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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-01-07 · Heft 2 (7.1.1862) · p. Seite 18

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 2 (7.1.1862)
Date
1862-01-07
Page
Seite 18 (sequence 6)
Language
German
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des von Amtswegen ausgefolgt werden müsse. Ueber diesen humanen Schritt giebt es nur allgemeine Anerkennung, allein hiermit ist vie Verordnung, solche Kinder, selbst gegen den Willen ihrer Mutter, oder der sich freiwillig meldenden Väter, katholisch zu taufen, nicht beseitigt, und dieses Mortarisiren findet unausgesetzt Statt. Man vermachet, daß außer dem Widerstande des Klerus auch die Verhältnisse des Gebär- und Findelhauses, das wie Alles einen confessionellen Anstrich im Erziehungs- und Versorgungswesen der Kinder behauptet, einer Aenderung entgegenstehen. Wir sind zu wenig eingeweiht, um darüber ein Urtheil abzugeben; aber eine Staatsanstalt, durch die Steuerzuflüsse aller Staatsangehörigen ohne Unterschied der Confession erhalten, dürfte am allerwenigsten einem solchen sittlich empörenden Acte materieller Rücksichten wegen ihre Sanction verleihen. Unbegreiflich ist es, daß der Klerus nicht selbst darauf dringt, ihn von solchen gehässigen und inhumanen Functionen zu befreien." Wien, 15. December. Der Minister v. Schmerling hat in den letzten Wochen zugelassen,'daß jüdische Mütter den Aufenthalt ihrer, dem Findelhause übergebenen Kinder erfahren und sie seheu dürfen, ja sogar, daß die Nothtaufe an ihnen nicht mehr vollzogen wird. Der Herr v. Schmerling hat nämlich auf die Vorstellung des Gemeinderathes, welche der Bürgermeister Dr. Zelinka warm befürwortet, auf kurzem Wege entschieden, daß keine solche Taufe unter Verantwortung der Direktion und sämmtlicher Angestellten mehr vorgenommen werden darf; daß die Confession der Mutter als Norm für die Taufe des Kindes zu gelten hat, wenn nicht ein anderer berechtigter Einspruch eines Verwandten des Kindes erhoben wird. Die Religionsgemeinden selbst werden darüber zu wachen haben, daß der freisinnigen Verfügung Folge geleistet wird. Pesth, 12. December. (Privatmitth.) Noch immer erhält die berüchtigte Karolyi-Conferenz den Theil der israelitischen Ungarn, der sich dafür interessirt, in Athem. Meisel, Löw und Holländer streiten in öffentlichen Erklärungen über die Zugeständnisse, die sie daselbst gemacht, d. h. Meisel hüllt sich in Schweigen, was man ihm als Zugeständniß auslegt; Löw legt aus, was man für das Bewußtsein der Schwäche erklärt, und Holländer erklärt, was man ihm nicht glaubt. Doch ich beanspruche nicht, daß Ihr Blatt sich mit diesen Nichtigkeiten noch beschäftige, die einen Augen blick , lang wichtig waren, jetzt aber dem überlassen sein sollten, was sie verdienen, der Vergessenheit. — Meisel giebt mit dem Januar die Redaction des „Crrmel" auf; er hat auch eine Zeitlang „redigiren" wollen, ist aber dahinter gekommen, daß dies nicht so leicht ist, und daß man da nur Lorbeeren pflückt, wenn man das Zeug dazu hat. — Nicht blos Sie als Ehrenmitglied, sondern auch Ihre Leser, die einen stets offenen Sinn für das Erblühen wohlthätiger Anstalten haben, werden sich für den folgenden, vom Verwaltungsrathe am isten October c. abgegebenen ersten Jahresbericht des „Vereins israelitischer Geschäftsleute zur gegenseitigen Unterstützung durch unverzinsliche Vorschüsse" interessiren. Der Verein constituirte sich am 30. October 1860 und begann seine Wirksamkeit am 1. December desselben Jahres. Bei der am 30. October 1866 stattgehabten ersten Generalversammlung dieses Wohlthätigkeits-Bereines bestand derselbe aus 116 Gründern und Stiftern und _382 Mitgliedern, in Summa aus 498 Personen, welche zusammen 2562 fl. 3 kr. dazu diverse Spenden .. 38 - 50 - in Summa 2660 fl. 53 kr. abzüglich verschiedener Regiekosten. . . . 114 - 62 - Netto ein Gründungscapital von 2485 fl. 91 kr. fundirten.— Seit jener Zeit vermehrte sich der Verein, nach Abzug ausgetretener, gelöschter und vier verstorbener Mitglieder, mit 21 Gründern und 92 Mitgliedern, welche zusammen einen Subscriptionsbeitrag von 648 fl. zahlten. — Dazu gingen ein: für Jahresbeiträge von 582 Mitgliedern 613 fl. — kr. - Spenden von nachbenannten Wohlthätern.. 357 - 40 - - Ertrag der Statutenbüchel ..... 166 - — - - Interessen von der Sparkasse.... 30 - 74 - Gesammtsumme, mel. des Gründüngscapitals... 4235 fl. 5 b. Davon geht jedoch ab:

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