Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1862)
- Date
- 1862-04-15
- Page
- Seite 195 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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es doch nicht gänzlich ohne Nachahmung geblieben zu sein. Wir finden 150 Jahre spater wirklich einen Landrabbiner über ganz Deutschland, der noch dazu in einem kleinen Städtchen seinen Sitz hatte, genannt. Die betreffende Stelle, die zu einer eingehenden Untersuchung aufsordert, befindet sich in der Vorrede des Correctors Abraham Israel Levi zum Midrasch rabba, edilio Frankfurt a. d. Oder 171 l, 'b rfab'ta, wo derselbe erzählt, daß er auf dem G r a b - steine seines Urahns, R. Moses Levi Heller in Wallerstein gelesen habe, daß genannter R. Moses Rabbiner über ganz Deutschland war: bN-iia'1 22-1 -o« ra« ^pr r-rin ^byn S"t -nb shiö» HHinia ywwn Snan '-2i3«n 213-151 /paia-rbi pp3 -1133 inmsn -113« , -Ji,,E2tt)*r,bi .15213« N15''-12 b3 by -13« n^nw 1.-13-L75 br Wir wissen über unsern R. Moses Levi Heller aus Wallerstein (blühte 1550) nichts Näheres anzugeben, als daß er der Großvater des weit berühmtern R. Jomtob Heller (dem Verfasser des Thossephoth Jomtob) war, und daß der Ruhm des Enkels den des Großvaters weit überstrahlte. Uebrigens gedenkt R. Jomtob seines Großvaters mit besonderer Auszeichnung blos ein Mal in der Vorrede seines Maadane Melech, welches Werk uns aber gegenwärtig nicht zu Gebote steht. Vielleicht unternimmt es der Vorstand oder der Rabbiner zu Wallerstein, das Epitaph des R. Moses Heller getreu copiren zu lassen und in diesen Blättern zu veröffentlichen, was gewiß von den meisten Lesern dieser Zeitung dankbar ausgenommen werden möchte. Um diese Zeit scheint auch das Landrabbinat in Mähren und im Herzogthum Oesterreich creirt worden zu fein, und der berühmte R. Löb, S. Bezalel's aus Prag, war bekanntlich 20 Jahre, von 1553 — 1573, Landrabbiner in Mähren, wie der Chronist R. David Gans berichtet. Es scheint also, daß die Idee Rupert's, den Juden ein allgemeines Oberhaupt und einen Landrabbiner (die Bezeichnung Papst ist falsch, da der Rabbinismus keine Hierarchie kennt und duldet) zu geben, später nicht so perhorrescirt wurde, und daß man sich anfänglich mehr gegen das Decretiren eines Aufdringlings und eines Oberhauptes sträubte, als gegen das Institut selbst. Die moralische Autorität berühmter Rabbinen wurde immer anerkannt, und wir können in jedem Jahrhundert ausgezeichnete Persönlichkeiten Nachweisen, die ohne behördliche Bestallung dennoch das Ansehen eines Oberhauptes und Landrabbiners genossen haben. Wer dieser von Rupert eingesetzte Hochmeister R. Israel war, ist nicht bekannt und die Vcrmuthungen Wiener's sind chronologisch nicht zutreffend. Vielleicht ist darunter der folgende R. Israel aus Nürnberg gemeint. R. Jakob Weil l. e. 151 führt nämlich in Betreff der Rabbinatsangelegenheit zu Regeiisburg, wo R. Israel aus Brünn und R. Anselm fungirten, als Beispiel an, daß es auch in früherer Zeit nicht selten war, daß zwei Rabbiner in einer Gemeinde fungirten und friedlich mit einander lebten, und zwar in Wien R. Meir Halevi und R. Abraham Klausner rc.; in Nürnberg R. Israel und R. Köpelmann rc. Doch wollen wir dies dahingestellt sein lassen, und bemerken blos, worin die Functionen des Rabbiners eigentlich bestanden, wie es ibid heißt: msoiüa amsb ^'Sn'fo bian manbrn •paa frrb -jj-r inL^b m*1 ia-» snapb in tnwia 31131 P«11351 ■pOTY'S N2p3 -p3D1 N1«2in npliobl .i-ra nnia-» «b dt« Da sehen wir als Hauptprärogative die Jeschiba (öffentliche Talmudschule) und die Functionen bei Trauungen rc. angeführt, und wir machen auf den Passus -p«iiB5i i^orr« n3-i3 vornehmlich aufmerksam, da die Rabbinen jetzt blos die erste Benediction sagen. Die Besoldung der Rabbinen war fast Null und sie genossen besondere Vorrechte , Steuerfreiheit — und lebten meist von dem juridischen Einkommen und den Sporteln. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Südbaden, 2. April. (Privatmitth.) Ihrer Aufforderung gemäß gebe ich Ihnen von dem erfreulichen Fortgang unserer Kammerverhandlungen Bericht. In einer der jüngsten Sitzungen unserer zweiten Karnmer wurde die Regierungsvorlage über das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht einstimmig angenommen, nachdem sich der Abgeordnete Federer, seines Zeichens ein Gerber und eifrigster Gegner unserer Gleichstellung, vor der Abstimmung aus dem Saale entfernt hatte; mit diesem Gesetz schon ist ein wesentlicher Theil unserer bürgerlichen Gleichstellung factisch ausgesprochen. Gegenwärtig beschäftigt sich die zweite Kammer mit dem Gesetz über Gewerbefreiheit, welchem unmittelbar die Berathung des Gesetzes hinsichtlich unserer völligen Gleichstellung und zwar noch vor Ostern folgen soll, es unterliegt keinem Zweifel, daß wir zu kommendem nvs ein zweites Befreiungsfest feiern dürfen. Gebe der Himmel, daß der reactionäre Umschwung bei Ihnen nicht auch einen ungünstigen Einfluß auf uns übe, wozu übrigens kein Anlaß sich vorfindet,, dq