Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 8 (18.2.1862)
- Date
- 1862-02-18
- Page
- Seite 86 (sequence 2)
- Language
- German
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uns das an? Selbst den Eid mors juäsico könnten sie leisten, ohne daß es uns anfechte, denn da dieser Eid selbst nur ein vom Staate gegen den Juden geübter Zwang ist, so mag er ihn auch gegen Andere üben, und wir sehen nicht ab, watum der Jude, der dem Schwörenden die Admonition zu halten, sie einem solchen vor-, geblichen Juden zu halten verweigern müßte, wenn £r dabei den Vorbehalt ausspricht, daß erdie Admonition auf Verlangen des Richters vorlese, ohne damit den Schwörenden für einen Juden zu halten. Auch steht unser Gotteshaus Jedermann offen, und wir werden Niemandem verwehren, darin zu erscheinen. Weiter aber darf es nicht gehen, und jede Handlung, die Seitens der Synagoge eine Anerkennung solcher Leute.-als Juden involviren würde, muß unterbleiben. Ist es doch nicht zweifelhaft, wodurch der Uebertritt zum Judenthume als vollzogen angesehen werden muß. Es ist die Beschneidung und Proselytentaufe für die Männer und die .letztere für die Frauen. Freilich halten wir von unserm Standpunkte aus diese nicht für genügend, und so ' wie ein ausreichender Unterricht vorausgesetzt werden muß, so soll auch nach jenen Ceremonialien ein Glaubensbekenntniß, in welchem die Lehren unserer Religion, den Dogmen anderer gegenüber, klar und nachdrücklich ausgesprochen sind, vor einer Anzahl jüdischer Glaubensgenossen von dem Proselyten abgelegt werden. Allein, ' wir haben es hier nicht damit zu thun, auseinanderzusetzen , wie der Modus der Ueberführung einzurichten, als vielmehr, welches das entscheidende Merkmal des Uebertritts sei. Daß die Beschneidung für Proselyten männlichen Geschlechts eine unerläßliche.Bedingung ist, brauchen wir nicht auseinanderzusetzen. Die heil. Schrift, die viertehalb Jahrtausende, die Tradition, das ganze Judenthum stellen sie einmüthig als solche auf. Wir werden daher niemals einen in einer anderen Religion Geborenen, der sich nicht beschneiden ließ, für einen Juden anerkennen dürfen, und ihm alle Ceremonien, durch welche er Seitens der Synagoge als Jude anerkannt würde, strengstens verweigern müssen, wie z. B. die jüdische Trauung und Alles, was zu dieser gehört, auch wenn er sich mit einem jüdischen Mädchen verheirathen will. Es ist einsichtlich, daß hiermit die Frage Aber die Behandlung solcher Juden, an denen Seitens ihrer Eltern die Beschneidung unterlassen worden, nicht berührt ist, denn diese' sind dennoch durch ihre Gebürt schon Juden, und es ist an ihnen nur eine grobe Verletzung des Gesetzes verübt worden. Ja, selbst die! Frage über die Trauung gemischter Ehen ist eine ganz andere, da es in dem Falle eines zum Judenthume Uebergetretenseinwollendenohne daß er sich der. Beschneidung. unterzogen hat, sichMelmehr^um^die Anerkennung eines solchen- Uebertritts ohne die Beschneidung handelt. Es hat dies auch eine ganz nahe liegende praktische Anwendung.' Die'Reförmgenossenschast zu Berlin nimmt Christen in' ihre Gemeinschaft aus , ohne daß diese die Beschneidung an sich verüben lassen. Sie mag .dies thun,. Wenn sie. aber solche Mitglieder für Juden erklärt und 'sie von den jüdischen Gemeinden als solche behandelt wissen will, so übt sie damit einen Uebergriff, ' den - wir ihr 'niemals Nachsehen werden. Es kann hierbei von einem Acte der Intoleranz gewiß nicht die Rede sein; denn erstens kann doch wohl; die Synagoge für sich dieselbe Freiheit und' Selbstständigkeit in Anspruch nehmen, welche jetzt jedes Individuum ihr gegenüber sich vindicirt, und wer sich über die unzweideutigste Grundform der Synagoge hinwegsetzt, kann seinerseits nicht von ihr-verlängert, daß sie ihn als zu ihr übergetreten an sehe und die synagogalen Formen an ihm übe; zweitens stehen einem solchen Paare die Civilehe und die Trauung bei der Berliner Reformgenoffenschaft offen. Wie wir bei einer früheren Gelegenheit, die Chalizah Seitens' eines zum Christenthume übergegangenen Schwagers betreffend, uns ausgesprochen haben, daß es Zeit sei, daß das Judenthum, ohne Gewissensfreiheit und Toleranz irgendwie zu verletzen, 'doch eine würdige Charakterfestigkeit bethätige, dies wiederholen wir nachdrücklich: wer die Religion seiner Väter verlassen hat, müssen wir als Solchen betrachten, und Anforderungen zur Uebung jüdischer Ceremonalien nicht an ihn stellen und die Erfüllung dieser von jenen nicht zur Bedingung fürtreue Glieder der Synagoge machen; und eben so wenig dürfen wir als Juden betrachten, die die uralt gesetzliche Form nicht erfüllen.*) Gerade die Grenzgebiete müssen wir streng abstecken, wenn nicht alle äußeren und inneren Verhältnisse in die größte Verwirrung verfallen sollen, und das Judenthum eine Charakterlosigkeit annehme, die seinen Bestand untergraben würde. *) Giebt es wohl irgend eine christliche Kirche, welche einen Neophyten ohne die Taufe als ausgenommen betrachtete? '