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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-29 · Heft 18 (29.4.1862) · p. Seite 223

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 18 (29.4.1862)
Date
1862-04-29
Page
Seite 223 (sequence 3)
Language
German
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Advocaten- Verwandte und Freunde: - Der; Richter schildert mit lauter Stimme den Sachverhalt. Die mannigfachsten Bemühungeneinen Vergleich zu Stande zu bringen, folgen.- -Lebhaft wird hinüber- und herübergestritten, Fremde, welche behaupten,' von der Sache Kenntniß zu haben, reden mit: Ueber den Preis des Vergleichs wird debattirt, bis endlich, wenn die Parteien sich nicht verständigen, der Richter den-Rabbiner ersucht, zur Eidesabnahme zu schreiten. Die Gesetzesrolle wird nun aus dem heiligen Schrein hervorgeholt. Der Schwörende zieht das Weiße Hemd und die Weiße Mütze, womit man den' Todten zum ewigen Schlafe kleidet, an, schnürt sich die Tefillin mn Arm und Kops und wirft sich das Tallis über. Ist es eine Frau, die schwören soll, so giebt die Zulässigkeit ihres Anzuges gewöhnlich neuen Stoff zu Debatten. Nach erledigter Kleiderfrage beginnen die Sühneversuche des Rabbiners, und wenn er damit auch nicht glücklicher ist, als der Richter, so schreitet er schließlich, unter- Ermahnungen über die Wichtigkeit des Eides, zu dessen Abnahme. Der Delat, dem gewiß von allem Dem 'Hören und Sehen vergangen ist, berührt die Gesetzesrolle mit seiner Rechten und schwört. Die Formel, voll Verwünschungen und Segens sprachen für die beiden Fälle der-' Gewissenhaftigkeit und Gewissenlosigkeit des Schwürs-, ist ' in einer'der obengenannten Quellen mittelalterlichem Rechtes nachzulesen. Der Greffier beurkundet die' heilige Handlung." Der Verf: fährt nun in 5. fort: „Mit welchem theologischen Rechte nennt man diese Scene „ m o re judaico"? Welcher mosaisch-talmudischen Dogmatik ist dieser' „strengste jüdische; Ritus" entnommen? In welcher Bibel- oder Talmud stelle sind diese Ceremonien oder Attribute des Eides bezeichnet? Wir sind nicht unterrichtet genug, um den Lesern davon Kenntniß geben zu können. Das Todtenhemd <wen wandeln nicht bei der bloßen'Nennung Grabesschauer an?) wird allerdings von sehr orthodoxen Juden, aber -nur an den beiden höchsten Fest - und Bußetagen des- Jahres getragen; Tefillin-' werden allerdings ' von orthodoxen Juden, aber nur beim Morgengebet an-' gelegt;' Tefillin und ' Tödtenhemd jedoch hat man nie! zusammen an einem Lebendigen gesehen:. Mit welchem theologischen Rechte hat inan zur Entscheidung einer Vermögensfrage mittels-Eides Tödtenhemd und Tefillin ver- - einigt und diese Vereinigung ,;more juckaioö" genannt? Das' Tödtenhemd wird wenigstens vor dem Tode -weder von lidigen MännerN, nhch von Frauenzimmern selbst der - orthodoxesten Richtung getragen. Mit welchem Rechte nöthigt man diese zum Zwecke'des Eides in die schauerliche Vermummung und nennt das „more judaico“? Wir wissen das Alles nicht, da wir keine Theologen sind. Fr a gen wir die Theologen, die Doctoren des mosaischen Rechtes, die Kenner talmudischer Dogmatik, was von dem „strengsten jüdischen Ritus" zu halten sei?" Der Verf. führt nun eine Menge-theologischer Autoritäten an, welcher den Eid more judaico als unjüdisch verwerfen, und die er freilich mit fünfmal so vielen hätte vermehren können. Er stellt dann in 6. die umgekehrte Frage: „Mit welchem theologischen Rechte hält man den Eid: „Ich schwöre bei Gott! " oder: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" mit zu Gott erhobener Hand nicht für more judaico? — Mit welchem Rechte behauptet man, er werde von den Juden für unverbindlich oder weniger verbindlich gehalten, als der Eid mit Tödtenhemd,-Tefillin und Tallis und in der Synagoge? Düs müßten die von der jüdischen Geschichte für uns aüfbewahrten Eidesformen sein, die zu solchen Schlüffen berechtigen! " Der Verf. beantwortet diese Frage, indem er die Bibel durchläuft und durch zahlreiche Stellen erweist, daß in ihr überall der Eid lautet: „Ich schwöre bei Gott!" Mit wahrer Begeisterung zeigt er alsdann auf-die zahllosen Stellen hin, welche die Heiligkeit des Eides, die Pflicht der Wahrhaftigkeit und die Verwerflichkeit jedes Luges und Truges lehren. In 9. geht er einen Schritt weiter. „Der Eid im Tempel, unter besonderen Gebräuchen, unter Berührung heiliger Sachen ist keine'jüdische Sitte, liegt nicht im Geiste der mosaischen Religion, welche nichts Anbetungswürdiges kennet, als den Einigen, Ewigen Gott, den Herrn des Himmels-und der Erde. Bei den Griechen ist es Sitte gewesen, unter Ceremonien und unter Berührung heiliger Gegenstände zu schwören, und diese heidnische Sitte, welche sich nach idem unverdächtigen Zeugnisse des verewigten Professors Lassa ulx*) in dem 4. Jahrhunderte Lei den Christen eingeschlichen hatte, wurde von dem Mittelalter den Juden aufgedrungen. In der classischen Abhandlung des berühmten Gelehrten „über den Eid der Griechen",,.wo wir alle Formen griechischer Eide von den.ältesten Zeiten an kennen lernen, lesen wir unter Anderem; „Ueberhaupt war Berührung des Altars und des Heiligen, *) S. dessen Abhandlung „über den Eid bei den Griechen"; Würzburg 1844; p. 25r ' : v; 18*

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