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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-22 · Heft 17 (22.4.1862) · p. Seite 216

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 17 (22.4.1862)
Date
1862-04-22
Page
Seite 216 (sequence 12)
Language
German
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216 Ehrenbezeugungen zu beweisen, als die Gewissensfreiheit beeinträchtigend ansehen. Ich bitte Herrn Marquis von la Rochejacquelein um Verzeihung, aber es sind nicht meine Glaubensgenossen, die protestirt haben; noch mehr, der ehrenwcrlhe Herr Levylier, der Präsident des israelitischen Consistoriums zu Nancy, hat sich geweigert,, die ihm vorgelegte Petition zu unterzeichnen, weil er diese Protestation als unbegründet ansah; und wenn ich von mir reden darf, so will ich bemerken, daß ich in meiner langen Carriere oft genug in den Kirchen commandirt habe, ohne daß es mir ein einziges Mal in den Sinn gekommen wäre, meine religiösen Gefühle der Ausführung der militärischen Reglements gegenüber zu stellen. Empfangen Sie rc. Der Oberst M. Cerfbeer, Präsident des israelitischen Centralconsistoriums. Leider! hat uns der von uns sehr verehrte Oberst Cerfbeer unmöglich gemacht, betreffs seines Briefes den Obersten von dem Präsidenten des israel. Centralconsistoriums zu unterscheiden, da er zu seiner Unterstützung die Autorität des Präsidenten des israelitischen Consistoriums zu Nancy anruft. Und in dieser Eigenschaft können wir nimmermehr mit ihm übereinstimmen. Es versteht sich von selbst, daß der Soldat dem Reglement, so lange es in Kraft besteht, gehorchen muß, weil die höchste militärische Pflicht der Disciplin dies erfordert. Anders ist es dagegen, um Abänderung eines Reglements zu petitioniren, das offenbar eine Verletzung der Gewissensfreiheit enthält. Der würdige Oberst wird sicherlich zugeben, daß der Soldat niemals eine bloße militärische Maschine wird, und nicht mit einer Kanone, einem Gewehre und einem Säbel auf gleiche Linie gestellt werden kann, die im nächsten Augenblick umgedreht und gegen die eigenen Reihen gebraucht werden können. So gut aber, wie in dem Soldaten das Gefühl und Bewußtsein des Bürgers lebendig sein muß, so daß er für das Vaterland sein Blut zu verspritzen bereit ist, ebenso thätig bleibt und muß bleiben in ihm das religiöse Gefühl und Bewußtsein, und er kann mit Recht fordern, daß ihm dieses bei bloßen militärischen Ceremonien unverletzt bleibe. Sein Knie zu beugen vor dem Symbol einer,-anderen Religion, welches die seinige gänzlich verwirft, ist für den Juden eine religiös noch schwerere Verletzung, als selbst für den Protestanten, und es hätte daher den israelitischen Consistorien in Frankreich längst zugestanden, dagegen zu protestiren. Hätten sie dies, so lange sie darin allein stünden, unterlassen, so mußten wir im Auslande die Motive und Rücksichten achten, aus welchen es geschehen konnte. Da aber die Protestanten die Sache in die Hand genommen, so war es die unzweifelhafte Pflicht der Juden, sie kräftigst zu unterstützen. Was ein Senator, was ein La Rochejacquelein dabei ausriefen, konnte nur gleichgültig sein. Die Unterscheidung hierin ist sehr leicht. Wenn Juden, wie wahrscheinlich, unter den französischen Truppen in Rom stehen, und sie werden zum Schutze des päpstlichen Stuhles gegen dessen Feinde commandirt, so haben sie dieselbe Verpflichtung, in die Schlacht zu gehen, wie wenn es die'Grenzen ihres Vaterlandes gälte. Wenn sie aber commandirt werden, vor dem Papste niederzuknieen, so haben sie das volle Recht, ihre Vorgesetzten zu ersuchen, sie dessen zu entheben. — In dem Mond 6 erschien kürzlich ein Artikel, in welchem die elsässischen Israeliten heftig angegriffen wurden. Das Zuchtpolizeigericht in Paris hat nun in seiner Sitzung vom 29. März c. den verantwortlichen Redacteur. des Monde, Tacom et, und den Abbe' Obrist, Vicar zu Gundolsheim und Verfasser des incriminirten Artikels, Jeden zu 500 Francs Geldbuße verurtheilt, als schuldig des Vergehens der Erregung zu Haß und Verachtung der Bürger unter einander. Paris, 2. April. In Paris ist eine Subscription eröffnet worden, um dem verstorbenen Componisten Halövy ein Monument zu errichten. Die Commission, welche sich mit der Organisation derselben beschäftigt, hat Auber zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Außerdem hat der Staatsminister einen ausgezeichneten Künstler mit der Ausführung der Büste des berühmten Componisten beauftragt, welche im Institut aufgestellt werden soll. — Wir finden in einem Blatte noch folgende Notizen: Des Tondichters Fromenthal Halevy' s Leichenbegängniß in Paris ist mit ehrendster Feierlichkeit am 24sten März begangen worden. Der Abhaltung eines Requiems widersetzten sich die Rabbiner, gestatteten jedoch, daß ein ins Französische übersetzter Psalm Davids (das „ve profundis“) gesungen wurde, von vier Schülern des Verstorbenen — Gounod, Masse, Bazin und Cohen — componirt. Halövy's letzte Oper „Die Sündfluth" ist noch nicht ganz vollendet; wahrscheinlich wird Gevaert die Vollendung übernehmen.

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