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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-03-18 · Heft 12 (18.3.1862) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 12 (18.3.1862)
Date
1862-03-18
Page
Seite 137 (sequence 5)
Language
German
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131 ein jüdischer Lehrer wohl vorübergehend daran beschäftigt werden,, aber nicht definitiv.*) Die entscheidende Frage für den vorliegenden Fall ist, ob die Realschule in Posen stiftungsmäßig einen bestimmten confessionellen Charakter habe. Die Petenten und die Commisston läugnen dies; ich behaupte .es. Wie ich da mit meinen früheren Erklärungen, im Widerspruche fein soll, geht über meine Begriffe. Die Commission hat diese Frage nur sehr oberflächlich erörtert. Ich werde dem gegenüber nun den actenmäßigen Nachweis führen, daß . die Posener Realschule eine Simultanschule ist. Eine besondere Stiftungsurkunde existirt allerdings nicht. Aber eine Reihe von Dokumenten stellen unzweifelhaft fest, daß die. Commune im Vereine mit den Staatsbehörden diesen Charakter der Schule sayctionirt hat. Bei den ersten Anträgen hat es sich lediglich -um .einen christlichen Charakter gehandelt und von Berücksichtigung; der jüdischen Bevölkerung war durchaus nicht die Rede. Die . Schule , ist nach , der Instruction für Realschulen.vom 8. März 1831 gegründet, und diese handelt im §, 4 ausdrücklich von dem christlichen Charakter der Realschulen.. In dem ersten .Lehrplane, der nach Auftrag des Magistrats ausgearbeitet ist, wird als das Ziel der Schule eine fest-religiöse sittliche Erziehung hingestellt. Als Wittel' hierzu, wird der Religionsunterricht der evangelischen und katholischen Confession (von dem jüdischen Religionsunterricht ist nicht ein Wort gesagt) und ein Geschichtsunterricht auf ch r i st l i ch e r Grundlage hinzestellt. Es heißt, das Ziel, desselben, sei, das Walten Gottes in der Geschichte nachzuweisen und zu erziehen — wie vortrefflich ist dies gesagt — zur Duldung Andersgläubiger, und dies kann allein die christliche-Religion. (Sehr gut.) Denn der Atheismus sowohl wie das Judenthum ist verfolgungssüchtig.**) (Bravo rechts, lebhafter Widerspruch links.) Es traten nun weitere Verhandlungen über den Unterhalt der Schule ein, welcher zuletzt von der Stadt allein übernommen ward. Von dem confesfionellen Charakter ist dabei nicht die Rede. Ein Stadtverordnetenbeschluß, vom Jahre. 1852 beharrt bei der frühern Praxis und ein Magistratsbeschluß, der die gesummten Fonds aus den Mitteln der Stadt ganz bewilligt, vom Jahre 1853 ebenfalls: In diese Zeit fällt die Anstellung eines jüdischen Dr. Löwenthal auf den Wunsch des Magistrats; *) Und warum nicht? Wird der Unterricht durch die provisorische oder definitive Anstellung oder gar die Fähigkeit verändert? Die Redaction. **) Ueber diese Aeußerung des Redners siehe den ersten Leitartikel. Die Red artio m die Regierung bot dazu die Hand, indem , sie die Beschäftigung in religiös-indifferenten Gegenständen provisorisch zuließ und der Magistrat beruhigte sich hierbei. — Erst nach Eröffnung der Schule wurde das Bedürfniß eines vollständigen Lehrplanes empfunden. Der vom Magistrat entworfene Lehrplan war mit dem frühern völlig conform. Der Minister erläutert den Lehrplan; der Geschichtsunterricht solle z. B. danach auf religiöser Grundlage ertheilt werden und der Religionsunterricht nach dem Bekenntniß. Für das religiöse Bedürfniß der Schüler mosaischen Glaubens solle angemessen gesorgt werden, darum kann der jüdische Religionslehrer nicht von der Schule angestellt werden. So hat es sich auch mit dem frühern Lehrer Dr. Deutsch verhalten. Dieser jüdische Religionsunterricht wurde nicht beaufsichtigt und bildet auch keinen Theil des Examens. Seit jener Zeit ist nichts vorgekommen, was den Charakter der Schule verändert hätte. Eine Schenkung von 50,000 Thlr. zur Erbauung einer neuen Realschule zu Posen widerspricht diesem Charakter nicht; die entgegenstehende Behauptung ist falsch; jene Schenkungsurkunde enthält die Bestimmung, daß die Schüler ohne Rücksicht auf Religionzugelassen werden. (Große Verwunderung links.) In die Anträge des Magistrats auf feste Anstellung des vr. Jutroczinski konnte ich nach allen vorangegangenen Verhandlungen und den vorhandenen Documenten nicht willigen. Meine rechtliche Ueberzeugung ist die, daß ich nicht befugt bin, einen jüdischen Lehrer an dieser Schule anzustellen, daß die Beschwerde der Posener Stadtbehörde unbegründet ist und daß ich eine Abhülfe nicht in Aussicht stellen kann.*) Nach Mittheilung des Präsidenten liegen Anträge auf Schluß und Vertagung der Debatte vor; das Haus "beschließt mit großer Majorität die Vertagung. — Schluß der Sitzung gegen 5 Uhr; nächste Sitzung Donnerstag 10 Uhr; Fortsetzung der heutigen Tagesordnung und Budgetberichte. Bis zu diesem Augenblicke hat die Fortsetzung der Debatte nicht stattgefunden, indem am Donnerstag eine wichtige Budgetfrage verhandelt ward, in welcher das Ministerium eine Niederlage erlitt, und deshalb seine Entlassung einreichte. *) Die Deduction macht einem theologisirenden Juristen alle Ehre, und wird Herrn v. Bethmann-Hollweg von der „Kreuzzeitung", deren Mitbegründer er war, die ihn. als Minister aber als' „verlorenen Sohn" ansah, hierfür wenigstens die Lorbeerkrone nicht'verweigert werden. . Die Redaetion.

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