Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1862)
- Date
- 1862-04-01
- Page
- Seite 158 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Sr. Hochwohlgeboren Herrn Conferenzrath E. Ew. Hochwohlgeboren haben in Ihrem hochgeehrten Schreiben vom 12. d. M. von mir ein Gutachten darüber verlangt, ob und inwiefern die jüdischen Religionsvorschriften der Anstellung eines Israeliten an der Universität in einem die Religion nicht betreffenden Wissenschafts- und Lehrfache hinderlich sind, so daß er die ihm eventualiter als akademischem Docenten aufliegenden Pflichten nicht in jeder Beziehung eben so unbedingt und vollkommen erfüllen könnte, als wenn er der Staatskirche angehörte; so z. B. ob der Sabbath ihn hindern könnte^ Vorlesungen zu halten, oder medicinisch-chirürgische Demonstrationen vorzunehmen, oder was sonst seine Amtspflicht auch an diesem Tage erheischen sollte, aüszuführen und Alles, was irgendwie in einem solchen Pflichtverhältniß denkbar und möglich ist, wahrzunehmen. Dabei wünschen Ew. Hochwohlgeboren in dieser Beziehung auf die neuesten und besten Autoritäten unter den jüdischen Theologen und Wissenschastsmännern aufmerksam gemacht zu werden. Die Frage ist indessen so complicirt, berührt eine so große Menge möglicher Fälle, die im Voraus nicht berechnet werden können, und ihre Beantwortung ist so sehr von der subjectiven Anschauung und von den individuellen Verhältnissen und Umstanden abhängig, daß Ew. Hochwohlgeboren es richtig finden werden> daß ich,: bevor ich die Sache von ihrer positiven Seite beleuchte, sie zuvor von einem allgemeinen Standpunkte aus zu betrachten suche, namentlich mit Rücksicht auf das Wesen und Verhältniß des Judenthums zu den Bestrebungen und Forderungen der Jetztzeit bei dem Fortschritt der Wissenschaften und den Beschäftigungen der Einzelnen, wo sie scheinbar mit den Formen und Observanzen der Religion in Collision treten. Es muß nämlich sehr auffallend fein, was den Staat zu einer Frage, wie die vorliegende, veranlassen konnte. Der Staat, dem es Ernst ist, jedem hervorragenden Geiste die Bahn zur Wirksamkeit zu öffnen und von der Tüchtigkeit und Fähigkeit, die sich in der einen oder andern Persönlichkeit offenbart, Nutzen zu ziehen, der Staat, dem es Ernst ist, jeden seiner Unterthanen zu freier Geistesentwickelung aufzumuntern und die in ihnen schlummernden, zum Theil sogar durch Zurücksetzung niedergeser in dem höchst interessanten „Briefwechsel zwischen einem hochgestellten p rote st antischen Geistlichen und einem Rabbiner", Leipzig 1861 bei Oskar Leiner, veröffentlicht hat. Der Einsender. haltenen höheren Kräfte und Fähigkeiten Wecken zu wollen; der Staat, dem es im Ernste darum zu thun ist, jedes Verdienst zu" belohnen und die Aufopferungen der Individuen anzuerkennen, die in seinen Dienst treten^ nicht blos um dadurch an Gerechtigkeiten zu gewinnen, fbndern . um die jedem treuen Staatsbürger heilige Pflicht, für das Wohl des Vaterlandes nach Kräften zu wirken, zu erfüllen; der-Staat, dem es im Ernste um all-Dieses zu thun ist, was in aller Welt fonnihn'veranlassen, sich erst vorzusragen> ob Einer der Candidaten, die zu einem Lehramte tüchtig befunden werden, nicht dadurch in den Fall kommen könnte, eine der Formen und Observanzen seiner Religion zu übertreten? Bei vielen Gelegenheiten, wo dieselbe Frage erhoben werden könnte, hat man weiter keine Rücksicht darauf genommen, z. B. bei Besetzung öffentlicher Posten als Aerzte, als Advocaten, Magistratsmitglieder und Militärpersonen rc. re.; nur da, wo junge Männer die Lust und Fähigkeiten haben, einen Docentenposten zu bekleiden, die für einen solchen Beruf ihre ganze Zeit aufgeopfert und vielleicht von Kindheit an aus innerem Drang sich ihm gewidmet, nur da soll mit einem Schlage ihnen alle Aussicht abgeschnitten und so die Thätigkeit eines ganzen Lebens vernichtet werden, weil vielleicht eine Religionsvorschrift vorhanden sein könnte, die ihnen hinderlich ist, die aber Diejenigen, welche um einen solchen Posten sich bewerben, nimmer veranlassen kann, ihrem Berufe untreu zu werden. Es ist wahr, wenn die Uebernahme eines Docentenpoftens die Grundpfeiler der mosaischen Religion erschütterte oder im Conflict mit den Hauptlehren des Judenthums wäre, so könnte das Bedenken erhoben werden, wiefern man einen solchen Posten einem Menschen anvertrauen sollte, der sich so über alle Religion hinaussetzt, wie wenig man übrigens hierauf auch bei christlichen Beamten Rücksicht nimmt. Aber gerade der Umstand, daß ein Israelit, der um ein solches Amt sich bewirbt, welches er, wenn sein Glaube und die höchsten Angelegenheiten des Lebens ihm eine gleichgültige Sache wären, so leicht durch einen einzigen Schritt — erlangen könnte, gerade der Umstand, daß er Israelit bleiben will, ist ja ein Zeugniß, daß in ihm, wie dies immer der Fall ist, Glaubensinnigkeit mit wahrer, ächter Wissenschaftlichkeit sich vereinigt, daß er, obschon er die eine oder'andere Religionsvorschrift für weniger bindend ansieht, eine der edelsten Naturen ist, die man am wenigsten zuxücksetzen sollte, und daß er mit Gewissenhaftigkeit seinen Beruf erfüllen und mit Treue sein Amt verwalten wird, und muß es demnach, wie gesagt, auffallend sein, was eine Regie-