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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-03-18 · Heft 12 (18.3.1862) · p. Seite 136

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 12 (18.3.1862)
Date
1862-03-18
Page
Seite 136 (sequence 4)
Language
German
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130 der Petition gehalten, seine Widerlegung werde der Herr Cultusminister übernehmen. Was den ersten Redner betreffe, so wolle er auf die allgemeinen Erörterungen desselben nicht eingehen, welche der Redner, der zum ersten Male die Tribüne betreten, hier angestellt habe. Man könne mit Demselben der Meinung sein, daß viel Unklarheit m der Welt herrsche, aber über die Adresse, an welche die Vorwürfe zu richten, könne man andrer Meinung sein. Wenn man längere. Zeit in der Welt gelebt habe, werde. Einem Dasjenige klar, was früher unklar war. (Beifall.) Er (der Minister) habe das Wort genommen, weil der Redner dem Herrn Kriegsminister Vorwürfe in dessen Abwesenheit entgegengeschleudert habe und wolle nur erklären, daß er diese Vorwürfe, die der Redner gegen das Officiercorps geschleudert, vorläufig zurückweisen und es dem Herrn Kriegsminister überlassen müsse, den Fall, wenn er ihm speciell angegeben sei, zu widerlegen.*) — Abg. v. Mallinkrodt: Es handle sich bei der vorliegenden l Petition nicht sowohl um Lösung des concreten Falles, als vielmehr um die Entscheidung einer längst schwebenden principiellen Frage. Er sei heute allerdings noch der Meinung, daß der Art. 12 der Verfassung actuelles Recht mache, aber nur in so weit, als die Absicht des Gesetzes, der Inhalt der Worte und die gleichzeitig erlassenen übrigen Verfassungsbestimmungen darauf hinwirken. Der Artikel 12 der Verfassung bedinge aber trotzdem nicht die Anstellungsfähigkeit jüdischer Lehrer an christlichen Schulen. Er halte in dieser Beziehung die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 für vollständig gültig, wonach es eben hinreiche, daß eine Schule nicht jüdisch sei, um jüdische Lehrer von der Anstellung an derselben auszuschließen.**) Die Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen würde wahrhaftig nicht dazu dienen, aus den jüdischen Schülern beffere Juden zu machen, wohl aber entchristliche sie die Christen. Es sei also *) Der Herr Graf Schwerin hat durch diese Rede nicht gerade bewiesen, daß er für seine Person zum Stadium der Klarheit, welches er dem späteren Alter Vorbehalt, bereits gekommen sei. Jedenfalls ist es eine bekannte Wahrheit, daß Juden außer in der Landwehr zu Officierstellen nicht gelangen. Hierin steht Preußen dem österreichischen Kaiserstaate weit und seit langer Zeit nach. Die Redaction. **) Wir können nicht beanspruchen, daß Herr v. Mallinkrodt etwas von humanen und jüdischen Dingen verstehe; wohl aber können wir fordern, daß ein Abgeordneter, wenn er von Gesetzen spricht, dieselben kenne. Dies ist nun Lei ihm hinsichtlich des von ihm angeführten Gericht einmal im Interesse der Juden, daß ihnen die gewünschte Anstellungsfähigkeit gewährt werde. Der vage Humanismus, der sich in den Commiffionsanträgen ausspreche, gereiche den Völkern nicht zum Segen. (Bravo von den Katholiken.) Der Abg. D i e st e r w e g glaubt den Posenschen Behörden den Vorwurf machenzu müssen, daß sie bei der Gründung ihrer paritätischen Realschule nicht ausgesprochen haben, daß an derselben Lehrer der Leiden christlichen Confessionen und der jüdischen Religion wirken müßten. Diese Unterlassungssünde müßte die Posensche Behörde jetzt büßen; dieselbe hätte Lei Gründung der Schule unter dem Minister Eichhorn allerdings hoffen dürfen, es werde einmal ein vernünftiger Mann der Nachfolger Jenes werden. Die Stadtbehörden hätten die Mittel zur Gründung der Schule hergegeben, und mit bestem Rechte forderten sie jetzt die Berechtigung zur Anstellung der Lehrer. Diesem Wunsche trete die Regierung jetzt entgegen und zwar mit faulen, wurmstichigen und nichtsnutzigen Gründen. Der Grund der Ausschließung der jüdischen Lehrer sei, daß durch die Zulassung die Schule entchristlicht würde. Ein solches Nebeneinander im Leben und Wirken von Lehrern verschiedener Religionschwäche nicht die religiösen Gesinnungen der Einzelnen, sondern befördere das Ziel der Erziehung, Toleranz und Humanität Der Redner läßt sich dann über das Verderbliche der ministeriellen Begünstigung einer bestimmten Rechtgläubigkeit aus, weshalb der Präsident ihn wiederholt aüffordert, bei der Sache zu bleiben. (Ruf nach Schluß.) Unter Anderm führt der. Redner eine Aeußerung des frühem Abg. v: Blankenburg über die Juden an, welche Angabe vom Präsidenten als unrichtig bezeichnet wird. Der Redner schließt unter großer Unruhe des Hausesmit der Bitte-um einstimmige Annahme-des Commissionsantrages. Cultusminister v. Bethmann-Hollweg: Die persönlichen Angriffe sowohl wegen seiner angeblichen Jnconfequenz, als auch wegen angeblicher Verfassungswidrigkeiten begnüge er sich drei Mal zurückzuweisen. Auch das Princip wolle er nicht berühren. Er wolle vielmehr die Controverfe auf den engsten Kreis beschränken. Auch Realschulen können stiftungsmäßig einen konfessionellen Charakter haben, evangelisch, katholisch oder simultan sein. In diesem Falle kann setzes nicht der Fall. In demselben heißt es wörtlich: „An Kunst-, Gewerbe-, Handels- und Navigationsschulen können Juden als Lehrer zugelassen werden." Möge Herr v. Mallinkrodt in Zukunft Wenigstens die leiblichen Augen aufthun! Die Redaktion. '

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