Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1862)
- Date
- 1862-03-11
- Page
- Seite 129 (sequence 9)
- Language
- German
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m liche Auseinandersetzungen des Commissars „konnten die Commission nicht überzeugen"; unter Berufung darauf, daß „das Haus über die principielle Seite der in Rede stehenden Frage bereits wiederholt im Sinne der Petenten Beschluß gefaßt hat", beantragt die Commission mit acht gegen vier Stimmen, „unter welchen letztern zwei für die Überweisung zur Berücksichtigung waren", die Petition dem königlichen Staatsministerium „zur Abhülfe" zu überweisen. Aus obigem Berichte ersieht man , daß das Unterrichtsministerium aus einer von ihm beliebten Interpretation abermals herausgedrängt, wiederum eine neue Interpretation erfunden hat, um jüdische Lehrer von allen öffentlichen Anstellungen auszuschließen. Ist dies nicht herzerhebend? Muß dies nicht das Vertrauen jedes Preußen auf ein Ministerium, das so unerschöpflich an Hülfsmitteln und Auswegen ist, und immer wieder eine neue Ausflucht zu erfinden weiß, um seinen Zweck zu erreichen, ungemein steigern? Und würde dies Vertrauen wohl durch die Ueberzeugung von der Geradheit und Rechtlichkeit aufgewogen, wenn Herr von Bethmann-Hollweg unumwunden erklärte: er wolle niemals einen, Juden als öffentlichen Lehrer anftellen, wenn auch Artikel 12 der Verfassung, wenn auch das Judengesetz von 1847 es fordere? Jedenfalls haben wir den Vortheil, daß die „neue Aera" des Hrn. v. B.-H. die „alte Aera" des Hrn. v. Raumer an Jnterpretationsküusten bei weitem übertrifft. Soest , 24. Februar. Die Beschwerden gegen das Unterrichtsministerium über Ausschließung, die man gegen Juden übt, mehren sich immerfort, und erweisen, daß man von Seiten jenes gegen diese in immer härteren Maße vorgeht. So wird der „K. Z." von hier berichtet: Von hier aus hat sich jetzt ein junger Mann jüdischer Confession mit einer Beschwerde an das Haus der Abgeordneten gewandt, welcher unlängst in Münster mit großer Auszeichnung die Prüfung pro facultate docendi abgelegt hat, dann aber mit seinem Gesuch um Zulassung zum Probejahre erst vom Provineial - Schul - Collegium, dann vom Cultus - Minister abgewieseu ist, weil sämmtliche Gymnasien des Staates confessionell christlich seien. Der Fall bildet also ein Seitenstück zu der aus Posen eingegangenen Beschwerde, wo der Minister der von der Stadt getroffenen Wahl eines jüdischen Lehrers für die Realschule aus demselben Grunde die Bestätigung versagt hat, nur daß es sich dort schon um definitive Anstellung, in dem hier vorliegenden Falle aber nur um die Erlaub n iß handelt, das gesetzliche Probejahr abzuhalten. Wie diese Ausschließung der Juden vom höheren Lehramte mit der Verfassung zu vereinbaren ist, bleibt jedem Unbefangenen, der nicht zu sophistischen Deutungen seine Zuflucht nimmt, ein Geheimniß. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 22. Februar. Der Augsb. Allg. Ztg. wird geschrieben: „In der inneren Verwaltung giebt gegenwärtig am meisten Veranlassung zu Reclamationen das Unterrichtsministerium, wo im alten Geiste mit den alten Rathen fortgearbeitet wird. Gegen die Bestimmung des Artikels 12 der Verfassung hat der Unterrichtsminister einem jüdischen Schulamtscandidaten, welchen die städtischen Behörden von Posen zum Lehrer an der dortigen Realschule berufen hatten, die Bestätigung deswegen versagt, weil er Jude ist, während das österreichische Staatsministerium den Protest des erzbischöflichen Consistoriums zu Prag gegen die von dem dortigen Professoreneollegium geschehene Berufung des Professors der Rechte, Dr. Wessely, eines Juden, zum Promotor von Doctoren zurückgewiesen hat. Wien, 25. Februar. Endlich liegt der Bericht jenes „ständischen Ausschusses für confessionell e Verhältnisse" vor, welchen das Abgeordnetenhaus auf Mühlfelds Antrag gewählt und zunächst mit der Aufgabe betraut hatte, einen „Gesetzentwurf in Betreff der Stellung und Rechte der verschiedenen Religionsgenoffenschaften und ihrer Angehörigen dem Staate gegenüber in öffentlicher, Beziehung, sowie der Rechte derselben gegen einander und in bürgerlicher Hinsicht" auszuarbeiten. Der Ausschuß, dessen Obmann Dr. Smolka, dessen Berichterstatter Br. Mühlfeld ist, legt nun als die Frucht seiner im Juni vorigen Jahres begonnenen Thätigkeit einen aus 71 Artikeln bestehenden Gesetzentwurf mit einer umfangreichen , über 50 Folioseiten füllenden Begründung vor. Das entworfene Gesetz ist bereits dem Wesen nach aus frühern Mittheilungen bekannt. Es Mt in dem ersten Abschnitte die allgemeinen Grundsätze über Religionsverhältnisse in der Ordnung fest, daß im ersten Capitel die Religionsfreiheit überhaupt gesichert ist, im zweiten Capitel dieser gemäß die freie Wahl des Reli- 11