Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1862)
- Date
- 1862-01-07
- Page
- Seite 22 (sequence 10)
- Language
- German
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gedeckt, ist, und: tragensmdem Gefühlünd der Autorität« «der/ Familien« nicht« genüg? Rechnung. Gartz nsuerdings sind vor den-^Schranken Wer Gerichte l Direetoren oder Almoseniere, der l Genossenschaften! so weit tzegaügen,-«zubehaupten^ «daß «die -Forderungen Vss'Bekeh-. rung^geschäftes wichtiger.sein müßten): als--die'Beobachtung i derbürgerlichen Gesetze.,: Danach Würde es,r wenn rflindWährige Kinder, . zw einem gewissem Grave der Urtheilssähigkeit gelangt-« darin willigen," den Glauben ihrer, Eltern zu verlassen und zur katholischen Religion überzutreten, eine--Gewissenspflicht sein,- dieselben ans diesem Wege zu ermuthigen, sollte derselbe auch 'bis zur Abwendigmachung - dieser unter dev -väterlichen - Gewalt stehenden. «Kinder - Wren. Wenm-eine: solche Lehre-nnt demselben Eifer von den Mitgliedern jedes' in Frankreich anerkannten oder geduldeten Cultus bethätigt würdeso müßte , sie die Quelle dev beklagenswerthesien - Verwirrungen jwerdey.. « Auch, unsere - Gesetzgebungwelche M weise, uyd txeuL Ausdruck der Ideen und Prmcipien unserer Zeid ist/ - hat die Rechte der Familie ffvüveramfestgestellt und Witt dieselben in der - ganzen Welt geachtet wissen. Sie/ erkennt - Niemandem-,? sei es: Priester oder Laie, das Recht zu, .aus seinem.Glauben heraus den Beweis zu führen,.- daß er' ein Kind' der Aussicht Und Leitung der Eltern, entziehen: dürfe, -und' sie bestraft streng die Urheber und . Mitschuldigen einer Abwendigmachung vpn,-Minderjährigen, «welche.Entschuldigungen' oder Ansprüche auch die religiöse: Propaganda immer Vorbringen möge. /Deshalb bitte.-ich Sie- Herr Prafect, die in Ihrem Departement. bestehenden geistlichen Genoffenschäften in Kenntniß zu setzen, daß sie kein minderjähriges Kind ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder Vormünder in ihre Anstalt aufnehmen dürfen. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Regel würde'sie, seines gerichtlicher Verfolgung,- sei es, rer Entziehungihrer gesetzlichen Anerkennungsei es der sofortigen Auflösung der noch nicht bestätigten.Genossenschaften:, aussetzen. Jch wünschte, ich hätte diesen Hinweis nicht zu formuliren und auf die Mißbräuche, die sich-neben großem Vorzügen und namhaften«Dienstleistungen offenbaren, nicht , aufmerksam zu machen brauchen; -aber es liegen Thatsachey vor, welche dem Staate gebieten/ftine Pflicht zu erfüllen ««und den Uebertreibungen des Eifers vorzubeugen, welche.eben so sehr der Religion: schädlich, als für das.Recht und« die Sicherheit der Familien -bedroh-' lich sind.: Ich« «bin/übrigens « überzeugt, «daß die Achtung vor den heiligen Angelegenheiten njemalshesser verbürgt' dütch VM Achtüng bot! dbN ^Gefttzeü M'Landes-' Sie'werden wohl die Güte' 'Haben, 'Är'"deyEmpfang udiesesuMndfchreibM^ ärtzuzeigin üüdmich zu införmireü, was Sie gethan' haben''werdenum dasselbe 'züvAüssnhrünA-' zu bringen. Empfängen 'Sie rc. - r ‘:. ' - 1 Rouland'^ Rußland! Petersburg; 15. December. Bisher war es den Juden nur ansnah cksweisi möglich, sich' beim Dienste in " der Armee zuck Range' Änes"UnMfficiers' zü^erheben. Es durfte dies' nämlich nur in Folge von Auszeichnung: im der - Schlacht' und! nach^! besonders eingeholter Erlaubniß des Kaisers geschehen, Die -Härte dieser> Bestimmung War wirklich barbarisch, da eine' so große > Zähl- Vom - Inden und wahrlich nicht aus freien Stücken — in der Armee dient) Jetzt ist eine Aenderung getroffen worden. Auch der jüdische Gemeine kann ganL wieljeder)Hlndeve üinterofficier werden, aber das Avancement zum Officier bleibt , ihm nach wie vor -verschlossen!' Dagegen svlk'eiü^ solcher U-nterofficier-' wenn er Vas Examen' als Officier äblegt, alle Vortheite genießen, welche das Gesetz Unterosficieren verleihtdie das' Avancenient zum Officier ablehnen. ' (Schles. Ztg.) Warschau,- im December. - Die Gefangenen; werden sehr rücksichtsvoll behandelt. Dem Oberrabbiner .Meisel ist es gestattet, sich koschev verpflegen zü lassen , und vi Jästrow als Ausländer darf den Besuch der ' Seimgen entgegennehmen. ' ' Warschau , 18. December. Die jüdischen Rabbi-! ner Meisels und Vr. 'Jaftrow sollen-' Wie man hört,' des' Landes' verwiesen fein und-dieser Tage" bis zur Grenze per 'Eisenbahn 'escortirt werden.' Herr Mei- sels , an dem die jüdische Gemeinde' schr viel' verliert^ - wird, wiees heißt, Rabbiner in Amsterdam werden.! ''■■■4^ ' (National - Ztg.)'; Warschau, 24. December. Die altgläubigen jÜ-! bischen Gemeinden ber1 Hauptstadt haben sich gefügt : und in 'Folge der Aufforderung der' Regierung an die l Stelle des' tu der Citadelle sitzenden Öberrähbiners' \Meisels denjenigen ' Uäterrabbinet "gdivähltwelchev \ berm Begräbniß -* beir „ Märtyrer" vom ‘27. ^ebrnär