Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1862)
- Date
- 1862-03-25
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226310-3226324--20186-3249239- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
146 neu das Wort der Schrift: „Wenn dein Feind fällt, so freue dich nicht darüber, strauchelt er, so frohlocke nicht, der Ewige stehet und mißbilligt es" (Spr. Sal. 24, 17,); — aber dies hindert, nicht, daß wir froh sind, einen Feind los zu sein. Nicht die Person, sondern die Sache. Daß zum Sturze des Herrn Cultusministers seine „Niederlage betreffs der Intoleranz der Juden" und sein Auftreten gegen diese überhaupt beigetragen habe, hat die „Köln. Zeit." ausdrücklich berichtet, da die übrigen Minister sehr unzufrieden damit waren, und wenn die inspirirte „D. A. Z." dies läugnete, so sah es wie ein halbes Zugeständniß aus. — Wir trauen dem Grafen Schwerin zu, in Beziehung auf unsere Glaubensgenossen einen andern Weg einzuschlagen und den Beschwerden abzuhelfen, aber wir glauben kaum, daß er unter den augenblicklich schwierigen Verhältnissen die Zeit dazu finden, auch in seinem Provisorium so principielle Aenderungen vorzunehmen sich nicht entschließen werde. Wer nun definitiv das Cultusministerium übernehmen und welcher Ansicht Dieser sein wird, ist bis heute noch in Dunkel gehüllt. Es könnte immer sein, daß, da die preußische Staatsregierung jetzt nur auf die Realisirung der Militärfrage denkt, sie nicht zugleich durch das Einhalten der muckerischen Bahn das Volk fernerhin unzufrieden machen will und sich zu einigen liberalen Concessionen versteht. Wir sagen: es kann sein — aber die nächste Zukunft kann es dennoch anders gestalten. Jedenfalls hat unsere Sache durch die Uebertreibung unserer Gegner einen Sieg gewonnen. Es versteht sich von selbst, daß nun vorerst auch der Bethmann- Hollweg'sche Entwurf des Unterrichtsgesetzes liegen bleibt, und von der von uns in No. 6 beantragten Petition, welche sich bereits einer lebhaften Theilnahme zu erfreuen begann, nicht die Rede sein kann, bis erst die gegenwärtige, für Preußen so bedeutungsvolle Krise zum Austrag gekommen.*) Bemerken wir daher heute nur noch zum Schluffe, daß die bevorstehenden Neuwahlen von zu entscheidender Wichtigkeit sein werden, als daß nicht jeder preußische Bürger die theuerste Pflicht habe, charaktervollen Antheil zu nehmen. Als Urwähler nur keine schwankenden, es Allen recht machen wollenden Wahlmänner gewählt, als Wahlmänner nur entschiedene Männer und zwar allein auf die bestimmtesten, concretesten Zusicherungen hin zu Abgeordneten gewählt! *) Wir bemerken hierbei, daß der westphalisch-rheinisch israelitische Lehrerverein bereits am 22. Januar e. eine Petition und Denkschrift an den Abg. Harkort überschickt hat. Wir haben aber noch eine kleine Hinterlassenschaft des aufgelösten Abgeordnetenhauses zu verzeichnen. — In dem vierten Berichte der Petitionscommission ist die bekannte Sutro'sche Petition wegen Zulassung der Juden zu öffentlichen Aemtern auf Grund des Art. 12 der Verfassung abermals besprochen. Die Sache ist bereits zur Genüge bekannt; der Commiffar des Justizministeriums hat dieses Mal erklärt: „In Beziehung auf die Anstellung der Juden als Richter hätten neue Ermittlungen und Erwägungen stattgefunden; die Lage der desfallsigen Berathungen . veranlasse den Justizminister, heute noch keine nähere Erklärung über die Stellung der Staatsregierung zu der vorliegenden Petition abzugeben, sondern solche für das weitere Stadium der Angelegenheit vorzubehalten." Der Vertreter des Cultusministers hat die im vorigen Jahre über diese Angelegenheit abgegebene Erklärung wiederholt: „Im Bereiche der Unterrichtsverwaltung werde die Anstellung von Juden als Lehrer an öffentlichen Schulen und andern Unterrichtsanstalten bei nachgewiefener Befähigung nicht beanstandet werden, sofern nicht der christlich-confessionelle Charakter der betreffenden Anstalt, welcher durch den Director und das Lehrercollegium repräsentirt werde, entgegenstehe. Mit der hierdurch bedingten, sich von selbst rechtfertigenden Beschränkung würden Juden auch zur Absolvirung des sogenannten Probejahres, womit die amtliche Lehrthätigkeit beginne, zugelassen werden." Die Commission hat mit großer Stimmenmehrheit beschlossen, die Petition des Oberrabbiners Sutro, sowohl was die Zulassung der Juden zu richterlichen Aemtern, als zu Lehrerstellen an Gymnasien u. s. w. angeht, „der Regierung wiederholt zur Berücksichtigung und in der Erwartung zu überweisen, daß der Art. 12 der Verfaffungsurkunde endlich zur vollständigen Ausführung gebracht werde". Wir glauben nicht, daß die Stellung der Juden jemals in irgend einem Staate zu einer so sonderbaren (um das gelindeste Wort zu gebrauchen) Erscheinung veranlaßt hat. Die Verfassung erklärt die Juden für zulässig zu allen Aemtern; das Abgeordnetenhaus dringt wiederholt auf die Verwirklichung; das Staatsministerium giebt in seiner Gesammtheit dieselbe Erklärung ab. Nun sollte man doch die Sache für abgemacht halten. Aber in Preußen nicht. Das Staatministerium fügt seiner Erklärung den Beisatz zu: doch hat jeder Minister in seinem Ressort die Entscheidung zu treffen. Da erklärt nun der Minister des Innern: er stehe nicht an, Juden anzustellen — bis jetzt ist uns aber noch kein Beispiel bekannt geworden; der Minister der Justiz: er könne noch nicht zuuüd noch