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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-04-01 · Heft 14 (1.4.1862) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 14 (1.4.1862)
Date
1862-04-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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26, Jahrgang. 51 I I g e IN eine 14. Zeitung -es Zudenthums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Magdeburg. Leipzig, den 1. April 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in iV* bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22>/r Ngr. Inserate werden mit l1/^ Ngr. für die Petitzeile, oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für */2 Bogen 3 Thlr., für V* Bogen 2 Thlr. Me Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Wir beabsichtigen-im achten Jahre unseres Institutes (1. Mai 1862 bis 1. Mai 1863) wieder einen Band „Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums" herauszugeben, und ersuchen diejenigen Herren Autoren, welche Beiträge zu diesem Zwecke liefern wollen, dieselben bis zum Isten August e. einem der Unterzeichneten einzusenden. Das Institut zu? Forderung der israel. Literatur. vr. PMppson in Magdeburg, vr. Goldschmidt in Leipzig, vr. Herzseld in Braunschweig. Inhalt. Leitende Artikel: Sind Juden durch ihre Religion verhindert, Staatsamter zu bekleiden? — Preußen.— Die israelitische Bibel - Anstalt. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Leipzig, Frankfurt am Main. Oesterreichischer Kaiserstaat: Niederösterreich, Naab. Die Schweiz: Aus dem Aargau, Zürich. Frankreich: Paris. Rußland: Aus Litthauen. Leitende Artikel. Kopenhagen, im März. Sind Huden durch ihre Religion verhindert^ Staatsamterbekleiden" Ein Gutachten vom Oberrabbiner vr. A. A. Wolfs in Kopenhagen. Mitgetheill von vr. M. Mielziner. Da einer in diesen Blättern unlängst gebrachten Nachricht zufolge der preußische Justizminister von einem Rabbiner ein Gutachten darüber verlangt, ob die Bekleidung von Richterstellen durch Juden nicht die Verletzung israelitischer Religionsgesetze zur Folge habe, so dürfte es für viele Leser von Interesse sein, zu hören, in welcher Weise unser Oberrabbiner, Herr vr. A. A. Wolfs, bereits vor 20 Jahren auf eine ähnliche Anfrage geantwortet hat. Es handelte sich hier nämlich zunächst um die Besetzung eines Docentenpostens an der Universität durch einen Juden, und forderte der Conferenzrath E. Namens des Staatsrathes, dessen Referent er war, den genannten Rabbiner auf, sich' gutachtlich darüber zu äußern, inwiefern ein Jude in seiner Religion ein Hindermß zur Bekleidung eines solchen Postens finden könnte. Das Gutachten ist im Originale auf Dänisch abgefaßt und theile ich es mit gütiger Erlaubniß des Abfassers hier in Uebersetzung mit.*) *) Wir machen hier die geehrten Leser auf ein ähnliches, aber mehr einen privaten Charakter an sich tragendes Gutachten aufmerksam, welches ein anonymer Berfas-

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