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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-01 · Heft 14 (1.4.1862) · p. Seite 160

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 14 (1.4.1862)
Date
1862-04-01
Page
Seite 160 (sequence 4)
Language
German
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160 müssen; aber nach und nach findet die neu gewonnene Erkenntniß Eingang; das Wichtige wird von dem Unwichtigen, der Kern von der Schale, die Form von, Wesen geschieden, und das so Erworbene durchdringt zuletzt die ganze, Gesammtheit als Etwas, das sich von selbst versteht, das nie anders hätte sein müssen. Und hier gerade ist es, wo die individuelle Meinung, die subjective Anschauung hervortritt. Ew. Hochwohlgeboren werden daraus erkennen, daß man unmöglich Autoritäten angeben kann. Denn in der neueren theologischen Literatur des Judenthums treten ebenso wie bei andern Glaubensbekenntnissen Stabilitätsmänner und Reformer auf, es hat seine Neologen wie seine Hyperorthodoxen, seine Rationalisten wie seine Mystiker, seine Idealisten wie seine Formanhänger. Ohne darauf Hinweisen zu wollen, daß die Israeliten in solchen Gewissenssachen, namentlich bei Ceremonien, sehr oft keine Autorität anerkennen, so ist es eben die Stellung der Führer, die mit Weisheit, Besonnenheit und Bescheidenheit dem Volke die Bahn der Aufklärung eröffnen sollen, welche es ihnen schwierig macht, mit Bestimmtheit Etwas zu entscheiden, wo es ihnen unter der gemischten Menge, die sie unterrichten und belehren sollen, so wichtig sein muß, ihr Vertrauen nicht zu verscherzen. Man bedenke, wie wenig Alle im Stande sind, die Aufgabe, die derGeistlichezulösenhatz u fass en. Ob Etwas erlaubt sei und unter den besondern Umständen nicht länger als Gebot oder Verbot gelten könne, diese Frage verlangt, daß man mit wissenschaftlichem Scharfsinn die Untersuchung anstellt und das Gegebene und Vorhandene in seinem historischen Ursprünge und in seiner historischen Entwickelung beleuchtet und bei jedem einzelnen Gegenstände seinen Blick auf das Verhältniß desselben zum Ganzen der Disciplin und zur Wissenschaft überhaupt richtet, — wie Vielen kann man da anschaulich machen, was man gefunden und wie man zu diesem oder jenem Resultat gekommen? Nur äußerst Wenige können der Forschung folgen und die Menge wird, anstatt einzusehen, wie man damit nur die Religion befestigen und ihr Ansehen wahren will, annehmen, daß nur Lauheit und Gleichgültigkeit gegen dieselbe und das Verlangen nach weltlichen Gerechtigkeiten uns zu diesem Verfahren veranlasse. — Es bleibt mir demnach nur noch übrig, die erwähnte Frage mit specieller Rücksicht auf das Angeführte zu behandeln, nämlich inwieweit der Sabbath ein Hinderniß sein kann, und dies auch nur nach der subjectiven Anschauung der Individuen. — Ich muß nämlich bemerken, daß es in der Bibel einfach heißt, daß man am Sabbath keine Arbeit, oder wie Mendelssohn übersetzt, keine Handarbeit verrichten solle. Aber die Frage ist, was eine Arbeit genannt werden soll, was nach den nun stattfindenden Verhältnissen eigentlich dem exegetischen Gewissen jedes Einzelnen überlassen bleibt. Die Tradition rechnet freilich die verschiedenen verbotenen Arbeiten auf, sie sagt indessen ausdrücklich von manchen Dingen : das ist eine Kunst oder Wissenschaft und keine Arbeit (Hane su Chochma veeneno melacha). Selbst der starr orthodoxe Jude wird demnach kein Bedenken tragen, Vorlesungen in irgend einer Wissenschaft am Sabbath zu halten, und insofern er einen höher» Standpunkt einzunehmen behauptet, von welchem er die religiösen Vorschriften in ihrer Reinheit aufzufassen vermeint, wird er, wo das allgemeine Wohl es erfordert und wo es übrigens unumgänglich ist, kein Bedenken tragen, selbst Das zu thun, was sonst gegen die Religionsvorschriften streitet. Würde z. B. ein solcher zum Ständedeputirten gewählt werden, so würde nach seiner Ansicht die höhere Pflicht, seinem Vaterlande Dienste zu leisten, dastraditionelle Verbot, am Sabbath zu schreiben, absorbiren; ebenso kann ihm, wenn der König, seine Dienste zum Wohle des Landesvaters oder des Staates fordert, Nichts im Wege stehen, daß er jede Arbeit, die ihm auferlegt wird, ausführe, denn nur wenn verlangt wird, daß er dadurch die Verläugnung seines Glaubenzu erkennen geben solle, darf er nicht das Geringste in feiner Religion übertreten; handelt es sich aber nur darum, dem Staate seine Dienste zu leisten, so hat er vollkommene Erlaubniß hierzu, wie auch Juden wirklich immer in Kriegsdiensten standen und unlängst in ganz Preußen in allen Nüancen und Farben sich die Befreiung von Kriegsdiensten verbaten, obschon sie selbst in Friedenszeiten am Sabbath Dienste thun, exerciren, schießen rc. müssen, weil sie dies als eine heilige Pflicht ansehen. (Vergleiche hierüber mehrere Abhandlungen in der Zeitung des Judenthums 1842.) Jndeß wird ein orthodoxer Jude in vielen Fällen nicht freiwillig, es sei denn, daß das allgemeine Wohl es erheischt, einen Beruf übernehmen, welcher mit den Vorschriften der Religion in Conflict kommen könnte, oder er wird seine Maßregeln so treffen, daß er ohne Skrupel seine Geschäfte bei der Berufserfüllung übernehmen kann. Dagegen wird Jeder, der sich um derartige Stellungen im Staate bewirbt, gewiß in jeder Beziehung seine übernommenen Pflichten erfüllen, zumal da er einer freieren Exegese folgt und hier vor seinem Gewissen steht. Er wird deshalb nicht einmal von seiner Kirche ausgeschlossen, sondern genießt wie jedes Gemeinde-

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