Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1862)
- Date
- 1862-02-25
- Page
- Seite 107 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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107 würden diese konsequenter Weise auch nicht - von den I christlichen Mitgliedern des Magistrats, sondern nur; von den jüdischen gewählt werden dürfen. Aus allem Diesem geht hervor, wie schwankend noch immer tit; Vielen praktischen Momenten unsere Stellung ist. Hatte man bis jetzt guten -Grund, principielle Entscheidungen zu vermeiden und deshalb'von jüdischer Seite die Sache auf sich beruhen zu lassen, weil der Geist in den entscheidenden Kreisen ungünstig und es sehr schwer ist, principielle Entscheidungen wieder aus dem Wege zu räumen, so kann es doch auf die Länge nicht dabei verbleiben. Birnbaum, im Februar. (Privatmitth.) Die von Ew. Hochwürden aus Anlaß des den Kammern bald vorzulegenden. Unterrichtsgesetzes unter No. 6. dieser Zeitung an die israelitischen Gemeinden und Lehrer ergangene Aufforderung, ihre Wünsche und Ansprüche betreffs des israelitischen Schulwesens dem Hause der Abgeordneten durch Petitionen kundzugeben, ist ohne Zweifel von allen Gemeinden, denen die Religion und eine fromme Kindererziehung am Herzen liegt, die aber auch eine unumschränkte Gleichberechtigung vor dem Gesetze zu den höchsten Gütern des Lebens rechnen, freudig begrüßt worden. — Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß erst nach gesetzlicher Regelung dieser Angelegenheit die Gleichstellung der Culte zur völligen Wahrheit wird. In dieser Überzeugung werden hoffentlich sämmtliche Gemeinden , zu denen der gedachte Aufruf hindringt, Petitionen in der vorgezeichneten Art einreichen. Wenn aber Ew. Hochwürden die Hoffnung auf die Möglichkeit eines günstigen Erfolges dieser Anträge durch den Hinweis aus die liberale Partei, welche im Hause der Abgeordneten die große Mehrheit bildet, zu erwecken und zu beleben glauben, so will ich diesem gewiß frommen Glauben nicht geradezu widersprechen; doch dürfte es nicht ohne Nutzen sein, wenn die Petenten vorher auf die Verhandlungen der zweiten-Kammer (Legislaturperiode 1856/57) über meine von Friedeberg aus eingebrachte Petition — worin ich um Aufhebung der Ntinisterial-Verfügung vom 6. Februar 1856, wonach jüdische'Religionslehrer als überflüssig erklärt werden, indem die Juden ihren Kindern selbst den nöthigen Religionsunterricht ertheilen können— und um gesetzliche Regelung des Schulwesens nach Maßgabe des §. 62. des Gesetzes vom 23. Juli 1847 gebeten, aufmerksam gemacht werden. In der Debatte über diese. Petition. wurde geradevon den der liberalen Richtung zügethanen Abgeordneten Tagesordnung beantragt, während von den Konservativen Ueberweisung an die Regienrng zur Berücksichtigung verlangt wurde. Bon Wichtigkeit ist der Commissionsbericht hierüber. Er spricht sich (No. 202, IV. Legisl.-Per., II. Session) folgendermaßen aus: „Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß die Eingabe des Antragstellers von ehrenwerthen Gesinnungen Zeugniß giebt, weshalb auch den Anträgen eine besondere Theiluahme und Anerkennung nicht versagt werden kann. Zur Sache selbst wird eine Prüfung der vom Antragsteller vorgeschlagenen Abänderung ergeben, daß es sich hier nicht um die Abänderung einer einzelnen Bestimmung, sondern um eine völlige Umgestaltung der Grundlagen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 handelt, und daß bei einer Annahme derselben der Standpunkt verrückt werden würde, den der christliche Staat dem Judenthume gegenüber einzunehmen haben dürfte." Am Schlüsse heißt es ausdrücklich: „Daß der Hoffnung Raum gegeben werden muß, daß das Licht der christlichen Wahrheiten sich immer weiter Bahn brechen, und somit auch Diejenigen, welche der christlichen Religion nicht angehören, nöthigen werde, ihr inneres Leben, ihr Denken und Wollen nach den höhern christlichen Wahrheiten, des Rechts und der Sitte einzurichten." — In demselben Sinne hat auch der Cultusminister v. Raumer in der Debatte sein Rescript vom 6. Februar 1856 vertheidigt und motivirt und ebenfalls den Üebergang zur Tagesordnung beantragt, welcher auch angenommen wurde. — Daß der jetzige Cultusminister die Intentionen seines Vorgängers theilt, geht aus dem Rigorismus hervor, mit welchem die administrativen Behörden noch jetzt jener Ministerial-Verfügung anhangen. Hieraus erhellt, daß wir uns der Hoffnung einer legislativen Regelung unseres Schulwesens noch nicht ganz hingeben dürfen. Dessenungeachtet muß bei Einbringung des Unterrichtsgesetzes der Aufforderung Ew. Hochwürden allseitig aufs Lebhafteste Rechnung getragen werden. Denn Schweigen könnte wie eine Manifestation angesehen werden, daß uns die konfessionelle Gleichstellung gleichgültig sei. — Meiner unmaßgeblichen Meinung nach müßten die israelitischen Abgeordneten in der zweiten Kammer von allen Seiten dringend ersucht werden, sich dieser gerechten Sache mit Energie anzunehmen, namentlich das Haus und den Cultusminister darauf aufmerksam, zu machen, daß das Institut der jüdischen Religionsschule, wie es jetzt in Preußen besteht, für die