Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 5 (28.1.1862)
- Date
- 1862-01-28
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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gebieterische Pflicht, erklärt der sichern Hölle die verirrten Seelen zu entreißen, denen er auf seinem Wege begegnet? Man kann ihn offenbar nur durch die absolute, radicale Trennung dessen, was seinem Wesen nach verschiedenartig ist, widerlegen: Wenn eine Religion in der That von dem Staate vor andern bevorzugt wird, wenn die öffentlichen Beamten officiell ihren Feierlichkeiten beiwohnen, wenn nur der Staat sie besoldet, wenn das bürgerliche Gesetz sie mit einem Worte anerkennt, beschützt und heiligt, so hat Hr. Ramie re (so heißt der erwähnte Priester) Recht, denn es sind alsdann zwei sich widersprechende Gesetze einander gegenübergestellt. Nimmt man dagegen an, daß der ©taat: keine Religion hat und gleich sehr alle religiösen Meinungen achtet, wenn er, mit der Handhabung der bürgerlichen Gesetze betraut, sich mit dieser Mission begnügt ohne in das Bereich des Gewissens einzugreifen, so wird niemand erstaunt sein, wenn er ein Verbrechen gleichmäßig bestraft, ohne sich um die Beweggründe desselben anders als um mildernde oder erschwerende Umstände zu kümmern. Die Freiheit ist also hier wie überall das wahrhafte Heilmittel und weit wirksamer als ein Rundschreiben, das stets große Gefahr läuft angewandt zu werden wie eben ein Rundschreiben." Man kann dem Temps darin volles Recht geben, daß der Staat-allein, welcher die religiösen Angelegenheiten seinen Staatsangehörigen überläßt, auch die volle Bürgschaft in sich trägt, daß Ungerechtigkeiten und Gewaltthat aus religiösen Mötiven nicht geschehen werden, ohne jedoch den Folgerungen des Temps zustimmen zu müssen. Was man jenem Priester antworten soll, der das Proselytenmacheu so sehr als seine Pflicht ansteht, daß er dafür List und Gewalt und die schändlichsten Eingriffe in das Familienleben nicht scheut? Dasselbe, was man diesem Priester antworten würde, wenn er es für seine Pflicht erklärte, die Ketzer auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen — denn Beides liegt nicht weit von einander Man würde ihm antworten: denke, was du willst, haltefür deine religiöse Pflicht, was du - willst, thue aber nicht das Geringste gegen das Landesgesetz, sonst wird es dich mit feinen Strafbestimmungen treffen Ist endlich ein Staat einmal nicht religionslos, sondern zieht die Religionen in das Reich seiner Beaufsichtigung, Verwaltung und Begünstigung, so ist die Einschärfung des Gesetzes gegen die Uebelthäter aus religiösen Gründen um so..riothw,errdrger. Die Angelegenheit hat aber noch eine andere Seite. Wenn die Thätigkeit vieler katholischen Geistlichen, Propaganda zu machen, verdammenswerth in den Mitteln, die sie dabei zu verwenden sich kein Gewissen machen: so fragt es sich doch, ob die Unthätigkeit der jüdischen Geistlichen, der Propaganda entgegenzutreten, nicht so groß ist, daß sie nicht ebenfalls zu verurtheilen sei? So sehr unsere Zeit Besonnenheit, Mäßigung und Bescheidenheit von dem Geistlichen fordert, so verlangt sie dagegen aufrichtigen Eifer, aufopfernde Anstrengung, unermüdliches Streben nach dem Ziele, die Religiosität in den Einzelnen nicht erschlaffen, in den Gemeinden nicht ersterben zu lassen. Ihr, französische Rabbiner, vom Staate besoldet, den Gemeinden unabhängig gegenüber stehend, wendet Ihr Eure Muße und Kraft in solcher Weise an, daß Ihr Euch mit Euren Gegnern in Hingebung und Treue messen könnt? Wir werfen diese Frage nur auf — die Beantwortung ist Eure Sache. Paris, 12. Januar. Wir nehmen Act.davon, daß der Bischof von Arras in einem Schreiben an den Cultnsminister sich bitter über das auch von uns besprochene Rundschreiben des Ministers gegen die von Klerikalen betriebene Verleitung Minorenner, beklagt hat, und versichert, daß in seiner.Diöcese solcher Fall niemals oorgekommen. Der Minister erwiederte ihm, und erwies ihm aus gerichtlichen Acten das Gegentheil. — Der Unterricht in der Hebräischen Sprache ist bisher Sache der Professoren an den theologischen Facultäten und daher wesentlich mit ein dogmatischer gewesen. Der Unterrichtsminister hat es nun aber für zweckmäßig gehalten, am College de France eine Professur für Hebräische Philologie, welche auf die Theologie und ihren Dogmenstreit gar keine Rücksicht nimmt, zu errichten. Auf einen dieserhalb an den Kaiser gerichteten Bericht, den wir heute im „Moniteur" lesen, ist Herr Renan durch Decret vom gestrigen Tag zum Professor der Hebräischen , Chaldäischen und Syrischen Sprache am College de France ernannt worden. Paris, im Januar. (Ver. isr.) Herr M. Bödarrides ist zum Generalpromrator (Präsident des obersten Gerichtshofes) in Corsika ernannt worden; es ist das erste Mal, daß ein Jude in Frankreich zu einer so hohen Stelle in der Justiz befördert worden ist. Man hat um so mehr Grund, sich über die dem Herrn Bedarrides gewordene Ehre zu freuen, weil er ein re-