Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1862)
- Date
- 1862-03-25
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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147 nicht absagen, die Verhandlungen dauerten noch fort; der Minister des Cultus erklärt: die Juden sollen als Lehrer angestellt werden, aber nur an Schulen, .die keinen christlichen Charakter haben, und dieser werde dadurch bestimmt, daß der Director und die Lehrer Christen sind — nun giebt es aber in Preußen keine einzige Schule, wo Director und Lehrer etwa Türken, Buddaisten oder Chinesen wären, und so bedeutet seine Erklärung nichts Anderes, als: die Juden können zwar angestellt werden, können aber nicht angestellt werden. Es wäre wirklich eine eitle Bemühung, über dergleichen Dinge noch ein Wort zu verlieren. Glücklicher Weise ist unsere Angelegenheit kein vereinzelter, isolirter Posten, sondern ein Glied der langen Reihe von staatsrechtlichen Fragen, die allesammt nur im Zusammenhänge gelöst werden können und werden. Bei der Auslegung Seitens des Cultusministeriums kommt uns nur noch ein Gedanke ein. Was würde man dazu sagen, wenn man behauptete: Minister seien nicht um des Staates und Volkes willen, sondern Staat und Volk seien um der Minister willen da, und nur die Minister geben dem Staate und Volke, einen Charakter. Ganz Gleiches aber spricht das Cultusministerium aus, nämlich: die Lehrer sammt Director sind nicht um der Schule willen da, sondern die Schule mit ihren Schülern nur um der Lehrer und des Directors willen, also nicht die Schüler geben der Schule einen Charakter, sondern der Lehrer und der Director! Nachdem wir so weit geschrieben, erhalten wir die öffentlichen Blätter, in welchen folgende Antwort des Herrn v. Bethmayn-Hollweg mitgetheilt wird: Die Aeußerung, die Herr v. Bethmann-Hollweg am 4. d. M. im Hause der Abgeordneten gethan und die nach dem stenographischen Berichte lautet: „Ich habe früher bereits gesagt, nur das Heidenthum, das Judenthum und, ich fuge heute hinzu, der Atheismus ist unduldsam, sie sind verfolgungssüchtig"— hatte am Tage darauf zu einer von Dr. Veit an den Minister der Unterrichtsangelegenheiten gerichteten Aufforderung Veranlassung gegeben, vor Beginn der nächstfolgenden Debatte obige Behauptung zurücknehmen zu wollen. Eine hierauf noch an demselben Tage ergangene Antwort gab zu einernochmaligen Erörterung von Seiten des vr. Veit Veranlassung, die-sodann durch das nachfolgende Schreiben, zu dessen Veröffentlichung die „Berl. Allg. Ztg." ermächtigt ist, beantwortet wurde. Ew. Wohlgeboren gefällige Zeilen vom 8. d. Mts. bezeichnen das obwaltende Mißverständniß als noch ungelöst, und da das Urtheil eines von mir hoch geachteten Mannes und des Kreises, dem er angehört, mir keineswegs gleichgültig ist, die unerwartete Wendung der öffentlichen Dinge aber mir die Gelegenheit, bei fortgesetzter parlamentarischer Debatte jenes Mißverständniß aufzuklären, entzogen hat, so muß ich dies schon, unter Benutzung des ersten freien Augenblicks, noch einmal schriftlich versuchen. Ich wiederhole also, daß die Worte, die ich am 4. d. Mts. vom Ministertische sprach, in ihrer Kürze vielleicht mißverständlich waren, auf die jüdische. Gemeinde der Gegenwart aber wirklich keine Beziehung hatten, diese Beziehung auch nicht haben konnten, da sie, wie die frühere Aenßerung vom 25. April 1860, an welche sie erinnerten, eine andere Religionsform der alten Welt, das Heidenthum, daneben stellten. Daß ich auf die israelitische Religion des alten Bundes einen Makel zu werfen nicht beabsichtigte, daß ich ein aufrichtiger Bewunderer derselben und der dadurch bedingten Ordnungen dieses Volkes bin, brauche ich Ihnen, als einem theologisch gebildeten Manne, der meinen Standpunkt kennt, nicht erst zu versichern. Bemerken will ich aber ausdrücklich, daß die milden, vor allen Rechten des Alterthums hervorragenden Bestimmungen des mosaischen Gesetzes in Betreff der Fremdlinge (Levit. 29, 33. ff.), worauf Sie provociren, der Knechte und andere, mir wohlbekannt und stets Gegenstand meiner freudigen Anerkennung waren. Dennoch aber bin ich der Ansicht, daß die Theokratie des alten Bundes, weil sie den Staat der Religion unterordnete, von Duldung und religiöser Freiheit nichts wissen konnte, den Abfall vom Glauben (Deuteron. 13, 6. ff.), den leichtsinnig ausgestoßenen Fluch (Levit. 24, 10.), die geringste Verletzung des Sabbaths (Numeri 15, 32. ff.) und andere wissentliche Uebertretungen religiöser Gebote mit dem Tode strafen mußte. Das Heidenthum, obgleich in allen andern Beziehungen tief darunter stehend, mußte gleichfalls intolerant sein, weil die Religion ihm Staatssache war. Mit dem Christenthum ist die Religion in ihrer Selbstständigkeit, dem Staate gegenüber, zum ersten Mal in der Weltgeschichte erschienen, und da es urkundlich, obgleich sich selbst als die Wahrheit schlechthin bezeugend, nur durch die Waffen des Geistes, durch freie Ueberzeugung herrschen will, so hat es den Grund zur religiösen Freiheit und Toleranz gelegt, die freilich erst in unfern Tagen sich zu verwirklichen beginnen. Zu den Resten mittelalterlicher Intoleranz, die ihm vielfach noch ankleben, tritt in der Gegenwart die Unduldsamkeit des Unglau- 13*