aufforderung, sich nicht zum Werkzeug niedriger Bosheit und Rachsucht,/grausamer Verfolgung und Ungerechtigkeit zu machen, und ruhig den Erfolg der gerichtlichen Untersuchung abzuwarten, gegeben wird. Dieses Flugblatt soll in den verschiedensten Sprachen für die Länder, wo es am meisten Noth thut, wie in deutscher, französischer, czechischer, polnischer, russischerungarischer, türkischer und arabischer Sprache' abgefaßt, stereotypst und in Masse abgedruckt und bei den Vertrauensmännern der verschiedenen Länder niedergelegt werden. In jedem einzelnen Falle werden dann die Exemplare in der betreffenden Stadt und Gegend in Menge verbreitet, zugleich , der Inhalt auf Kosten des Vereins in den gelesensten allgemeinen und localen Blättern des Landes abgedruckt, und nicht minder Artikel, die auf den vorliegenden Fall Bezug , haben, auf dieselbe Weise unter das Volk gebracht. Alle weiteren Maßnahmen, wie sie sich für . Zeit und Ort angemessen zeigen, werden durch die Mittel und Vertrauensmänner des Vereins in Anwendung gebracht, zu welchem Zwecke der Vertrauensmann der Provinz sich mit den tüchtigsten Männern der Landschaft, welchen Glaubens sie auch seien, überhaupt und in jedem einzelnen Falle in Verbindung zu setzen hat.— Zur Erreichung des zweiten Zweckes müssen in jedem einzelnen Falle vom Vertrauensmann die benöthigten Mittel sowie die Aufmunterung zu thalkräftigem Einschreiten bei den Landesgerichten und Staatsbehörden erfließen, ein bewährter Rechtsbeistand gewonnen und die Angelegenheit energisch verfolgt werden. §. 4, Die Namen der Vertrauensmänner, sowie das Verzeichniß der Mitglieder nebst ihren Beiträgen werden von . Zeit zu Zeit veröffentlicht, sowie jährlich ein Rechenschaftsbericht und eine Rechnungsablage, gegeben. — , % Mit diesen wenigen Umrissen haben wir den allgemeinen-Plan geben wollen, ohne damit die weitere und speciellere Entwickelung zu beschränkend v. ., Wir fordern nun hiermit unsere Gtäuberisgenosien aller Länder auf, den oben gegebenen Plan zu prüfen, und ihre Beitrittserklärung uns einzusenden. Zu diesem Behufe werden wir diese Aufforderung in vielen Exemplaren abdrucken lassen und Jedem, der sich mit der Sammlung von Beitrittserklärungen UNd Beiträgen beschäftigen will,, eine beliebige Anzahl von Exemplaren zu Gebote stellen. Sobald sich einige hundert Mitglieder angemeldet haben, soll die Wahl des Comitös und die Realisirung des ganzen Entwurfes vor sich gehen. Wir werden unterdeß danach streben, schon jetzt Männer zu gewinnen, welche das Amt eines Vertrauensmannes zu übernehmen geeignet und gewillt sind. Wir übergeben diese wichtige Angelegenheit vertrauensvoll unfern Glaubensgenossen, hegen aber die Ueberzeugung, daß es in keinem Lande und in keiner Gegend an Männern fehlen wird, die, auch nicht unseres Glaubens, für Recht und Wahrheit genugsam begeistert sind, um sich dem Vereine anzuschließen und für dessen Zwecke wirksam zu sein. Sicherlich wird aber der Segen Gottes auf diesem Werke ruhen, wenn wir uns jenes durch thatkräftige Entschließung und regsame Theilnahme würdig machen! Dr. Ludwig Philippson. Wie Mischen Schulen im Orient. Wir haben in voriger Nummer den Ausgang des Conflictes in Konstantinopel berichtet, welcher, den civilisatorischen Bestrebungen abgewendet, den früheren Zustand wieder herstellte. Wir machen dafür die türkische Staatsregierung nicht verantwortlich; denn einerMassevon 100,000 Fanatikern läßt sich keine Institution aufdrängen. Die Reactioü macht sich in gleicher Weise in den anderen Städten des Orients bemerklich. Wir lassen die „V4rite isra- 61iie“ darüber sprechen. Sie sagt: „Correspondenzen aus dem Orient schildern einen beklagenswerthen Zustand in diesem Lande. Der heftigste Widerstand besteht in allen Städten des Orients gegen die. freie Erziehung, welche von den Gemeinden Europas-beschützt wird. So hatten Smyrna, Adrianopel, Salonichi französische Lehrer und heute, scheint es., sind sie nicht mehr in Amtsthätigkeit. In Konstantinopel selbst ist der Direktor der israelitischen Schulen, Herr Rabbiner Samson Levy, im Streit mit