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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-01 · Heft 14 (1.4.1862) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 14 (1.4.1862)
Date
1862-04-01
Page
Seite 159 (sequence 3)
Language
German
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159 rung, die Wohlwollen mit Einsicht verbindet, veranlassen konnte, eine , solche Frage aufzuwerfen. Dagegen ist es mir - Wohl einleuchtend, daß Männer, selbst gebildete und einflußreiche, die von ihren Vorurtheilen gegen Juden und Zudenthum sich nicht losreißen können, oder, was noch schlimmer ist, sich nicht losreißen wollen, daß solche Männer selbst in einer Zeit, , in der man sonst in allen Gegenständen nach Klarheit strebt und Alles aus fein erstes Princip zurückzusühren sucht, die Grundsätze des Mittelalters geltend zu machen sich, bestreben, sobald es sich darum handelt, den Juden die auf wahrer Freiheit und Gerechtigkeit gegründeten Forderungen zu gewähren, und da sie nicht rund heraus sagen wollen, daß ihnen dies zuwider sei, allerlei Scheingründe vorzuschützen suchen. Gegen die Einwände dieser Männer sollte man sich waffnen. Aber wer ist im Stande, alle Einwände zu widerlegen, welche Vorurtheil gepaart mit Fanatismus ersinnen, oder aus seiner Rüstkammer hervorholen kann; wer ist im Stande, allen Ausflüchten vorzubeugen, die man zur Hand hat, um die Wahrheit zu umgehen? Denn sollten sie in Wahrheit nur befürchten, daß ein Israelit seinen Beruf verabsäumen, die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllen würde,, so hat ja der Staat das Recht, jede Pflichtversäumniß zu bestrafen, und den Lässigen seines Amtes zu entsetzen und beim Amtsantritt ihn auf die ihm obliegenden Pflichten und auf die Folgen ihrer Uebertretung aufmerksam zu machen. Aber indem man von dem oben berührten allgemeinen Standpunkt ausgeht, darf nicht übersehen werden, daß alle derartige Einwürfe zum Theil sich auf die bei Vielen herrschende Anschauung gründen, als wäre das Judenthum ganz stagnirt, eine versteinerte Mumie, und abgeschlossen seit seinem Ursprünge, unentwickelt in seinen Dogmen wie in . seinen Formen, unzugänglich für jeden Einfluß der Zeit, und des Geistes, im Laufe der Jahrhunderte sich weder modificirt, noch sich den Ideen und Bestrebungen, die in der Welt hervortraten, accommod.irt hätte, obschon die Israeliten überall damit in Berührung gekommen sind. Doch für den historischen Forscher, und namentlich für einen so großen Historiker wie Ew-.Hochwohlgehoren, bedarf es wohl kaum der Bemerkung, daß, wenn dem so wäre, das Iudenthum längst nicht mehr auf Erden zu finden sein würde. Ein Religionsbekennt.niß, das — abgesehen auch von den vielen Verfolgungen, welche es zu erleiden hatte, —. über anderthalb Jahrtausende keine äußere Unterstützung gefunden, das in einer überaus langen Zeit keine allgemeine Vertretung (Synhedrium, Consistorium u. dgl. m.) gehabt, dessen Leiter und Führer nur durch die Achtung und Liebe bestanden, die sie bei ihren Gemeinden erworben, ein solches Bekenntnis würde sich nicht erhalten haben, wenn es nicht eine innere Kraft besessen, wenn es unempfänglich für jede Forderung und für jeden Einfluß der Zeit wäre, wenn es sich nicht, ohne die Grundpfeiler des Glaubens zu verlassen oder anftugeben, weiter entwickeln könnte und entwickelt hätte. Ueber den Inhalt und die Tiefe so manchen Dogmas kam das Judenthum selbst erst im Laufe der Zeit zur Klarheit und fand, daß die Idee, die es im Keime tragen und bewahren sollte, sich jetzt als Frucht zeige, und so manche Vorschrift in den Ceremonien wie in den Observanzen mußte vor äußeren Verhältnissen weichen, die ihre Ansprüche geltend machten und mit der steifen Form collidirten. Es ist nicht blos die neuere Zeit, die dies bezeugt, sondern schon in den ersten Jahrhunderten finden sich Beispiele hierfür. . So, um einige anzuführen, hat Hillel, als er sah, daß das Gesetz (5 B. M. 15.), wonach kein Gläubiger im Erlaßjahre seinen Schuldner fordern durfte, zur Folge hatte, daß Niemand so leicht einem Andern Geld leihen wollte, eingeführt, daß man durch eine Rechtsverschreibung (Prosbul, n^ogSovlij) ausdrücklich die Bedingung machen konnte, daß die Schuld nicht durch das Erlaßjahr ausgehobenwerden sollte. Im Talmud wird verboten, am Sabbath Feuer durch einen Nichtjuden anzünden zu lassen; da man aber in kalten Gegenden nicht umhin konnte, die Zimmer Heizen zu lassen, wurde jenes Verbot von späteren Schriftgelehrten aufgehoben (Pur oracli Cliajira). Es war den Juden streng verboten, ofsenstchende Getränke zu genießen, weil zu befürchten war, daß giftige Thiere. davon getrunken; dieses Verbot hat sich jetzt aber gänzlich unter den Israeliten verloren. So giebt es schon in den älteren und natürlich noch mehr in den neueren Zeiten Beispiele, wo das Leben und die Verhältnisse mit Vorschriften in Collision kamen, namentlich bei den Beobachtsvorschriften, bei welchen das Gemüth weiter keinen Anspruch zu machen hat. Allerdings sind es Anfangs immer Einzelne, die nicht aus Leichtsinn, sondern nothgezwungen den Forderungen der Zeit und der Welt nachgeben und es dauert immer ziem-, lich lange, bevor die Gesammtheit zum Bewußtsein gelangt, daß sich Etwas überlebt hat, wie auch Viele solchen Modiftcativnen nachgeben, ohne doch das Princip verlassen zu wollen, indem sie einräumen, daß sie nicht Alles beobachten können und das Eine oder Andere übertreten

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