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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-22 · Heft 17 (22.4.1862) · p. Seite 209

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 17 (22.4.1862)
Date
1862-04-22
Page
Seite 209 (sequence 5)
Language
German
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aber dies wird ihn für den Stand der Dinge in der Jetztzeit nicht blind.machen. Er wird insonders erkennen, daß die Civilisation nicht mit dem Christenthume identisch ist, sondern daß es von der Natur der Völker und von den geschichtlichen Verhältnissen abhängt, wo jene erblühen und zur Reife kommen sollen. Für uns e;istirt das Christenthum eben nur als große geschichtliche Erscheinung, nicht wie es der Geist Einzelner für sich ideal ausführt. Und da sehen wir, daß das Christenthum, als es zur Herrschaft gelangte, das Alterthum erst recht zu Tode brachte, dann ein Jahrtausend der Barbarei und Unwissenheit duldete, und noch jetzt mit den Confequenzen der Cultur geradezu im Widerstreite steht. Wir finden Beispiele, daß es, wie z. B. in Rußland, die Früchte der vorangegangenen Herrschaft zerstörte, und die drückendsten und nachtheiligsten Verhältnisse einführte. Es bleibt uns nicht zweifelhaft, daß auch andere Völker unter anderen Religionen zu einer bedeutenden Blüthe gelangen können. Als die Araber noch in Granada saßen, stand ihre wissenschaftliche, sociale und sittliche Cultur wahrlich nicht der kastilianischen und aragonesischen nach, und wir wissen nicht, ob Spanien je unter ihrer Herrschaft so tief gesunken wäre, als es wenige Zeit nach ihrer Vertreibung geschah. Wir wissen wohl, daß die Entwicklung im Morgenlande nie eine allmälige, folgerichtige und aus Ursache und Wirkung nach und nach sich steigernde gewesen ist, sondern immer an das Auftreten neuer, ursprünglicher Völker gebunden war, und wie man, daher sagt, stoßweiße vor sich ging. Dies kann aber nicht verhindern, auch nichteuropäische Völkergeschlechter für culturfähig zu halten, noch weniger ihnen ihr Recht zuzusprechen,, und ihr Verdienstliches anzuerkennen. Es leuchtet also ein, daß uns das Schicksal unserer Glaubensgenossen in Persien und China nicht minder interessire, als in Schweden und Portugal, daß wir den Machthabern jener wie dieser Länder den wärmsten Dank wissen, wenn sie der vollen Anerkennung des Menschenrechts auch für die Juden näher treten und ihnen Schutz und Förderung angedeihen lassen, und Haß wir demnach jeden Schritt vorwärts auf der Bahn der Cultur und Humanität auch in den morgenländischen Staaten mit hoher Freude begrüßen. Wir können uns wirklich nicht überzeugen, daß alle die Millionen Menschen, die der außerchristlichen Welt angehören, zur Unkultur auf ewige Zeiten verdammt und vogelfrei seien; wir können uns nicht überzeugen, daß die neugriechischen Stämme eine der Civilisation zugeneigtere Natur erweisen, als die Türken und Perser. In derselben objectiven Stellung befindetsich aber auch das Judenthum den beiden Religionen als solchen gegenüber. Es ist die gemeinsame Quelle Beider gewesen; Beide haben ihre geschichtliche Stütze und ihres Inhalts wesentliche Grundlage im Judenthume. Die Urkunden des Christenthums wie des Islams erkennen die heiligen Schriften Israels als Ausfluß göttlicher Offenbarung an, wobei jedoch der wesentliche Unterschied stattfindet, daß das Christenthum das von ihm sogenannte alte Testament in seinem ganzen Umfange und Wortlaute sich aneignet, während der Koran es als heilig anerkennt, einen großen Theil seines Jnhals aber in sich aufnimmt und nun den Koran allein seinen Gläubigen übergiebt. Während aber also die Stellung der christlichen Lehre zum Judenthume vermittelst der Bibel eine viel nähere ist, hat dagegen der Islam viel mehr reale Momente aus dem Judenthume entnommen, und tritt so in concreter* Weise dem letzteren viel näher; wozu kommt, daß der Islam sich weniger an das Bibelwort anlehnte als an das' traditionelle Jndenthum, wie es zur Zeit Mohamed's bereits bestand. — Aeußerlich nimmt das neue Testament ungefähr dieselbe Stellung zu den Ungläubigen ein, wie der Koran; denn es finden sich in Leiden eben sowohl Stellen, welche Milde und Versöhnlichkeit gegen die Ungläubigen lehren, als Aussprüche, welche das „Schwert" in die Welt- und zwischen Bruder und Bruder und Vater und Sohn gebracht wissen wollen. Zumal aber in der geschichtlichen Entwickelung haben beide Religionen die Gewalt der Waffen und die Mittel der Unterdrückung zu ihrer Verbreitung nicht gescheut, und wenn auch der Islam den „Krieg wider die Ungläubigen" (vjelwcl) vollständig systematisirte, so weist doch die Geschichte der abendländischen Religion eine nicht minder große Reihe blutiger Facten auf. Andererseits bringt das islamitische Recht auch Vorschriften zu Tage, die ihm zur Ehre gereichen. So befiehlt es: „Der Schutz (eman), wenn auch nur von einem Muselmann einem Ungläubigen oder einer ganzen Provinz zugesagt, erzeugt eine Verbindlichkeit, welche von der ganzen Gemeinschaft der Moslemen eingehalten werden-muß" (vgl. das moslemische Recht von Tornauw S. 51) — ein Grundsatz, der auf das nulla fides haereticis ein besonderes Schlaglicht wirft. Hinsichtlich der eigentlichen Religionslehre nun gingen bekanntlich beide Religionen von der obersten Lehre

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