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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-01-07 · Heft 2 (7.1.1862) · p. Seite 17

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 2 (7.1.1862)
Date
1862-01-07
Page
Seite 17 (sequence 5)
Language
German
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auch das Glück in einer Gemeinde zu leben und zu wirken, deren Mitglieder und besonders seine Amtsgenossen im Vorsteheramte ihn in seinem würdigen Streben bereitwillig unterstützen. — Ulm, die zweite Stadt des Landes, hat in dieser Woche Herrn Marx, bekannt unter der Firma Marx und Schnell, einen jungem, strebsamen bescheidenen Kaufmann zum Mitgliede des Bürgerausschusses gewählt. Die Zahl der Israeliten in Ulm ist numerisch gering zu der Gesammteinwohuerschaft, und diese Stadt hat ihre starken judenfeindlichen Reminiscenzen aus der Zeit der Iudenhetze und der Judenvertreibung, um so bemerkenswerther ist dieses Wahlergebniß, das der Wählerschaft wie der Stadt zur Ehre gereicht. W. E. Aus dem Hannöverschen, im November. (Privatmitth.) Die Synagogengemeinde zu Hagen in der Provinz Bremen, bestehend aus den Ortschaften Hagen, Bramstedt, Cassebruch, Beverstedt, Altluneburg und Sandstedt, besaß bislang noch kein, lediglich ihren gottesdienstlichen Zwecken gewidmetes Gebäude; auch würde der Erwerb eines solchen aus Gemeindemitteln Lezw. durch umgelegte Beiträge der einzelnen in nicht großer Anzahl vorhandenen Gemeindemitglieder für lange Zeit voraussichtlich nicht ermöglicht worden sein. Es verdient daher mit Anerkennung hervorgehoben zu werden, daß. der genannten israelitischen Gemeinde durch die Freigebigkeit• eines ihrer Mitglieder, des Rentiers Adolph Gottschalk zu Hagen, bereits im nächsten Frühjahre eine besondere Synagoge zu Theil werden wird. Derselbe, welcher deshalb zuvor die Synagogen verschiedener Städte des In- und Auslandes besucht hat, läßt nämlich gegenwärtig mit einem Kostenaufwande von 5000 (?) Thlrn. eine Synagoge aus eigenen Mitteln erbauen, um sie mit kommendem Frühlinge der israelitischen Gemeinde zu Hagen zum dauernden gottesdienstlichen Gebrauche zu überweisen. Das ansehnliche massive Gebäude steht bereits im Aeußeren fertig da; die innere Ausschmückung, die, wie versichert wird, mit Geschmack angelegt ist und in einer dem Zwecke des Gebäudes durchaus angemessenen Weise zur Ausführung gelangt, ist nicht mehr fern von der Vollendung. Berücksichtigt man die vielfältigen Schwierigkeiten, mit welchen die Ausführung eines derartigen Baues schon wegen der Abgelegenheit Hägens verbunden ist,, so wird man dem liberalen Unternehmer in noch höherem Maße Anerkennung zollen. Preußen. Magdeburg, 29. December. (Privatmitth.) In diesen Tagen wurde hier Herr Ferdinand Friedeberg, der seit fünfzehn Jahren erster Vorsteher der Synagogengemeinde ist, mit großer Majorität zu einem der vier Aeltesten der hiesigen Kaufmannscorporation erwählt, ein Ehrenamt, das bis jetzt an hiesigem Platze einem Israeliten noch nicht zu Theil geworden und bei der Bedeutung der hiesigen Kaufmannschaft hoch zu schätzen ist. — Der Gerichtsassessor Sutro ist zum Rechtsanwalt und Notar zu Meschede vom Justizminister ernannt worden. Man ersieht hieraus, daß Herr v. Bernuth noch immer nicht weiter geht, als Herr Simons in der letzten Zeit seines Ministeriums gegangen ist. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 7. December. Der Aussage unseres Correspondenten gemäß, glaubten wir die Angelegenheit der Wiener Gebäranstalt, zum Besten geordnet. Die folgende Correspondenz der „Nat.-Zeit." belehrt aber, daß dem nicht so sei. „Die Ultramontanen gerathen durch bte freiere Bewegung der Presse und das sich erstarkende Corporationsleben in die unangenehmsten Situationen; Angelegenheiten, die dem großen Publikum für immer versteckt blieben, werden nun auf den offenen Markt gebracht, und kein Unbefangener wagt es, sie zu vertheidigen. Wie viele wußten es in der Residenz, daß das Mortarisiren neugeborener Kinder förmlich legalisirt ist? Durch die Verhandlungen der Communalvertretung wurde es bekannt, daß den Gebärenden im allgemeinen Gebär- und Findelhause, wenn sie der jüdischen Confession angehörten, die Kinder weggenommen, getauft und verheimlicht wurden. Den Beamten dieser Anstalt wurde das strengste Geheimniß anbefohlen, und sie durften keiner solchen Mutter einen Wink oder Nachweis über das Leben und den Aufenthalt ihres Kindes geben. Ueber die möglichen Consequenzen eines solchen Verfahrens, das zur Blutschande führen kann, werfen wir einen Schleier; das Unchristliche eines solchen Vergehens, einer Mutter die Existenz ihres Kindes zu verheimlichen, kann gar nicht geläugnet werden. Der Staatsminister erließ alsogleich die Anordnung, daß jeder solchen Mutter auf ihr Verlangen der Nachweiszettel über den Aufenthalt ihres Kin-

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