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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-03-04 · Heft 10 (4.3.1862) · p. Seite 120

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 10 (4.3.1862)
Date
1862-03-04
Page
Seite 120 (sequence 12)
Language
German
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12V Indem wir hinsichtlich der Frage der Oeffentlichkeits-Erklärung selbst ans die in der Beilage enthaltene Erörterung hinzuweisen uns erlauben, können wir nicht unterlassenschließlich der Gemeinde Marburg Glück zu wünschen, daß sie, Dank der umsichtigen, thatkräftigen Leitung des Herrn Mosheim, den geregelten Fortbestand ihrer Schule nunmehr gesetzlich gesichert weiß. Jeder, der den Lehrer Oppenheim näher kennt, wixd mit uns der vollsten Ueberzeugung leben, daß derselbe in seiner durch Tüchtigkeit und Berufstreue anerkannten Thätigkeit, wenn auch nicht in Folge der geschärften Controlle, so doch in dem gehobenen, freudigen Bewußtsein eines gesicherten Berufskreises, noch mit womöglich größerm Eifer und Erfolg, als bisher, zu wirken fortfahren wird. Selbst diejenigen, welche sich ber; Durchführung jener Maßregel anfänglich renitent zeigten, werden bald der dauernd wohlthätigen Folgen derselben sich bewußt werden, wenn sie bedenken, daß sie in ihren Kindern und spätesten Nachkommen, nach menschlicher. Voraussicht, noch daran participiren. Mir sagen nicht: möchten bald noch andere Gemeinden dem Beispiele Marburgs folgen, sondern: möchten alle Gemeinden, in denen Intelligenz und Gesinnungstüchtigkeit, geleitet von rechter Einsicht und Thatkraft, vorhanden, sich gemäß der Aufforderung in No. 6 d. Z., in dem Bestreben vereinigen, dem geschriebenen und verheißenen Principe der Gleichberechtigung seine Anerkennung und Geltung auch in Bezug auf die jüdische Schule zu verschaffen und damit auch für diese einen gesetzlichen Zustand herbeizuführen, der endlich allen Anomalien, von welcher Seite sie auch kommen mögen, ein Ende macht. Darum in einer so großen und folgewichtigeU Frage: kein unzeitiges Zögern, keine Engherzigkeit, kein Jndifferentismus! „Einer für Alle und Alle für Einen", sei unsere Parole, wenn es gilt für das unterdrückte Recht, gegen verjährte Vorurtheile zu Felde zu ziehen! . E. Braunschweig, Religionslehrer. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 9. Februar. Vorgestern fand in Pesth beim Redacteur des „Magyar Jzraelita" eine polizeiliche Haussuchung statt, wie-wir hören wegen eines dem im „M. Sajto" vor Kurzem erschienenen Programm der neun Deputaten znstiminenden Artikels, welcher in der gestrigen Nummer des „Magyar Jzraelita" hätte erscheinen sollen, jedoch unterdrückt wurde. (Fr. I.) Afrika. Tripolis, im Februar. (Vor. isr.). Ein sehr bezeichnendes Factum hat sich kürzlich hier zugetragen; die Einzelheiten, die uns über dieses Ereigniß zukommen, sind zu charakteristisch, um sie unfern Lesern nicht mitzutheilen. Einige maurische Kinder, nach Andern Leute ans den niederen Classen, hatten Mist und Unrath vor die Thür einer der israelitischen Synagogen der Stadt -geworfen. Der Kawasbaschi oder Anführer der Polizeidiener gingeinige Minuten später vor dem Tempel vorüber; und zum Zeichen der Verachtung ließ er die vom Pöbel vor das Thor des Gebäudes geworfenen Stoffe in das Innere der Synagoge bringen. Die israelitische Gemeinde von Tripolis wurde heftig von dieser schändlichen, ihrem Cultus angethanen Beleidigung erregt; und die Vorsteher, unterstützt durch die energischen Schritte des Localcomites der Alliance israelite, beschlossen ihre Klagen an die obere Behörde zu bringen. Ihre nur zu gerechte Beschwerde wurde höchsten Orts angenommen, und einige Tage nachher bestimmte eine in Folge dessen getroffene Entscheidung, daß der der That schuldige Kawasbaschi sich bei der ersten Feierlichkeit in den israelitischen Tempel begeben und dort vor der versammelten Gemeinde Abbitte thun sollte. Der Kawasbaschi mußte natürlich diesen Befehl vollziehen. Rußland. Warschau, 22. Februar. Am Donnerstag besuchte der Erzbischof das jüdische Hospital und das Armenhaus. (Hiernach scheint man in Polen zu der alten Mißachtung und Ausschließung nicht wieder zurückkehren zu wollen.) Warschau, 11. Februar. (N. Z.) Gestern Nacht ist vr. Kramstuck, Prediger an der Synagoge und zugleich Lehrer an der Rabbinerschule, zur Festungsstrafe nach.Sibirien transportirt worden. Morgen sollender Rabbiner Majsel und vr. Jastrow nach ihrer Heimath geschickt werden; sie können, sich gratuliren, mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I..B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redacteur: K. Nabe. (Hierzu eine Beilage.)

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