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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-06-10 · Heft 24 (10.6.1862) · p. Seite 319

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 24 (10.6.1862)
Date
1862-06-10
Page
Seite 319 (sequence 9)
Language
German
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319 der allgemeinen Menschenliebe athmen, wofür ich ihm hiermit den innigsten Dank abstatte, und dieses noch mehr, weil solche Grundsätze in Local- und Kreisblättern, die mehr unter das Volk auf dem Lande verbreitet und von ihm fleißig gelesen werden, — veröffentlicht am geeignetsten sind, die Vorurtheile gegen uns, auch aus dieser Klasse gänzlich zu verbannen. Möge daher der tüchtige Verfasser fortfahren, so zu wirken für Recht, Wahrheit und Freiheit; ihm wird gewiß die Anerkennung und der Dank aller Menschenfreunde zu Theil werden. I. Cahn, Oberrabiner. Trier, 24. Mai. (Privatmitth.) Von vielen Seiten wurde mir die Meinung geäußert, daß jetzt alle Israeliten Preußens, wie ein Mann, eine Eingabe dem Hause der Abgeordneten, daß der §. 12 der Verfassungsurkunde, in Beziehung auf sie, eine Wahrheit würde und nicht länger durch die Interpretation eines Ministers illusorisch bleibe, einreichen müßten. Ich bin ganz dieser Ansicht und glaube, daß Sie, geehrtester Herr College, der geeignetste Mann wären, um diese Sache wieder in' die Hand zu nehmen und alle Gemeinden hierzu zu veranlassen. Nach meinem Dafürhalten müßte Man auch die Anerkennung und Unterstützung unseres Cultus von Seiten des Staates energisch verlangen, wie solches in Frankreich, Belgien, Holland und sogar in einigen deutschen Staaten schon seit vielen Jahren geschieht. Wir haben das Recht und vollkommenen Anspruch, auch dieses zu verlangen, und warum sollen wir dieses noch länger mit Stillschweigen übergehen? Der ehrliche und schlichte Christ weiß nicht anders, als daß der jüdische Geistliche in demselben Verhältnisse, wie der christliche, einen Staatsgehalt bezieht und äußert sein großes Erstaunen, als ihm mitgetheilt wird, daß solches nicht der Fall ist, und daß wir Israeliten für die Bestreitung unserer Cultuskosten gar keinen Beistand erhalten, was ich schon öfters vernommen habe. Auch in Beziehung auf Unterstützung israelltischer Bauten aus Communal- Vermögen bestehen noch die Israeliten beeinträchtigende alte Gesetze, worüber ich später, so Gott will, ausführliche Mittheilung aus meiner Praxis geben werde. I. Cahn, Oberrabbiner. Oesterreichischer Katserstaat. Prag, im Mai. (Privatmitth.) Mit der jüngsten Zeit sind die Verhältnisse unserer Gemeinderepräsentanz in ein neues Stadium zetteten, in ein Stadium, welches auf die Entwicklung ihrer innern und äußern Verhältnisse von größtem Vortheile werden kann; in der jüngsten Zeit wurde die Oeffentlichkeit der Verhandlungen eingeführt. Zwar ist der Zuttitt zu denselben nur ein bedingter, weil zu jeder Sitzung nur eine bestimmte Anzahl Eintrittskarten (36 außer einigen Permanenzkarten) vertheilt werden, allein es ist dieser Umstand den räumlichen Verhältnissen zuzuschreiben, nebenbei bemerkt, hat dies auch seine gute Seite. Es ist wünschenswerth, daß nur ein gewissermaßen gewähltes Au- - ditorium den Versammlungen beiwohnen solle, weil sie manchmal Gegenstände betreffen können, welche am wenigsten vor ein großes Publikum passen. Wie man vernommen, soll es den freisinnigen Mitgliedern der Cultusrepräsentanz viel Mühe gekostet haben, so wie es Mitglieder der entgegengesetzten Ansicht viel Ueberwindung kostet, daß erstere die Oeffentlichkeit einführen konnten, und daß letztere in öffentlicher Verhandlung ihre Ansichten zu erkennen geben müssen. Bei der ersten Verhandlung zeigte sich sicher die Wohlthat der Oeffentlichkeit bei der zur Sprache gekommenen Repartition der Cultussteuer. In dieser Verhandlung wurde auch mitgetheilt, daß die Meiselshnagoge die Einrichtung eines neuern Tempels annehmen wird, und wurde in dieser Beziehung auch beschlossen, durch ein eignes Circular an die Mitglieder der Gemeinde diese zur thäthigen Mitwirkung, aufzufordern, damit auch die andern Synagogen sich zu einer Reform des Cultus herbeilassen sollen. Man muß gestehen, daß die Sache sehr löblich wäre, aber unmöglich scheint, weil diesen Synagogen die Mittel abgehen, um dem erhabenen Zwecke nachzukommen, oder sollen sich etwa Tempelgemeinden bilden, in denen Prediger fungiren, die eben nur so viel leisten können als die ihnen zu leisten mögliche Rotation — die freilich eine geringe sein könnte — ein Aequivalent dafür wäre? Dann wahrlich sind diese Tempelgemeinden und ihre Prediger zu beklagen. Ad vocem Prediger fällt mir ein, daß von unserm gefeierten Prediger Herrn Professor Kämpf in dem jüngst ausgegebenen Hefte von Frankl's Monatsschrift sich ein Aufsatz über die Bedeutung des Wortes .-nw im Pentateuch befindet, der in sachverständigen Kreisen überaus große Anerkennung findet. Die Jahrtausende alte Frage in Betreff des r>2w!i n-irtatf, wovon die Anberaumung des Wochenfestes abhängt, findet darin ihre streng wissenschaftliche Lösung. Es wäre die- 24

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