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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-08 · Heft 15 (8.4.1862) · p. Seite 184

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 15 (8.4.1862)
Date
1862-04-08
Page
Seite 184 (sequence 12)
Language
German
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184 verhält sich nun die Praxis zu diesen Verfassungsbestimmungen?" Hören wir nun, zu welchen Resultaten der Correspondent bei Beantwortung dieser Frage gelangt. „Unter den 150 Mitgliedern der beiden Abtheilungen des Reichstages findet sich trotz des auf breitester Basis ruhenden Wahlgesetzes ein Jude, sage und schreibe ein einziger.Jude, der in früheren Wahlperioden vielleicht noch zwei, höchstens drei seiner Glaubensgenossen neben sich hatte. Der Zutritt zu den Aemtern, den kommunalen wie den staatlichen, ist für die Juden ein sehr beschränkter, indem nämlich, während es sich von selbst versteht, daß sie von allen denen eo ipso ausgeschlossen sind, mit denen Eidesabnahme rc. verbunden ist, sie also niemals Richter sein können, die Trennung der Justiz von der Administration namentlich in Polizei- und Bagatellsachen nicht so streng durchgeführt ist, daß den Administrativ-Localbeamten keineswegs jede richterliche Eigenschaft fehlt, dieselben aber auch in vielfacher geschäftlicher Beziehung zur Kirchenverwaltung stehen, z. B. Mitglieder der Kirchen - und Schulvisitationen sind, so daß also auch zu diesen Branchen des Beamtenthums der Jude keinen Zutritt hat. Die Militärcarriere hat an und für sich für die Söhne des Morgenlandes wenig Lockendes und noch weniger die in der Marine, und wenn ihnen dieselben auch nicht verschlossen sind, so haben die Officiercorps der Armee und Flotte wenigstens bisher noch sich von diesem fremden Elemente fern zu halten gewußt. Auch im Zoll- und Postfach bieten sich ihm in Bezug aus das Avancement mehrfache Hindernisse, so daß die Zahl der jüdischen Zoll- und Postbeamten vollständig verschwindend ist. Nur unter den Advocaten und Aerzten giebt es namentlich in der Hauptstadt und den bedeutenderen Provinzialorten nicht selten Juden. Auch in der Presse, die ja namentlich in Deutschland, Gott sei es geklagt, der Tummelplatz des Judenthums, ist dasselbe bei uns nur sehr spärlich repräsentirt." Und nun ruft der Correspondent triumphirend aus: „Man ersieht hieraus, daß jüdisches Wesen und Judenthum, unter welchem die meisten deutschen Länder so schwer leiden, bei uns trotz Judenemancipation zu keiner rechten Geltung haben gelangen können. Allerdings ist eine der Ursachen dieser exceptionellen Erscheinung die, daß wir,so glücklich sind, eine im Verhältniß zu andern Staaten geringe Anzahl von Juden innerhalb der Grenzen der dänischen Monarchie zu besitzen, daß sich dieselben trotz der bekannten morgenländischen Fruchtbarkeit und im Gegensatz zu andern Ländern nicht allein nicht vermehrtsondern vermindert haben. — Allein selbst das verhältnißmäßig geringere, immerhin doch noch ganz ansehnliche jüdische Element würde bei dem bekannten' Charakterzuge - der Unverschämtheit und Aufdringlichkeit dieser Nation' dennoch sich eine weit größere Geltung in Dänemark verschafft haben, da es ihm auch keineswegs an den materiellen Mitteln dazu fehlt, wenn der gesunde Volksgeist es nicht in den gehörigen Schranken zü halten gewußt hätte." So weit der Correspondent. Beinahe hätte ich Lust, diesen famosen Artikel der Berliner Revue ins Dänische zu übersetzen und ihn in einem der hiesigen Tagesblätter zu veröffentlichen, da ich überzeugt bin, daß er jeden dänischen Leser ein Lächeln abnöthigen und auf die Lippen Vieler die Worte: „tydsk Lögn" (deutsch e Lüg e!) bringen würde. Denn in der That ist das Meiste in jenem Artikel, namentlich insoweit es die Juden betrifft, Lüge, und was darin auch Wahres ist, ist jedenfalls mit einer Animosität dargestellt, von der ein Däne, wäre er selbst kein freier Mann, sondern, wie der Correspondent, ein konservativer Freiherr, sich durchaus keine Idee machen kann. Wenn der Correspondent darin einen Trost findetdaß im dänischen Reichstage /,trotz des auf breitester Basis ruhenden Wahlgesetzes nur ein Jude sitzt", so wollen wir ihm nicht nur diesen Trost lassen, sondern diesen sogar noch durch die Aufklärung vergrößern, daß nicht einmal ein Jude sich im Reichsrathe befindet. Denn der Eine, in dem der Correspondent wahrscheinlich einen Juden vermuthet, ist ein getaufter Jude. Wenn er aber aus diesem Mangel an jüdischen Deputaten im Reichstage den Schluß ziehen will, -,daß die Juden hier trotz Emancipation zu keiner rechten Geltung gelangen können und daß der gesunde Volksgeist sie in den gehörigen Schranken zu halten weiß", so ist dieser Schluß durchaus falsch. Er selbst giebt ja als eine der Ursachen dieser Erscheinung an, daß „wir so glücklich sind, eine im Verhältniß zu andern Staaten geringe Anzahl von Juden innerhalb der Grenzen der dänischen Monarchie zu besitzen"; aber er hätte dieses Verhältniß etwas näher angeben sollen. Bei einer Totalbevölkerung von 1 */2 Millionen Einwohnern befinden sich im Königreich Dänemark etwa 4000 jüdische Seelen. Das Berhältniß der jüdischen zur Totalbevölkerung ist demnach wie 1 zu 350, und nun mache der Correspondent selbst die Berechnung, wie viel Juden verhältnißmäßig unter den 100 Mitgliedern des Folksthinges und wie viel un-

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