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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-03-04 · Heft 10 (4.3.1862) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 10 (4.3.1862)
Date
1862-03-04
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
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111 heit sowohl abstract als concret Ln ihrer - ganzen Wucht nicht unberücksichtigtbleiben. Vom allgemeinsten Standpunkte' aus' wird sich daher die Religiongegen die Mischehe erklären'müssen.! ~ : Wir wissen sehr wohl, daß in Einzelfällen die Dinge sich noch möglichst gut gemacht haben; man hat Beispiele, daß eine christliche Ehefrau ihrem Manne das Hauswesen möglichst orthodox eingerichtet hat, was freilich eine Menge Unzukömmlichkeiten einschließt, daß zwei- Ehehälften, die eine in'die Kirche, die andere in die Synagoge gingen und sich miteinander ganz gut vertrugen; wie ja auch oft, wo keine Mischehe stattfindet> die beiden Eheleute sehr verschiedene religiöse Ansichten hegen. Aber die Religion kann solche seltenen Einzelfalle, die meist gerade in Geistesbeschranktheit ihre Ermöglichung haben, bei Feststellung der Regel nicht in Betracht ziehen. Man hat ferner gesagt, die Mischehen trügen zur Verbreitung der Toleranz und Annäherung der verschiedenen Confessionen sehr bei; hiergegen wird man zugeben müssen, daß die Mischehen eben so sehr zur Abschwächung der Religiosität und Glaubensinnigkeit beitragen; und sicherlich ist es die wahre Aufgabe der Menschheit, die Toleranz auch der vielfachen Verschiedenheit der Individuen und Classen gegenüber herrschend zu machen, nicht aber durch bloße Nivellirung einiges Terrain für sie zu gewinnen. So wenig daher der aufrichtige Freund der Religion und Humanität wünschen kann, daß die Religion als ein trennendes Moment zwischen Personen trete, die sich innig lieben und treu anhangen — denn wo nur äußerliche Motive zur Ehe vorhanden sind, kann die Abweisung von keinem Belang sein — je tiefer es ihn schmerzt, solchen Personen bitteres Herzleid zu bereiten: so muß er doch vom allgemeinen Standpunkte die Mischehe als durchaus nicht wünschenswerth ansehen, wobei ihm nicht minder die öftere Erfahrung zur Seite steht, daß, wenn die Leidenschaft verflogen, der innere Zwiespalt zu Zwist und Unheil allmahlig hervortritt. Allein von der Mißbilligung bis zum stritten Verbote ist noch ein weiter Schritt, und es wird daher auf dem bisher gewonnenen Boden die Frage eintreten : Findet ein solches Verbot wirklich statt, und ist es vollständig berechtigt? Aber 'auch hier zuerst eine allgemeine Betrachtung, die speeielle Erörterung in einem folgenden Artikel. Es ist ein eitles Vorgeben, daß eine Religion, welche Jahrtausende durchlebt, von Anfang an durch alle Zeiten ganz die selbige bleibe, mit denselben Bedürfnissen, Forderungen, Gesetzen und Satzungen. Dann müßte sie es nicht mit Menschen zu thun haben, für Menschen bestehen und an diesen sich darleben. Selbst das Product des vollsten Orients, wo die Entwickelung nur immer stoßweise geschieht, der Islam vermochte dies nicht. Daher ist es selbstverständlich, daß namentlich in dem Verhältniß zur Außenwelt für eine jede geschichtliche Religion Zeiten mit verschiedenen Bedürfnissen und Forderungen eintraten. Zu einer Zeit nun, wo eine Religion in die Welt eintritt, sich als einen vollen Gegensatz zum Bestehenden und zu ihren Umgebungen begründen und festsetzen, oder sich jenen gegenüber behaupten will und muß, kann sie auch der Ausschließlichkeit sich nicht ganz erwehren, und muß um ihrer eigenen Existenz willen das Verbot der Mischehe direct aussprechen. Es kann da nicht auffallen und sie ist vollberechtigt dazu. Solche Perioden gewahren wir in der langen Geschichte des Iudenthums vier: bei dem ersten Entstehen des Monotheismus in Abraham, der für seinen Sohn eine Mischehe mit einer Kanaaniterin nur als eine letzte Ausflucht zugesteht; bei dem Einzuge der Israeliten in Kanaan, wo es galt, das Heidenthum aus dem Gebiete des jenem so zugänglichen israelitischen Volkes fern zu halten; bei der Begründung des zweiten Bestandes durch Esra und Nehemia, und endlich mit der . Zerstreuung des jüdischen Stammes unter die Völker, d. h. im Talmudismus und Rabbinismus. Hingegen sehen wir wahrend der ganzen biblischen Zeit, sobald diese Perioden der ersten und kräftigsten Begründung vorüber sind, die Verbote gerade gegen Mischehen zurückweichen und ohne Uebung bleiben. Hat nicht Joseph, der nicht einmal mit den Aegyptern zusammen aß (1 Mos. 43, 32.), eine Aegypterin, und zwar die Tochter eines Priesters geheirathet?. Hatte nicht Moses die Tochter eines midianitifchen Priesters zum Weibe? Stammte nicht David, der auserwählte König von Israel mit seinem ganzen Hause aus einer Mischehe mit einer Moabiterin? Und viele andere Fälle, die wir in der speciellen Erörterung näher betrachten werden. Daß der Rabbinismus kein einmal formulirtes Verbot wieder aufgab, lag in seiner ganzen Natur. Aber er allein hatte die Zulassung der Mischehe ja gar nicht vermocht, und es ist ihm am wenigsten daraus selbst von seinen Feinden ein Vorwurf zu machen. Denn hatten nicht alle Eoncilien, alle Kirchenväter, das ganze kanonische Recht und hieraus auch die Gesetzbücher aller Staaten die Ehe zwischen Christen und Juden verboten? Undist dieses Verbot nicht erst 10*

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