Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1862)
- Date
- 1862-04-29
- Page
- Seite 234 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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ten solchen Ausnahmsgesetzen unterlagen. Nun aber, da der Großrath des Cantons Zürich die Gleichstellung aller eingebürgerten Israeliten durchgesetzt hat, sei es ihm, dem Minister, angenehm, den israelitischen Gemeinden des Königreichs Italien, kund zu geben, daß von nun an auch.die Italiener israelitischen Glaubens an allen Vergünstigungen oberwähnten Tractates Theil zu nehmen berechtigt sind, ihrer Niederlassung und ihren Industrie- und Handelsunternehmungen im Can- Lon Zürich demgemäß nichts mehr im Wege stehe. A n z e i g e n. Vom ersten Mai «. an nehme ich meinen Wohnsitz in Bonn am Rhein (Maarflach Lit. G. No. I3id.), und bitte ich von dieser Zeit ab alle Briefe an mich dorthin z« adressiren. vr. Ludwig Philipps»«. Die Wiederbesetzung des Rabbinats in Mannheim betreffend. Zur Wiederbesetzung der durch den Tod des Rabbiners Prager erledigten Stelle in unserer Gemeinde hat der Synagogenrath geeignete Schritte gethan, indem er durch die Gemeinde 12 Männer wählen ließ, welche ihm bei der Ernennung eines würdigen Nachfolgers rathend zur Seite stehen werden. In der am 23. März stattgehabten gemeinschaftlichen Sitzung wurde beschlossen, bis zum 1. Mai (auch spätestens 15. Mai) a. c. Vorschläge entgegenzunehmen, welche die Berufung eines competenten Mannes bezwecken. — Eine richtige Wahl ist. für unsere Gemeinde von hoher Bedeutung; es ist aber auch zu erwarten, daß hie Bewerbung von Männern gewürdigt wird, welche bei entsprechenden Eigenschaften die seltene Gelegenheit finden, einer Gemeinde als Seelsorger vorzustehen, die dem Fortschritte huldigend, in allen ihren Gliedern vollkommen einig ist. Möge es den Bemühungen des Synagogenrathes gelingen, den rechten Mann für die Gemeinde zu finden, und wir hoffen, es giebt die Veröffentlichung dieses seines Beschlusses Veranlassung, daß sich unser Wunsch bald verwirkliche. Anmeldungen sowohl als freundliche Hindeutungen auf Männer - welche einem Ruse folgen möchten, sind zu adressiren an den Großherzogl. Synagogenrath in Mannheim. * Mannheim, 4. April 1862, ,; > Die Lehrerstelle an der hiesigen öffentlichen Elementar- und Religionsschule wird mit dem Isten Juli e, erledigt. Der Gehalt beträgt jährlich 250 Thlr. außer Nebeneinkünften. — Oualificirte Bewerber ersuchen wir, ihre Offerten nebst den-erforderlichen Zeugnissen an die Unterzeichnete Commission gefälligst schleunigst einzusenden. Culmsee, den 8. April 1862. Die Commission der israel. Elementarschule. C. Hirschfeld. Die Lehrer- und Cantor-Stelle bei hiesiger jüdischer Gemeinde wird vacant und kann im Septbr. oder Octbr. d. I. besetzt werden. Bei freier Wohnung wird ein anständiger Gehalt zugesichert. — Reflcctirende wollen ihre Offerten einreichen. Lippstadt, April 1862. Der Vorstands Der Posten als Schächter, Cantor und Religionslehrer wird am 1. ^»uli o. Hierselbst vacant. Gehalt bei freier Wohnung 170 bis 200 Thaler, ercl. Nebeneinkünfte. Qualificirte Bewerber wollen unter Einreichung der Atteste sich bis zum 15. Mai e. bei dem Vorstande persönlich oder schriftlich melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Praußnitz in Schlesien, den 13. April 1862. Der Synagogen-Vorstand. Die in Nö. 14 der Allgemeinen Zeitung des Iudenthums ausgeschriebene Lehreru. Vorbeterstelle zu Hoppftädten im Fürstenthum Birkenfeld ist. noch nicht besetzt. Es werden daher Meldungen fortwährend angenommen. Birkenfeld, den 17. April 1862. Goldmann, Lanvrabbiner. Die Stelle eines Schächters, Vorbeters und Religionslehrers, verbunden mit einem festen Gehalte von 150 Thlrn. und Nebeneinkünften, welche sich circa eben so hoch belaufen, ist sofort zu besetzen und mögen sich. Reflectanten an den Vorstand melden. Storkow bei Berlin, im April 1862. Die hiesige Vorbeter- und Schächterstelle, verbunden mit dem Amte eines more Zedek, mit einem Einkommen von jährlich' 406 Thlr., wird mit dem Isten Mai dieses Jahres vacant. Bewerber um dieselbe wollen bis zum 15ten Mai d. I. sich persönlich oder brieflich unter Einreichung ihrer Zeugnisse melden. Kosten werden nicht vergütet. Polnisch-Cröne bei Bromberg, den 17. Äpril 1862. Der jüdische Copyrations-Porstand. -