Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1862)
- Date
- 1862-05-20
- Page
- Seite 269 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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269 im Staate oder nicht, entscheidet über das Geschick des Landes, .Die Judenverfolgung ist schließlich auf die Christen selbst zurückgefallen. Denn ein Princip, welches nicht vollständig dnrchgeführt ist, kann ebenso gut gegen als für Diejenigen, die es aufstellten, angewendet werden. So lange noch irgend ein Theil ver Bevölkerung unterdrückt, werden darf, kann man auch einen Schritt weiter gehen und noch einen andern Theil derselben ebenfalls unterdrücken; in demselben Maße aber, in dem es der christlichen Bevölkerung gelungen ist, das auf ihr selbst ruhende Joch zu brechen, in demselben Maße muß sie es auch, um sich selbst die Freiheit zu sichern, von allen Staatsangehörigen nehmen. Nur mit der vollständigen Emancipation der Israeliten stellt man auch die Christen gleich und sicher gegen die. Möglichkeit erneuerter eigener Unterdrückung. Abg. Kusel: Die wenigen Worte,.die er bemerken wolle, spreche er nicht als Jude, sondern nach seiner beschworenen Pflicht als Abgeordneter. Er schließe sich dem Standpunkt der Regierungan; dieselbe verdiene den Dank des Landes für das vorliegende Gesetz, welches ein gegen die kleine Zahl der Israeliten begangenes Unrecht wieder gut mache. Die Juden sind keine Fremdlinge, wie behauptet wurde; sie haben Jahrhunderte lang mit ihren christlichen Mitbürgern Freude und Leid redlich getheilt, sie erkennen kein anderes Vaterland an, als Deutschland. Sie verlangen keine Gnade, nur Gerechtigkeit. In andern Ländern ist man Baden mit dem Beispiel der Gleichberechtigung vorangegangen. Die badische Kammer wird heute diesem Beispiel folgen und es aussprechen, daß in diesem gesegneten Lande wegen seines Glaubens Niemand in seinem bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand mehr unfrei sein soll. Berichterstatter Häusser freut sich, daß in diesem Hause, in dem vor 30 Jahren nur zwei Stimmen für die Gleichberechtigung sich aussprachen, heute vielleicht nicht zwei Stimmen dagegen stimmen werden. Das sei ein Triumph fortschreitender Humanität, und. an diesem eklatanten Beispiel, constatire er, daß der Fortschritt keine bloße Theorie sei. Nur der Abgeordnete für Staufen verlange, daß die Juden erst den Beweis ihrer Reife führen. Dieser Grund ist nicht neu, und wenn wir ihm heute durch Vertagung der Frage nachgeben, so wird er nach Umfluß der Zeit ebenso wiederkehren. Man bewegt sich eben damit im Zirkel, So lange wir eine Beschränkung der Rechte bestehen lassen, so hat das Verlangen,' es uns in Allem gleich zu thun, aber ohne gleichen Wind und ohne gleiche Sonne, etwas Hartes, Grausames, ja einen Beigeschmack von Hohn. Dort, wo Gesetzgebung oder Toleranz der Gemeinde den Juden den Zutritt zu Gemeindeämtern gewährt hat, hat man keine Klagen über Mangel an Pflichttreue und Eifer gehört; ja diese Eigenschaften, die strenge Zucht und Sitte des Hauses, zeichnen dies Volk besonders aus, und sind nicht zu unterschätzende Eigenschaften eines Gemeindebürgers. Wo man den Israeliten Freiheit gab, da blieb ihr Dank dafür nicht aus. Den Beweis dafür liefert das Jahr 18 l 3, wo in Opferwilligkeit kein Unterschied zwischen Talmud und Evangelium war. Was die Petitionen betreffe, so achte und ehre er das Volk, aber Massen- und Sturmpetitionen haben dem Redner nie imponirt. Das gerade ist der Segen unserer Verfassung, daß nicht die Masse entscheidet; die Geschichte lehrt es deutlich genug, wie schlecht die Freiheit berathen ist, wenn sie von der Stimme der Menge abhangt. Was die von dem Schacher und Nothhandel hergenommenen Gründe betreffe, so seien die Anstößigkeiten beim Noth- und Kuhhandel verschwindend gegen die großen, sehr bedenklichen Börsenfpeculationen und Manipulationen; große Börsenjuden seien geehrt, ja Einzelne mit dem christlichen Erlöserorden geschmückt; darin liege auch eine Ungleichheit, die auszugleichen sei. Es ist, so schließt Redner, eine leichte Sache, freisinnig zu sein, wenn es keine Opfer kostet; der ächte Freisinn zeigt sich in Opfermuth, und darin wird hoffentlich die Kammer von 1862 die von 1831 noch übertreffen. Da der Abg. Federer sich vor dem Schluffe der Discussion entfernt hatte, so wurde, nachdem die specielle Discussion nur Redactionsveränderungen veranlaßt hatte, das ganze Gesetz einstimmig angenommen. Den badischen Israeliten ist demnach das volle Ortsbürgerrecht zngesichert mit der alleinigen Ausnahme, daß das Recht des Allmendgenusses und die Bereinigung der Armenpflege erst im Jahr 1872 eintreten solle. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg. (Finanzbericht der Jahre 1848—1860 der israelitischen Gemeinde zu Hamburg. Schluß aus No. 19.) „Die unter 1855—56 aufgeführte „außerordentliche Ausgabe" von Crt. Mk. 6382. I Sch. ist für die bereits erwähnte Aufnahme von 51 Schneider-