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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-05-20 · Heft 21 (20.5.1862) · p. Seite 267

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 21 (20.5.1862)
Date
1862-05-20
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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267 sich in Ehren geltend gemacht haben. Im Jahre 1809 konnten ihnen noch keine eigenen Landschulen bewilligt werden, weil sich in ihrer Mitte keine Leute fanden, welche die Eigenschaften eines Lehrers besaßen; heute ist dieser Mangel nicht mehr vorhanden. Im Jahr 1811 konnte man ihnen die Führung der bürgerlichen Standesbücher noch nicht übertragen, weil ihnen die Kenntniß der deutschen Sprache und die nothwendige Bildung dazu abging; auch darüber wird jetzt keine Klage mehr erhoben werden können. Es ist denn auch in den vielen Verhandlungen, die seit 1822 über diese Frage stattfanden, von Seiten der großh. Regierung niemals die Beschwerde laut geworden, daß in dieser Richtung kein Fortschritt zu bemerken sei; vielmehr ist ihnen von jener Seite wiederholt das Lob gezollt, daß sich im Großen und Ganzen eine unverkennbare Wendung zum Bessern kund gebe. „Eine billige Erwägung dieser Verhältnisse wird jedenfalls mehr zur allerseits gedeihlichen Lösung der Frage beitragen, als die leidenschaftlichen Ausfälle und die Appellationen an den blinden Haß, womit die Autoren der Petitionen ihr Werk glaubten würzen zu müssen. Die Behauptung, daß die Juden fortan wie eine Schmarotzerpflanze sich über das Land ausbreiten, daß sie ein Privilegium besitzen und vom Schweiße der Christen leben werden, der Vergleich mit^inem Nomadenstamme, der von „Diebstahl und Betrug lebte", die fast drohende Hinweisung auf frühere Judenverfolgungen und ein möglicher Weise neues Hep-Hep, das Alles richtet sich am einfachsten selber und nöthigt Ihrer Commission das Bedauern ab, daß die zahlreichen Petenten, die wohl vorzugsweise der Widerwille gegen jüdischen Nothhandel trieb, nicht wenigstens eine entsprechendere Form für ihren Widerspruch gewählt haben. Es war freilich bequemer, solch ein lithographirtes Blatt mit Unterschriften zu versehen, als die aus eigener Erfahrung geschöpften Beschwerden der Kammer vorzulegen. Nur hat dieses Verfahren das moralische Gewicht! der Petitionen viel mehr geschwächt' als erhöht." Dem Berichte folgte die allgemeine Diseussiou, iw welcher alle Redner für den Gesetzentwurf sprechen, mit alleiniger Ausnahme des Abg. Federer. Dieser wünscht, daß der Gesetzentwurf erst einem später» Landtage wäre vorgelegt worden. Die weitaus größere Mehrzahl der Israeliten habe sich dem Nothhandel, dem Schacher und Wucher bisher ergeben. und treibe ihn jetzt noch; die Abneigung, die in den lithographirten Petitionen aus 194 Gemeinden mit 18,000 Unterschriften ihren Ausdruck gefunden, sei daher begründet. Diese nicht zu unterschätzenden Petitionen seien dadurch entstanden, daß bis jetzt noch dieselben Gründe wie im Jahre'1831 gegen die völlige Gleichstellung der Israeliten sprächen; die Petitionen verlangen ein Gesetz über den Nothhandel und die Verschiebung der vollständigen Emancipation bis zur Hinwegräumung der Bedenken, die der Emancipation entgegenstehen, durch die Israeliten selbst, indem sie sich der Gleichstellung vorerst würdig zeigen. Redner stellt daher an die Kammer die Bitte, sie möge dem Gesetze ihre- Zustimmung so lange versagen, bis die Israeliten durch ihr Benehmen den Beweis geliefert haben, daß sie würdig und fähig feien, allen Pflichten eines Ortsbürgers nachzukommen. Er stellt deshalb den Antrag, über den Gesetzentwurf zur Tagesordnung überzugehen. Hiergegen traten am nachdrücklichsten der Abg. Moll auf, der besonders darauf aufmerksam machte, daß die meisten Unterzeichner der Petition die Gründe dieser, z. B. den Talmud, auch den Namen nach nicht kennen. Abg. Hager, welcher sich folgendermaßen äußerte: „Es handelt sich um den entschiedenen Entschluß des Starken gegen den Schwachen, einer großen Majorität gegen ein kleines Häuflein, ein altes historisches Unrecht wieder gut zu machen, das, mit dem Aufhören der Juden als einer selbstständigen Nation, mit dem aus ihrer eigenen Mitte hervorgegangenen Christenthum entstanden, sich durch verkehrte Auffassung des letzteren und seiner rein sittlichen Lehre Jahrhunderte lang mit finsterem Neligionsfanatismus in den gräßlichsten Verfolgungen geäußert und sich bis auf den heutigen Tag — wenn auch mit der Zunahme der Civilifation in seinen Aeußerungen immer mehr abnehmend — dennoch fortcrhalten hat. Ein großes Unrecht ist also wieder gut zu machen, und von wem sollte Das mit mehr Zuversicht zu erwarten sein, als von uns, den Vertretern des badischen Volkes, das mit seinem erhabenen Fürsten und dessen Regierung die Fahne der Civilifation so hoch hält? „Die rechtliche Sonderstellung der Juden steht im Widerspruch nicht nur mit der Glaubensfreiheit, sondern auch mit der Rechtsgleichheit, also mit Grundsätzen, welche in civilisirten Ländern als die Grundpfeiler der staatlichen Ordnung gelten, und welche zumal in constitutionellen Staaten zur vollen und unbedingten Anerkennung gebracht werden sollten. Ausnahmen hievon lassen sich immerhin nur da rechtfertigen, wo höchst dringende politische Gründe, namentlich Rücksichten für das geistige, sittliche und materielle Wohl des Volkes solche 21*

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