Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1862)
- Date
- 1862-04-29
- Page
- Seite 222 (sequence 2)
- Language
- German
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- Colmar 1× ep/1047872
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schiedenen Formen des Jüdeneides von den Capitulärien*) bis zum Sachsen- und Hchwabenspiegel und von diesen an bis.zu den spätesten Quellen d^Heutschen Reichs-ünd , Landesrechtesgelesen hat, der wird'bestätigen müssen, daß der Geist des Judenhasses und keineswegs der mosaischen Glaubenslehren darin athmet. In jenen Spiegeln sächsischer und schwäbischer Rechte wird von dem Juden gefordert, daß er hei der Eidesleistung auf einer „.Sau- Haut" stehe.' Das wär' gewiß' nicht m o r e j u cl a i c o, sondern die grausamste Verhöhnung der mosaischen Religion und ihrer Bekenner. Der Judeneid des kurpfälzischen Landrechts ist leider 4 Folioseiten groß, wir würden sonst nicht unterlassen, unsern Lesern diese naheliegende Probe der Eides formen, die man sarkastisch ..more juctaieo"- nannte, mitzutheilen. In Frankreich, besonders an der glaubenseifrigen eour d’Alsace zu Colmar waren ähnliche Judeneide gebräuchlich. Aber trotz der gehässigen, wahrhaft schaudererregenden^ Formen dieser Judeneide fühlten sich die Juden glücklich neben den Hugenotten, welche bis zur -Erlassung, beziehungsweise Wiederherstellung des Edictcs, -von, Nantes, zu den katholischen Eidesceremonien (fast in jeder Provinz gab es. andere) gezwungen wurden. So kam es, )daßder Judeneid in den Augen gewisser Juden, welche die Ruthen des,Unterdrückers nicht mehr non dem Stabe des Propheten, unterscheiden konnten, als Palladium des Glaubensschutzes erschien. „Mitten durch das entsetzliche Sturmgeläute der französischen Revolution tönten, wie von Engelszungen gesprochen , die herrlichen, ewigmenschlichen Worte —der Gewissensfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz e. Für, die Paria's der Erde,, — , welche Musik! Jeder mußte von nun an vor den nämlichen Richtern und in, den nämlichen Formen Recht begehren und nehmen, ohne Glaubens-, und-Standesuyterschied., Eine jener Lehren .der;Gerechtigkeit,..-:djie.: Moses, - am s Abend,. seines Lebens den Richtern des versammelten Volkes wiederholte (V. Buch Mos. 1 [17], verb. mit III. f9 slhj) und die König David in seinen unsterblichen Psalmen besang,(24 [23]): „Richtet nicht nach dem Ansehen der Person im Gerichte", sollte zum ersten Male nach undenklicher Zeit in Erfüllung gehen. Unmöglich wurde ,-von nun an die Verschiedenartigkeit der Eidesformen, weil man. im Gerichte nicht.mehr zu fragen berechtigt war, zu welcher Religion sich eine Partei bekenne? Man mußte von nun an Eidesformen. . -! *) Das-Capitular Karls des. Großen' von 814 ist -die älteste unsbekanyte.Q^lle des Judeneides. - . . schaffen, die keine'Beziehung zu diesem oder jenem Glaubensbekenntnisse haben,. Eidesformen, deren^religiösev.Gedanke den Bekennern aller ReliMyenHemeinfkun^ängehört.' „Je ie .jure!“ 'eine Formel, die sich Aossh selbst verstand, sobald der EiUd.es confes^onellen Charakters entkleidet war, so lautete von nun an der Eid, der ohne geistliche Hülfe von dem Richter in der Sitzung des Gerichtes .abgenommeN wurde^ Keiner. wagte mehr von einem ' Judeneide ° zu ÄM, Leistest'^e^nßr rtivälzU ftagen: Heißest Du nicht Abraham, Isaak oder Jakob? und ihm besondere Formen und Ceremonien der Eidesleistung anzufinnen."; Mit der Besitzergreifung der Pfalz durch die Franzosen, verschwand auch hier der Judeneid. Aber die berüchtigten Decrete Napoleonsvon 1808 machten den zahlreichen Judenhassern wieder Muth, jenen Eid wieder hervorzuholen, so daß'er sich bei den Gerichtshöfen von Colmar Ind Nänch bis 1846, in der Pfalz bis zum heutigen Tage erhielt. In 4. schildert nun der Verf. eine solche Eidesabnahme folgendermaßen: „Wenn der Gegner dem mosaischen Glauben.angehört, so pflegen, die Partien oder deren Vertreter vor den k. Bezirks- und Handelsgerichten (bei den Landgerichten begehrt Niemand den Judeneid) der'Eideszüschiebung noch den weiteren Antrag hinzuzufügen: „es möge dem Gerichte gefallen, zu verordnen, daß der Eid nach strengstem" (beachtenswerther Superlativ) „jüdischem Ritus, in Tallis und Tefillin und namentlich im Todtenhemde in der Synagoge zu . .. .. ausgeschworen^ wert) k): äüch'>da's °!LMn-dg eri cht zu ..... mit der Eidesabnahme zu beauftragen." Und so wird verordnet. Äuf Gesuch-dev'fleißigeren Partei wird von dem Landgerichte Tag und Stunde der Eidesabnahme festgesetzt. Der Rabhiner'de's Bezirkes'wird zur Abhaltung der civilprocessualischgottesdienstlichen Eidesceremonie. vorgeladen... Die Verwaltung cherisraelitischen Cultusgemeiy.de -wird, zur Qeffnung - der Synagoge, mittels Huissieractes nufgefordert. .--Und .wenn,nun der Tag der Eidesabnahmegekommen ist, welche Scene lDieselbe wiederzugeben, vermöchte nur die Radirnadel eines, Hogarth oder die- Feder eines Lichtenberg. ,. Das Synagogenthor ist gewöhnlich,vor der -festgesetzten. Stunde schon belagert. Wenn, es. sich -öffnet, so füllen sich die Bänke, Welche sonst der Andacht , gewidmet find, schnell mit Leuten,. welche gern unentgeltliche. Spektakelstücke sehen, .-zur, Claffe der Eckensteher ,und< anderer- Tagdiebe - gehören - und nicht chie .sauberste-Wäsche-besitzen, Mit, den Parteien , erscheinen deren