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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-02-04 · Heft 6 (4.2.1862) · p. Seite 69

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 6 (4.2.1862)
Date
1862-02-04
Page
Seite 69 (sequence 9)
Language
German
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Aussage zufolge hat er bereits bei zwei frühern ähnlichen Acten mitgewirkt; er führt außerdem an, daß die Verfassung alle die Juden an der freien Ausübung ihrer Rechte hindernden Schranken beseitigt habe, daß ferner er nicht in seiner Person als Kirchenpatron fungire, sondern nur als Mitglied einer Körperschaft, die in ihrer Totalität weder christlich noch Misch sei, deren Beschlüsse aber erst durch Abgabe sämmtlicher anwesenden Stimmen perfect würden rc. (Herr Stadtrath Schwedt ist eine höchst achtbare Persönlichkeit, und seine Ausführung hat den Vorzug einer juridischen Consequenz. Demungeachtet hätten wir gewünscht, daß er von selbst in dieser rein christlichen, ja confessionell evangelischen Angelegenheit seine Stimme hätte ruhen lassen. Denn man kann ihm entgegnen, daß der Magistrat, als er das Kirchenpatronat erlangte, als eine evangelische Körperschaft angesehen wurde, und daß, um einen Beschluß des Magistrats perfect zu machen, es nicht der sämmtlichen Stimmen seiner Mitglieder bedarf. Anderntheils wird aus dem Vorgänge vielfache Gehässigkeit gezogen werden, und es fragt sich, ob es nicht eine höhere Pflicht gewesen wäre, diese zu vermeiden. Die Redaction.) Berlin, 26. Januar. (Privatmitth.) Es ist sehr erfreulich, daß der Name Lessing immer mehr zur Würdigung und Geltung kommt. Sein Geburtstag, der 22. Januar, wurde diesmal durch Bekränzung des Hauses, in welchem er hier gewohnt, Nikolaikirchhof No. 10, sowie durch ein großes Festmahl von 250 Teilnehmern, unter welchen hohe'Würdenträger und viele Abgeordnete, feierlich begangen. Man hat sich hier gewundert, unter den Mitgliedern des Comites zur Errichtung einer Lessingstatue auch den Herrn Minister von Bethmann-Hollweg zu finden. Er, der dem Magistrate und den Stadtverordneten einer großen preußischen Stadt (Posen) die Bestätigung verweigert hat, als sie einen Fachlehrer jüdischen Glaubens an der städtischen Realschule anstellen wollten — mit welcher Consequenz kann er den Verfasser der „drei Ringe" und den Herausgeber der „Wolfenbütteler Fragmente" durch ein ehernes Denkmal feiern wollen! Was würde Lessing sagen, welche Fülle seiner beißenden Ironie würde er ausschütten, wenn ihm ein solches Factum bekannt würde! — Am Ordensfeste erhielt Berthold Auerbach den rothen Adlerorden vierter Classe. Man sieht, daß gegenwärtig bei jeder großen Ordensvertheilung sich auch ein Bächlein unter die Söhne Judas ergießt. Posen, 19. Januar. In unserer Stadt sind die zahlreichen Juden in großer Bewegung. Die Collegien des Magistrats und der Stadtverordneten, in denen viele Juden sitzen, haben nämlich einen sehr befähigten jüdischen Schulamts-Candidaten zum Lehrer an der hiesigen städtischen Realschule berufen, der Unterrichtsminister aber hat seine Bestätigung versagt, weil er ein Jude ist, trotzdem daß der Artikel 12 der Verfassung sagt: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntniß." Die städtischen Behörden haben deshalb eine energische Beschwerde an das Abgeordnetenhaus beschlossen. (F. P.-Z.) (Selbst das Judengesetz vom 23. Juli 1847 sichert in §. 2 jüdischen Lehrern die Anstellung an Handelsschulen zu. Welcher Unterschied ist zwischen einer Handels- und Gewerbeschule und einer Realschule? Oder bietet auch hier der N a m e' einen willkommenen Borwand?) Zirke aW. (Provinz Posen), 22. Januar. (Privatmitth.) Bei der Abnahme der Prüfung am 14ten d. M. in, der hiesigen jüdischen Schule von Seiten des evangelischen Pfarrers Trinius, der zugleich Schulinspector dieser Schule ist, hat der qu. Geistliche an die fähigern Schulkinder Prämien vertheilt mit dem frommen (??) Wunsche, öfters dies wiederholen zu können. Diese Prämien bestehen nun in Darstellungen gewisser Scenen aus der bibl. Geschichte, z. B. „die Erlösten Israels am rothen Meere", „die Flucht nach der Freistadt", „Jostas liest dem Volke das wiedergefunbene Gesetz vor" rc. rc. Umseitig ist der Situation angemessen ein christliches Lied abgedruckt. Die Anfangsworte qu. Lieder lauten: 1) Stark ist meines Jesu Hand (Garve); 2) Theures Wort rc. (B. Schmolck) 3) Nun lobet Alle Gottes Sohn (Gerhard Terstegen); 4) Mein Jesus lebt (B. Schmolck); 5) Christi Wunden rc. (Weltersdorf). Als jüdischer Lehrer habe ich es natürlich nicht unterlassen, diese Lieder den Kindern abzunehmen und der hiesige Schulvorstand hat auf meine Veranlassung eine energische Beschwerde (der die Tractätchen beigefügt wurden) gegen diese Uebergriffe bei der Königl. Regierung zu Posen angebracht, verbunden mit der Bitte, das In-

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