Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 8 (18.2.1862)
- Date
- 1862-02-18
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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28. Jahrgang. Ull g e M eine & ■ r/J' - EiN . unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. : Herausgegeben von :; - - Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon Ln Magdeburg, Leipzig, den 18. Februar 1862. , Diese 'Zeitung erscheint wöchentlich ei nrnal, Dienstags, in l'/s Bogen. Preis des Jahrgangs 2 Thlr. 20 Rgr. Halbjährig 1 Thlr. s Ngr. Vierteljährig 17Rgr. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für ]/2 Bogen 3 Thlr., für */« Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Post» ämtcr und ZeitungS. Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt »Zeitungs»Bureau ’ - hier unterzogen. " -I N h tt l t. ' ' Leitende Artikel rDerUebertritt zum Judenthume. — Lite» rarischer Wochenbericht. .Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hamburg, Hanno- ' ver. Preuße n: Stettin, Magdeburg, Königsberg, Ott- ' Weiler, aus der Grafschaft Mark. Oefterreichischer, Kaiserstaat: Agram , Wien, aus Südungarn,'Wien.: R uß l a n d: Mitau, Schaulen. Holland: Rotterdam. T ürke i: Konstantinopel. Nordamerika: Aus Nordamerika. Leitende Artikel. Magdeburg, 9. Februar. Wer Äebertritt;um Ivdenthume. Die Gewissensfreiheit istdas entschiedene Eigeythum unserer Zeit geworden. Wie sie auch hier und da noch theils von oben herab, theils von klerikaler Seite, theils durch immer noch bestehende ,Gesetze aus der Vergangenheit bestritten und verletzt werden mag: sie hat das ganze Leben' die ganze Geisteswelt der jetzigen Menschheit sich erobert, und dringt von Tag ^zu Tag so immer mehr in das Blut rder Völker, daß der Widerstand nur abgeschwächter! und zuletzt für die Gegner selbst immer gefährlicher wird. Ein Zeugniß mehr hierfür giebt die in "den meisten europäischen Staaten, seit- 1847 auch in Preußen gesetzlich gewordene Erlaubniß zum Ueber- und zum Rücktritt zum Jupeythyme. Eine Ausnahme machen hieri von noch Rußland, Oesterreich- Rom und Spanien, wogegen in der Türkei ein Zwang nach den Erlassen des vorigen und jetzigen Sultans in dieser Beziehung nicht mehr geübt werden darf. In Preußen ist eigenthümlicher Weise das gerade Gegentherl eingetreten. Da nämlich daselbst vom Staate, mit alleiniger Ausnahme des Eides und der von den Gerichten zu führenden Civilstandregister die, Existenz des Judenthums als Religionsgenoffenschaft zw ignoriren gesucht wird, so kann - sich wer Da will für einen Juden ausgeben, und wird dann nach den Judengesetzen tractirt. Es sind uns Fälle berichtet worden, wo von preußischen Gerichten Christen, die sich als zum Judenthum übergetreten angaben, durch die Civilehe getraut wurden und in Processen mors ju- 6sico vereidigt werden sollten, von welchen es notorisch war, daß sie einen solchen Uebertritt gar nicht vollzogen hatten. Da aber das Gesetz die Gerichte. nicht benöthigl, über solchen Uebertritt ein bezügliches Zeugniß eines Rabbinen sich vorlegen zu lassen, so ergeben sich solche Vorfälle leicht. So kann es denn auch kommen, Haß wir Juden polizeilich gezwungen werden sollen, Leute zu beerdigen, welche, niemals unseres Glaubens waren. Man kann diese Glaubensanarchie so weit ruhig walten lassenals es unsere Heiligthümer selbst nicht berührt, als wir selbst nicht genöthigt werden, Menschen, die nicht wirklich zum Judenthume übergetreten sind, als' Juden anzuerkennen. Ob sich Leute für Juden ausgeben und, vom Staate als solche, behandelt werden, was -geht