Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1862)
- Date
- 1862-02-25
- Page
- Seite 108 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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108 Jugend ein unfruchtbares, für die Lehrer aber ein unerträgliches sei, und durchaus den Forderungen eines intelligenten, humanen Staates nicht mehr entspreche. — Und sollten wir auch dieses Mal und noch lange die Vorurtheile nicht besiegen, so wollen wir im Kampfe für die heilige Sache nicht ermüden.*) Simon Levy. Holland. Aus Holland, im Februar. (Privatmitth.) Der diesseitige Cultusminister Iolles, der auch ins neue Ministerium eingetreten, führt die Trennung der Kirche vom Staate consequent durch, ziehet die letzten Fäden, die noch Beide verbinden, aus, und wird wahrscheinlich nach Vollendung dieser Arbeit sein Portefeuille niederlegen und sogar aufheben. Gebe Gott, daß wir sonder Minister und Ministerium nicht p« anb umherirren, sondern dieselbe Ordnung wieder erlangen, die wir namentlich in früheren Zeiten hier besessen! Es. wird also in Zukunft die jüdische, wie bereits jede andere Kirche, sich selbst regieren, ihre Vorsteher und Kirchenräthe wählen, und ihre materiellen wie geistlichen Angelegenheiten allein ordnen. Die Oberrabbiner erhalten nach wie vor eine Zulage aus der Staatskasse, ob auch die Religionslehrer, scheint noch zweifelhaft. Noch mehx unterliegt dem Zweifel, ob die Hauptcommission, die, zusammengesetzt aus den bedeutendsten Männern des Landes, bis jetzt vom Könige ernannt wurden , an der Spitze bleiben, oder ob etwa^eine Synode mit den vom Volke gewählten Mitgliedern an deren Stelle treten soll. Zu diesem Ende, das nicht dem fini8 Poloniae gleichen möge, beeilt der Minister die Abänderung der bis jetzt gegoltenen Bestimmungen, verleiht uns gleichsam eine Constitution zur Selbstregierung, und beruft zur Zeit eine besondere Commission von einigen Mitgliedern der Hauptcommission und einigen Oberrabbinen *) Zwischen 1856 und 1862 ist jedenfalls in Preußen ein Unterschied. Auch handelt es sich jetzt nicht allem um die Religionsschule, und das wesentlichste Moment ist, daß ein Unterrichtsgesetz vorliegt, in welchem es eine Sdäquate Stellung zu erreichen gilt, nicht aber neben reactionaren Regulativen ein diesen gemäßes Verhältnis Die Redaction. nach dem Haag, um ein Reglement für die Examina der künftigen Oberrabbiner, Talmudlehrer und Prediger zu entwerfen. Allerdings würden die gesetzlichen Normen der jüdischen Hochschulen zu Würzburg*), Paris und Padua ein gutes Fundament zur Errichtung eines solchen Lehrgebäudes, sit venia verbo, abgegeben haben. Allein die Kürze der Zeit und die Unbekanntschaft mit den Spitzen dieser Institute verhinderte die einzelnen Glieder dieser Commission, jene Gesetze sich zu verschaffen, und sie werden wohl bei ihren Berathungen an der grünen Tafel im Cultusministerio am 11. d. M. ff. eine isbulg rssa vorfinden. Hoffen wir, daß sie ein Reglement abfassen, würdig dem Fortschritte der Wissenschaften, angemessen den Forderungen der Zeit und angepaßt den Verhältnissen des Landes. Das Anschreiben lautet folgendermaßen: Der Minister für die Cultusangelegenheiten der Reformirten rc. hat auf Antrag der allgemeinen Versammlung der Hauptcommission für die Sachen der Israeliten vom 10. Januar e. No. 83-und in Rücksicht auf den 12. Punkt des Königl. Beschlusses vom 6. Juli 1847 gutgesunden: 1) eine rabbinale Commission im Haa g zusammenzustellen, damit die Hauptcommission sie im Entwerfen eines neuen Reglements für die Examina der jüdischen Gottgelehrten zu Rathe ziehen und ihr den Auftrag ertheilen kann, die theologischen Kenntnisse näher zu bestimmen, die von den Candidaten gefordert werden können; 2) zu Mitgliedern dieser Commission zu ernennen die Herren: Dr. Iac. Fränkel, Oberrabbiner der niederl. israel. Hauptsynagoge zu Zwolle rc.**) Es soll diese Disposition gesendet werden' an rc. Extract an jeden der ernannten Herren, insoweit es ihn betrifft. s'Gravenhage, 17. Januar 1862. Der obgenannte Minister, gez. I. A. Jolles. *) Wir wundern uns, daß der geschätzte Correspondent das Rabbinerseminar zu Breslau übergeht und von den „Normen der Hochschule zu Würzburg" spricht, einer ganz „normenlosen" Jeschiba nach altem Schlendrian. Die Redaction. **) Wir hätten gewünscht, auch die Namen der übrigen eingeforderten Oberrabbinen erwähnt zu sehen. Die Redaction. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. - Druck von I. B. Hirschfeld. - Verantwortlicher Redacteur: K. Nabe.