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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-29 · Heft 18 (29.4.1862) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 18 (29.4.1862)
Date
1862-04-29
Page
Seite 230 (sequence 10)
Language
German
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ihm ausgeführt worden sind, itt welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann. Der Preis besieht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thlr. zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgtin der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. I. II. Bewerbung um den Michael-Beer'schenPreis (zweiter Stiftung). Die diesjährige Concurrenz um den Michael-Beer'¬ schen Preis der hiermit ins Leben tretenden Stiftung ist für Kupferstecher ohne Unterschied der Confession bestimmt. Der behufs dieser Bewerbung der Königlichen Akademie einzusendende Kupferstich muß in Linienmanier ausgeführt sein und sind demselben Zeichnungen mindestens einer nach dem Leben ausgeführten Actfigur, sowie einer aus dem Original-Bilde eines guten Meisters entlehnten Gewandfigur beizufügen. Der Termin für die Ablieferung der Coycurrenz- Arbeiten an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. I. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit Attesten versehen sein, aus denen hervorgeht: 1) zu welcher Religion der Concurrent sich bekennt, daß derselbe ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Akademie ist; 2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Concurrenten selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise Nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. I. Berlin, den 17. Februar 1862. Die Königliche Akademie der Künste. Im Aufträge: Professor vr. Ernst Guhl, Ed. Daege. Secretär. (Aus dieser Bekanntmachung gehen die erfreulichen Daten hervor, 1) daß das Stipendium für jüdische Künstler von 500 äüf 700 Thäler erhöht Wörden, 2) daß ein gleiches Stipendium für Künstler ohne Unterschied des Glaubens vertheilt wird. Zu verwundern ist nur, daß trotzdem bei der PreisbewerbUttg um das letztere Stipendium von der Akademie ein Religivnsüttest gefordert wird.) Aus Wtstphalen, 20. April. (Privatmitth.) Die Leser Jhret gesch. Zeit, geehrtester Herr Redacteur, werden sich wohl noch jener gräulichen Affäire in Geseke vor der heimlichen Taufe eines Judenknaben und obligaten Judenverfolgungen erinnern. Man' würde sich täuschen, zu glauben, daß mit dem Verlaufe jener Angelegenheit der finstere Geist des Fanatismus, der sich nicht scheuet, die Ruhe und den Frieden der Familie auf's Herzloseste zu zerstören, aus jetter Gegend gewichen sei. Ich habe Ihnen heute von einer neuen Mortara-Geschichte zu berichten. Am ersten Tage nöD sitzt die Familie B ..... zu Gr. Bertte Lei Salzkotten nach beendigtem Gottesdienste eben friedlich beisammen, als man die Nachricht in's Haus bringt: „So eben ist eure Tochter R. getauft worden." Das Entsetzen, welches diese Nachricht in der Familie hervorbrüchte, den an Wahnsinn grenzenden Schmerz der 70jährigen Mutter, die Verzweiflung des greisen Vaters — das Alles zu schildern soll nicht meine Aufgabe sein, da ich nur nackte Thatsachen erzählen will. Der erwachsene Sohn eilt hin züM Pastor und fordert mit Ungestüm die Herausgabe der unglücklichen Schwester, der Vater fleht mit rührender Klage, ihm sein verführtes Kind wiederzugeben. „Eure Tochter ist gut aufgehoben", das war der ganze Trost aus des Priesters Munde. Auf das ernste Andringen der Angehörigen und Drohungen aller Art wurde endlich, nachdem Polizei und Justiz zu Rathe gezogen waren, am folgenden Morgen dürch den SeeleNhirten selbst das 19jährige Mädchen den Eltern wieder zugeführt. Er konnte gar nicht begreifen/ wie die Eltern so verblendet sein konnten, das ihrer Tochter wiederfahiette Heil Nicht als solches aüerkenüett zu wollen ünd erklärte auf die schmerzlichen Klagen und Vorwürfe der ürMett Eltern, das Mädchen habe die Taufe berlaNgt und er nicht das Recht gehabt, sie ihr zu verweigern. Wie diese Erklärung mit dem Umstande stimmt, daß jedesmal nach empfangenen Unterrichte, her seit Januar d.J. täglich ertheilt worden war, der Geistliche dem Mäd-

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