Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1862)
- Date
- 1862-05-20
- Page
- Seite 270 (sequence 6)
- Language
- German
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L7V und 30 Schuhmachermeistern in die betreffenden Aemter geschehen. Diese waren unter den früheren Verhältnissen unzünftig etablirt und geduldet gewesen und unter Leitung der Herren Amtspatrone wurden die Aufnahmsunterhandlungen wohlwollend geführt und leicht beendet. Auch die Kämmerei erließ auf Vermittelung des Senats einen Theil der Bürgerrechtskosten. Die Meister selbst trugen ihrerseits einen Theil, und der „Verein zur Beförderung nützlicher Gewerbe unter den Israeliten" trug, seiner Tendenz gemäß, circa 5000 Crt. Mk. zu den Kosten bei. „Der Bau der neuen Synagoge ist in dem Rechnungswesen der regulären Bauverwaltung nicht begriffen. Er hat einschließlich des Baugrundes Bco. Mk. 175,378. gekostet^ welche Summe ohne Aufnahme neuer Hypotheken und ohne feste Stellenverkäufe angeschafft ist, wie dies eine der beifolgenden Tabellen zeigt. Für diesen Bau war unsere Bauverwaltungs - Commission durch einige Deputirte des Vorsteher - Collegiums und einige der Herren Spenden-Einsammler verstärkt worden. Außer den eigentlichen Spenden zum Bau sind auch nach Vollendung desselben zahlreiche Geschenke von silbernen und sonstigen Gegenständen für diese Synagoge eingegangen. „Unsere Ruhe- und Witt wen gehakte, die 1858 bis auf fast Crt. Mk. 4000. gestiegen waren, sind 1859 und 60 aus resp. Crt. Mk. 2530. und Crt. Mk. 2773. 4 Sch. gesunken und unsere gesammten Administrationskosten (Salarien, Druckkostcn, Bureaukosten, Botenlohn, diverse Spesen und Agio-Verluste begreifend) stehen seit sehr vielen Jahren fast unverändert aus circa Crt. Mk. 8000. jährlich. „Die Gesammtausgaben unserer Gemeindekasse fallen für 1858—60 mit ungefähr 56 Pr. Ct. auf das eigentliche Armenwesen, H V? - , - - - (Armen-) Schulwesen, 67 '/2 pr. Ct. 2'/.- - - - Ruhe- und Wittwengehalte, 12 h« - - - Renten von der Gemeindeschuld, 9'/» - - - die Cultus-Anstalten, 2 - - - Erhaltung der Grundstücke und 6 '/2 - - - Verwaltungskosten. 100 pr. Ct. „Unsere Einnahme besteht hauptsächlich in der Gemeindesteuer. Diese hat in dieser Periode so ermäßigt werden können, daß die 1950 Contribuenten von 1860 nur 8 Procent mehr aufzubringen hatten als 1560 Contribuenten im Jahre 1845. Auch ist das Minimum eines vollen Beitrages von Crt. Mk. 18. auf Crt. Mk. 9. und der 1821 vom Senat gesetzte Maßstab von 3 pr. Ct. des Einkommens thatsächlich auf 2 pr. Ct. erniedrigt. Ferner ist man mehr dahin gelangt, längere Rückstände zu vermeiden, und fast die gesammten Beiträge gehen jetzt im laufenden und spätestens im nachfolgenden Jahre ein. Die Zahl der Steuer-Reclamationen ist nicht bedeutend, und von den angesetzten Quoten gehen, nach sechsjährigen Perioden zusammengestellt, durch Moderationeu und Zufälle durchschnittlich nur etwa 6 pr. Ct. verloren; ein Resultat, das seinen Grund auch darin hat, daß die Gemeindesteuer von sehr Bielen mit einer gewissen Pietät betrachtet wird. „Die sich hier längere Zeit auf Heimathsschein aufhaltenden Fremden tragen jetzt durch eine „Aufenthalts-Abgabe" (1860: Crt. Mk. 1406.) Einiges zur Erhaltung unserer Anstalten bei, ohne jedoch dadurch hiesige Rechte zu erwerben. „Der Ertrag der Einkaufs- Geld er und der Bräutigams-Abgaben variirt mehr als der unserer sonstigen Jntraden. Ersterer schwankt zwischen Crt. Mk. 9915. (1848) und Crt. Mk. 37,300. (1856); letzterer zwischen Crt. Mk. 4902. (1849) und Crt. Mk. 15,717 (1860). Beim Eintritt von Fremden wird seit 1853 der Nachweis der Abstammung von früheren Gemeindegliederu nicht mehr verlangt, so wie denn auch das damit zusammenhängende System, von Kindern und Nachkommen Nachzahlungen für ihre Vorfahren zu verlangen, längst ausgegeben ist. Es sind seit Bestehen des Regulativs vom Januar 1854 bis Ende des Jahres 1860 eingetreten 681 neue Mitglieder, von denen (nach erwiesener Subsistenzfähigkeit) 361 Fremde. Von diesen haben jedoch nur 229 Einkaufsgeld bezahlt, da die übrigen die Aufnahme gratis erlangten, weil sie eine Gemeinde-Angehörige ehelichten. „Der Spar- und Tilgu ngsfonds, welcher auch Conto der Ueberschüsse heißen könnte, wird separat verwaltet und stand Ende 1860 auf der Höhe von Banco Mk. 91,452. 10 Sch., wozu 1861 noch einigen Zuschuß liefern wird. Dagegen muß in-nicht gar langer Zeit ein neuer Begräbnißplatz aus demselben erstanden werden. Die Capitalien sind theils in baar, theils in Valuten und Hypotheken jederzeit disponibel. " „Die Depo fiten-Kasse milder Stiftungen wird von zwei Vorstehern und drei andern Gemeindemitgliedern verwaltet. Sie hatte (am letzten 31. De-