Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 12 (18.3.1862)
- Date
- 1862-03-18
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
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135 sel, Vorsteher der Nauen'schen Erziehungsanstalt. Dr. Rosin, Dirigent der Gemeinde-Religionsschule. Dr. Apolant. Dr Arnhem. D. Aron. Dr. Baerwald. R. Cohn. Dr. Frankfurter. M.Guttmann. F. Heskel. G. Jeretzki. L. Lewandowski. S. Loewenthal. I. Marcuse. S. Piek. Dr. Simon. L. A. Spiro. Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses über die Anstellung von Süden als Lehrer an öffentlichen Schuten. Sitzung am 4. März. Zur Debatte gelangt zunächst die bereits mitgetheilte Petition, betreffend die definitive Anstellung des jüdischen Hülfslehrers Dr. Iutroczinski an der städtischen Realschule zu Posen, .welche die Commission dem Ministerium zur Abhülfe zu überweisen beantragt. Abg. v. Saucken (Tarputschen) bedauert, daß überhaupt noch darüber debattirt werden müsse, ob die Juden mit den andern Staatsbürgern gleiche Rechte allsüben sollten. Die neue Aera sei aber leider für die Israeliten eine bloße Verheißung geblieben. Der Redner setzt hierauf den der Petition zu Grunde liegenden Thatbestand kurz auseinander und wendet sich gegen die Deduction der Regierung, daß die Schulen präsumtiv als confessionell anzusehen seien. Dies sei seit unsrer Verfassung nicht mehr zuzugeben; der confefsionelle Charakter einer Schule müffe im Gegentheil jetzt stets besonders aus der Stiftung derselben dargethan werden. Außerdem sei die Staatsregierung auch inkonsequent, wenn sie den jüdischen Lehrer provisorisch an der Schule belasse und nur die definitive Anstellung verweigere. Wenn ferner eine principielle Entscheidung der angeregten Frage von der Regierung bis auf das Unterrichtsgesetz vertagt werde, so sei dem zu entgegnen, daß das Zustandekommen eines solchen Gesetzes sehr fraglich sei und daß überdies jene Frage im Princip durch Art. 12 der Verfassung bereits entschieden sei, und vom Boden der Verfassung denke sich der Cultusminister doch wohl nicht zu entfernen« Freilich finde ein solches Zuwiderhandeln gegen dieses Verfassungsprincip auch im militärischen Ressort statt, wo israelitische Militärs in den Truppencorps zu Officieren vorgeschlagen seien und die Anstellung Seitens der Regierung unterblieben sei. Es sei grausam und unverträglich mit der politischen Moral, die Israeliten sich für den Staatsdienst vorbereiten zu lassen und dann, am Ziele angelangt, auszuschließen oder von der Gnade des Ministeriums abhängig zu machen. (Bravo links.) — Abg. v. Hennig (Strasburg): Hier handle es sich nicht um einen Kampf wegen eines neuen Gesetzes; von allen Gebildeten, vom ganzen Volke sei es anerkannt, daß das staatsbürgerliche Recht unabhängig vom religiösen Bekenntnisse sei. Es sei eine solche Debatte nicht erquicklich, aber sie sei auch nicht leicht zu nehmen, denn die ganze Zukunft eines Theiles unsrer Mitbürger hänge daran. Das Ministerium hätte wohl Veranlassung gehabt, auf die Aussprüche des Hauses in Betreff der reactionären Beamten etwas mehr Gewicht zu legen, denn der Einfluß dieser Beamten zeige sich auch hier und der Cultusminister sei dem Rathe, der ihn damals vertreten, in die Ungesetzlichkeit und das Nichthalten der Verfassung immer tiefer hinein gefolgt. (Murren. Der Präsident macht dem Redner eine unverständliche Bemerkung.) Der Regierungscomiffar habe in der Commission den Nachweis versucht, daß die Stiftungsurkunde die Schule zu einer confessionellen bestimmt. Er habe ein Programm der Schule erhalten, in welchem geradezu der jüdische Religionslehrer als zum Lehrercollegium der Schule gehörig bezeichnet gewesen. Der Regierungscommissar erkundige sich stets erst, ob die betreffende Schule eine christliche sei oder nicht; das sei nicht gut. Der Präsident habe vorhin eine Aeußerung von ihm gerügt, deshalb müffe er sich der Bezeichnung eines solchen Verfahrens, obschon es nur ein Commissar sei, enthalten. An dieser Schule sei nun immer ein jüdischer Lehrer gewesen. Die Sache habe eine sehr ernste Seite. Er habe einen jüdischen Lehrer gekannt, der im Auslande seine Existenz durch Privatunterricht gesucht. Beim Eintritt der neuen Aera kehrte er zurück und meldete sich um eine Lehrerstelle. Es wurde ihm gesagt, er müsse erst das Probejahr durchmachen. Er wandte sich an einen Provinzialschulrath, zeigte ihm seine vorzüglichen Zeugnisse und wurde vVm Schulrathe sehr freundlich empfangen, weil er weder jüdisch aussah noch jüdisch sprach. Inzwischen hatte der Schulrath Kenntniß von der Confession des Candidaten und wies denselben an den Schuldirector. Dieser sagte dem Candidaten, daß der Schulrath eine Verfügung erlassen habe, wonach er ohne Genehmigung desselben Memand für seine Schule annehmen dürfe. (Verwunderung.) Das seien, die Resultate, wenn man an der Berfaffung herummodele; es sei traurig, daß dergleichen noch Vorkommen könne. — Minister des Innern, Gras Schwerin: Der letzte Redner habe sich auf dem Gebiete 12*