Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 5 (28.1.1862)
- Date
- 1862-01-28
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
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M weniger reducirt würde, sochatGnesen noch immer eine fünfclassige Schule, und diese, bestens organisirt, an ihrer Spitze noch immer den alten Stenzel, dessen Name in pädagogischen Kreisen' des besten Klanges sich erfreut, und dessen praktischem Wirken heute noch die Jugendfrische nicht abgehen soll. O e st erreich is ch e r. Kaiserst a at. Aus dem Tokayergebirge, 2!. December. (Privatmitth.) Die Cultusverhältnisse nehmen, nachdem die allgemein jüdischen Fragen Ungarns einstweilen in den Hintergrund getreten sind, dermalen unsere ganze Aufmerksamkeit in Anspruch. Die üblichen Notariatsgeschäfte in den Cultusgemeinden werden in ungarischer Sprache geführt, und bald wird die deutsche Sprache im Ungarnlande von der magyarischen verdrängt sein. Seit dem Octoberdiplom haben sich in den meisten Gemeinden Oberungarns, folglich auch in S. A. Uhjely, die Chedorem wieder geöffnet und mancher Vater, der durch das Gesetz gezwungen, sein Kind in die Normalhauptschule, schicken mußte, sendet jetzt sein Söhnlein zum Trintasch, der, wenn halb betrunfett; in wenigen Stunden das hebräisch Lesen lehrt, oder''zum Küfermeister, der spielend in wenigen Wochen das heilige Gotteswort beibringt. Trotz all' diesen nur allzuwahren traurigen Thatsachen ist die aus Staatsmitteln erhaltene öffentliche israelitische Musterhauptschule in S. A. Ujhely noch immer von mehr als 200 Zöglinge^ besucht und wurde in einer der jüngsten Conferenzen unter dem Vorsitze des Herrn Julius Weinberger vom 'Lehrkörper der Beschluß gefaßt, die magyarische^sprache an dieser Anstalt als Unterrichtssprache in allen Fächern mit Ausnahme des Hebräischen und der Religionslehre einzuführen. Seitens der hohen königlichen ungarischen Statthalterei ist ein Concurs zur Besetzung zweier mittlerweile in Erledigung gekommenen Lehrerstellen ausgeschrieben und dürfte an der S. A. Ujhelyer Musterhauptschule dieses Mal schwerlich das Directorat durch einen Lehrer besetzt werden. Wir haben uns über diese Frage wiederholt in diesen Blättern ausgesprochen; jedoch so lange die Sprachenfrage in unserem schönen Vaterlande nicht gelöst, so lange die magyarischen Lehrer mißtrauisch das Häuflein Ausländer ansehen und die Mnsterhauptschulen noch nicht das ganze Vertrauen der Gemeinden errungen haben, ist es nicht gleichgültig, in welchen Händen das Directorat liegt, und. wünschen wir in der That unseren israelitischen Volksschulen Ungarns für ihren Beruf begeisterte Lehrer, und das' Directorat in die Hand eines intelligenten edlen Mannes gelegt, der. die Schwierigkeiten des Lehrerberufes .Ansicht. Wie aber auch die. hohe. Regierung diese noch in der Schwebe befindliche Frage in S., A. Ujhely entscheiden mag, jedenfalls' wäre ein Director in der Person eines geistreichen, Humanen Laien geeigneter, der jungen Anstalt wieder aufzuhelfen und ihr das Vertrauen der Gemeinde zurückzuerobern, als ein Director in der Person eines Fach - oder Classenlehrers, der sich nur gar zu gern über seine Collegen erheben dürste. In einer Conferenz im Novbr.w. I. unter dem Vorsitze des Oberschulen-Jnspectors in Gegenwart des Centralstnhtrichters und einer Gemeindedeputation wurde Herr Julius Weinberger, der schon in. frühern Jahren eine Unterrealschule dahier organisirte, provisorisch mit dem Directorate betraut und wurden die Herren Friedlieber und Roth als Schulcommissionsmitglieder beigeordnet. — Das Bittgesuch, welches in der Advocatenfrage vor Kurzem die absolvirten jüdischen Herren Juristen in Pesth an die hohe königliche ungarische Hofkanzlei in Wien gerichtet haben, ist ungünstig entschieden worden. Die königliche Curie in Pesth soll das vorliegende Gesuch im Sinne der Gesetze entscheiden. Dieser Auftrag der Hofkanzlei hat bei den obwaltenden Umständen und bei dem ihm zu Grunde liegenden Bericht der königlichen Tafel die Bedeutung eines abweislichen Bescheides und sind auch die Bittsteller in diesem Sinne beschieden worden. Eine Ausnahme wurde zu Gunsten der beiden Advocaten Dr. Simon Goldstein und Dr. Armin Schönberg gemacht, die im vergangenen Jahre durch allerhöchste Entschließung Sr. Majestät ernannt wurden und daher als Inhaber eines königlichen Privilegiums betrachtet werden. Auch ist für diese beiden Herren Juristen von der ungarischen Hofkanzlei in Wien, eine eigene Eidesformel herabgelangt. Oben erwähntes Memorandum war von folgenden Herren Juristen unterzeichnet: Dr. B. Barach, Dr. H. Holländer, Dr. E. Fromm, Dr. ,C. Weißer, Dr. Pick, Dr. Merei Mör, Dr. M. Weiß und Dr. Goldstein. Außer diesen Herren erwähnen wir noch als absolvirte Juristen die Herren Dr. Brody, Dr. Beck, Dr. Brode. — Vor uns liegt das ungarisch-hebräisch-deutsche Lesebuch, bearbeitet von den Herren Kohsnyi Samuel und Schütz und herausgegeben vom izraelita magyar-egylet