Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1862)
- Date
- 1862-04-29
- Page
- Seite 229 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Doctorjubiläum gefeiert hatte, entschloß sich der greise Lehrer nach einer nun mehr denn halbhundertjährigen mühevollen, aber segensreichen Thätigkeit, den Abschied nachzusuchen, um noch des Genusses einer wohlverdienten Ruhe theilhaftig zu werden. Bei seinem Scheiden aus dem Lehreramte ward dem hochverehrten Manne noch ein Zeichen der allerhöchsten Anerkennung für die vielen und großen Verdienste, die er sich in seiner Wirksamkeit als Lehrer um die Schule und somit auch um den Staat erworben: am vergangenen Sonnabend erschien in seiner Wohnung im Aufträge des Provinzialschulcollegiums eine Deputation, bestehend aus den Herren Direktor Koch, Oberlehrer Helbig und Lehrer Albold, und überreichte ihm den von Sr. Maj. dem Könige verliehenen Rothen Adlerorden vierter Classe, welcher Beweis königlicher. Huld mit dankbarem und gerührtem Herzen vom Herrn Professor Unger entgegengenommen wurde. — Ein fröhliches Mahl, welches die Lehrer der Realschule an demselben Abend in Silbers Hotel veranstaltet hatten , führte den der allgemeinen Achtung und Liebe sich erfreuenden Mann noch ein letztes Mal in die Mitte aller.seiner bisherigen Collegen und beschloß in würdiger Weise den für ihn so denkwürdigen Tag. (Kann wohl die bisherige ministerielle Ausschließung der Juden vom Lehramte ein schlagenderes Dementi erhalten?). Magdeburg, 6. April. Die jüngste Nummer des „Centralblattes für die gesammte Ünterrichtsverwaltung in Preußen" (Märzheft) enthält folgende Bekanntmachung: 54) Michael Beer'sche Stiftung zur Unterstützung von Künstlern. (Centralbl. pro 1861 S. 129 u. 130; pro 1862 S. 10.) Bekanntmachung, betreffend die Michael-Beer'sche Stiftung. Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin sieht sich zu der Anzeige veranlaßt, daß in Folge der umsichtigen Verwaltung der Michael--Beer'schen Stiftung von Seiten des dazu ernannten Curatorii und nach eingeholter Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs der bisher für Künstler jüdischer Religion alljährlich ausgesetzte und von der Königlichen Akademie zu vergebende Preis zu einer Studienreise nach Italien von 500 Thlr. auf 750 Thlr. erhöht worden, und daß 2) in Uebereinstimmung mit den Statuten der ursprünglichen Stiftung aus den Fonds derselben ein zweites Stipendium gegründet worden ist. Dasselbe ist ebenfalls zu einer Reise nach Italien bestimmt, beläuft sich auch auf 750 Thlr. und wird nach den jedesmal vorher bekannt zu machenden Bestimmungen des Statutes von der Königlichen Akademie zuerkannt. Die Ausschreibung der Concurrenz findet bis auf Weiteres alle zwei Jahre statt.. Die Concurrenz selbst erstreckt sich auf Werke der Kupferstecherkunst , der Musik, der verschiedenen Gattungen der Malerei und der Bildhauerei mit denen in der angegebenen Reihefolge abgewechselt werden soll. Zulässig zu der Concurrenz um diesen zweiten Preis der Michael-Beer'schen Stiftung ist jeder deutsche Künstler, ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses, welcher ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunstakademie ist. Berlin, den 17. Februar 1862.-- Die Königliche Akademie der Künste. Im Aufträge: Professor vr. Ernst Guhl, Ed. Daege. Secretär. I. Bewerbung um den Michael-Beer'schen Preis (erster Stiftung). Die diesjährige Concurrenz um, den Preis der Michael-Bcer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion istfür Geschichtsmalerei bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Concurrenten überlassen. . Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und in der Hohe nicht unter 2*/s bis 2*/a Fuß betragen. Der Termin, für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie der Künste ist auf den 14. Juli d. I. festgesetzt und haben nach den Bestimmungen des Statutes die Concurrenten gleichzeitig einzusenden 1) eine Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend Jakob, dem der blutige Mantel des Joseph gebracht wird (I. Buch Mosis Cap. 37 Vers 31—35.), 2) mehrere Studien nach der Natur, sowie Compositions-Skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges der Concurrenten dienen können. Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten versehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Concurrent sich sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunst-Akademie ist; 2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Concurrenten selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von