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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-22 · Heft 17 (22.4.1862) · p. Seite 217

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 17 (22.4.1862)
Date
1862-04-22
Page
Seite 217 (sequence 13)
Language
German
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217 Rußland. Warschau, 4. April. Von hier aus wird berichtet: Viel zu reden giebt ein Bescheid des Erzbischofs. Ein jüdischer Gutsbesitzer hatte katholische Arbeitsleute, die ihm von deren Seelsorger abspenstig gemacht wurden. Der Israelit erhob Vorstellung beim Erzbischof, dieser aber billigte das Verfahren des Pfarrers. (Man sieht, daß, sobald die nationale Diplomatie aufhört, beim katholischen Klerus das alte Spiel der gehässigsten Verfolgungssucht wieder anhebt.) Warschau, 8. April. Ein kürzlich erschienenes Circular des Erzbischofs, wonach den Geistlichen die Ertheilung von Ablaß an solche Personen untersagt ist, welche bei Juden im Dienste stehen, hat der „Ostsee- Ztg." zufolge große Aufregung unter den Christen hervorgerufen und Personen vom höchsten Ansehen haben dem Erzbischof bittere Vorwürfe darüber gemacht. Derselbe wies nach, daß diese Circulare, deren Tragweite für hier er übrigens als Neuangekommener nicht ahnte, alljährlich zu Ostern vom Consistorium ausgegeben werden und daß sie bei Aufzählung Derjenigen, denen der Ablaß zu verweigern, auch die Personen erwähnen, welchen der Dienst bei Nichtkatboliken im Ausüben ihrer kirchlichen Pflichten hinderlich sei. Daß die Geistlichen es so verstehen, daß jeder Dienst bei Juden zu untersagen sei, ist eine falsche Auffassung, die aus dem frühern gehässigen Verhältnisse der Confessionen zu erklären ist. Die „Gazeta Polska" vom 5. d. sollte die Sache aufklären, was aber die Censur nicht zugab. Das Capitel ist jetzt damit beschäftigt, in Zukunft dieses Mißverständniß zu beseitigen. Belgien. Brüssel, im März. Das Princip der religiösen Gleichberechtigung wird in Belgien immer mehr zur Wahrheit. Der Senat wird in diesem Lande durch Wahl ernannt; die Wähler sind dieselben, welche die Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu ernennen haben. Bei der Vacanz einer Senatorstelle für den Kreis Brüssel wurde der Banquier Bischofsheim (Jonathan Raphael) ohne Opposition und ohne Concurrenz fast einstimmig gewählt. Von 672 Stimmen hatte er 669. Italien. Aus SSeritalien; 24. März. (Privatmitth.) Herr Salvador Debenedetti aus Novara hat die Anstellung zum außerordentlichen Professor der hebräischen Studien an der Universität zu Pisa wirklich erhalten. Er befindet sich bereits seit Ende Februar an seinem Bestimmungsorte und hat seine Vorlesungen bereits begonnen. Im Märzhefte des koiiteenieo von Mailand ist die Antrittsrede des Professors I. G. Ascoli als Einleitung zu den Studien der Sanscritsprache und vergleichenden Grammatik erschienen. Dieser wunderschön gehaltene Vortrag enthält die charaktervolle Erklärung des würdigen Professors, daß er es dem Umstande, „ein Jude zu sein", verdanke, daß ihm die Sprache des Moses, David, Jesaias und der übrigen Propheten in Mark und Blut gedrungen. Dieser Mann genießt bereits in der lombardischen Hauptstadt ungemeine Achtung und Auszeichnung. Anzeigen. Vom ersten Mai o. an nehme ich meinen Wohnsitz in Bon« am Rhein (Maarflach Lit. G. No. 131b.), und bitte ich von dieser Zeit ab alle Briese an mich dorthin zu adressiren. vr. Ludwig Philippson. Die Stelle eines Religionslehrers, Cantors u. Schächters, verbunden mit einem festen Gehalte von Thlr. 275. und Nebeneinkünften im Betrage von etwa Thlr. 120., ist in unserer Gemeinde vom 1. October e. ab vacant. Bewerber, welche den zeitgemäßen Ansprüchen zu genügen befähigt sind, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse in portofreien Briefen an uns wenden. Goldap in Ostpreußen, den 29. Marz 1862. Der Vorstand der Kreis-Synag.-Gemeinde. Gesucht wird zu Ostern d. I. (sonst Johannis) ein Religionslehrer für die jüdische Gemeinde zu Schwerin (Mecklb.). Jährlicher Gehalt 300 Thlr. Pr. Cour, nebst freier Wohnung. Zur Ertheilung von Privatstunden bietet sich daneben günstige Gelegenheit. Portofreie Anmeldungen unter abschriftlicher Mittheilung der Zeugnisse sind zu richten an den Vorstand daselbst. Zu Mai d. I. ist die hiesige Stelle eines Cultusbeamten neu zu besetzen. Gehalt 150 Thlr. Firum, Nebeneinkommen mindestens ebenso hoch. Bewerber, die auf einem preuß. Seminar geprüft, und gleichzeitig die Schechita versehen, können ihre Zeugnisse portoftei einsenden. Tiegenhof bei Danzig, Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. S. Biow. Z. Goldberg.

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