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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-01-28 · Heft 5 (28.1.1862) · p. Seite 58

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 5 (28.1.1862)
Date
1862-01-28
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
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wahlberechtigt mtb; haben sie auf einen Stimmzettel, welcher nicht unterschrieben wird, die Namen Derjenigen zu verzeichnen, welchen .sie das Verbauen schenkten. Dieser Stimmzettel muß persönlich abgegeben werden. Wenn diese Wahl gültig sein soll, müssen drei Viertel der Wähler erscheinen. Geschieht dieses nicht, muß eine Neuwahl vorgenommen werden. Bei dieser ift es nicht nothwendig persönlich, zu erscheinen; der Stimmzettel muß jedoch unterschrieben sein. Wie seit Jahren war auch Heuer leider die Theilnahme bei der ersten Wahl sehr gering. Von 1414 Wahlberechtigten erschienen blos 403 und es muß eine Neuwahl vorgenommen -werden, und noch hat man dieses Mal die mächtigen Hebel der Presse in Bewegung gesetzt, um das Publikum zur Theilnahme zu bewegen. Nachdem nun schon seit Jahren die erste Wahl erfolglos ist, fragt es sich, ob es nicht besser wäre, entweder, wie es in manchen israelitischen Gemeinden üblich ist, indirecte Wahlen vorzunehmen, oder daß man sogleich den Mitgliedern Stimmzettel zuschickt, die sie mit der Unterschrift versehen, welche dann dem Vorstande zurückgeschickt werden. - Wir glauben, daß eine freie Wahl, in vollem Sinne des Wortes, nur dann stattfinden kann, wenn sie unmittelbar ist und wo man nicht nöthig hat die Unschrift beizusetzen. - Indirekte Wahlen sind selten das wahre Resultat der öffentlichen Meinung, und wenn ein Wahlzettel unterschrieben sein muß, giebt es mannigfache Rücksichten. In beiden Fällen aber ist den Wahlumtrieben Thür und Thor geöffnet. So sehr also auch der jetzige Wahlmodus mit Verlust an Zeit und Geld verbunden ist, so muß man im Interesse der freien Meinungsäußerung für denselben sprechen. Es ist nur zu wünschen, daß die Gemeindemitglieder so viel Theilnahme für die Angelegenheiten der Gemeinde haben, um derselben einen Gang zu opfern. Ich erlaube mir noch an den Erfolg dieser ungültigen Wahl zwei Bemerkungen zu knüpfen. Im Laufe des Jahres hört man öfters, insbesondere von den Bewohnern in der Leopoldstadt, genannt Neujerusalem, wo beiläufig 8000 Juden wohnen, daß die' jüdischen Interessen dieser Vorstadt besonders gewahrt werden müssen rc. rc. und von den 403 Wählern, welche erschienen, waren blos 124 aus der Leopoldstadt. . Ferner: die hiesige orthodoxe Fraction thut gewöhnlich, als stünde hinter ihr die Gemeinde und als genösse sie die Sympathien derselben. Zwei Mitglieder dieser Fraction erhielten; nachdem für' sie agitirt wurde, Stimmen und zwar der Eine 54 und dev Andere 10. Sie mögen daraus entnehmen, welcher Sympathien ffich diese Fraction erfreuet. Die hiesige Statthalterei hat einem hier domicilirenden, nach Preßburg zuständigen Israeliten die Bewilligung erLheilt, die Trauung seiner Tochter unter , freiem Himmel vornehmen zu lassen. 'Wir glauben, daß die Statthalterei durch diese Entscheidung ihre Befugnisse überschritten hat und wird hoffentlich der Vorstand das Recht, welches ihm nach den Statuten zusteht, invollem Maße wahren. Wir leben nicht mehr in den Zeiten, wo ein Statthaltereirath allmächtig war. Bon Dr. Alwin Müller erschien, aus den Berichten der Akademie der Wissenschaften besonders abgedruckt, „Astarte (£tn Beitrag zur Mythologie desf orientalischen Alterthums." Mit vieler Sach- und Fächkenntniß stellt der Verfasser eine neue Etymologie des Wortes rvnmte» anf> welche besonders zu beachten ist. Der Verfasser steht in religiöser Beziehung auf rationalistischem Standpunkte und verlegt die eigentliche Entstehung des Judenthums wie Duncker rc. auf die Zeit Jeremias. Nichtsdestoweniger bietet diese Schrift dem denkenden Gläubigen viel Interessantes. ' Frankreich.;;y"" Paris, 26. December. Das Rundschreiben des Ministers Rouland beginnt die Journale zu beschäftigen. Obgleich der „Temps" mit dem Hauptzwecke desselben, der Verführung Minderjähriger unter dem Vorwände religiöser Propaganda vorzubeugen, einverstanden ist, findet er doch, daß aus demselben wieder einmal die absolute Unverträglichkeit der bürgerlichen und der religiösen Gewalt hervorgeht, indem die eine verdamme, was die andere frei spreche. „Offenbar hat Hr. Rouland vollkommen Recht", sagt der „Temps", „wenü er nicht gestatten will, daß man sich unter dem Vorwände des Proselytismus kleiner israelitischer Kinder bemächtige, grade so wie man es den Muselmännern in Algerien nicht gestattet sich in Algerien gegen unsre Herrschaft unter dem Vorwände äüfzulehnen, daß ihnen der Koran gebiete, die Christen zu unterwerfen oder auszurotten. Was soll man nun diesem Priester erwiedern, der kürzlich lü einem Processi nicht allein die Nothwendigkeit, sondern auch die Heiligkeit des Proselytismus Urachwies? der eö als eine

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