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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-12-10 · Heft 50 (10.12.1861) · p. Seite 721

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 50 (10.12.1861)
Date
1861-12-10
Page
Seite 721 (sequence 9)
Language
German
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721 eines Juden M einen Juden gegen einen- Christen, .mit! Zustimmung Unserer Landstande beschlossen und verordnen, wie.folgt: ,, ■: , - ■^7 j',. 7 7; - -St l. : .' - -; Die Eidesformel für die Juden soll künftig lauten: „So wahr mir Gott helfeun H"-- ß. 2. . - ■/ , Die von den allgemeinen Vorschriften abweichenden-. alteren Gesetze, Verordnungen und Gerichtsgebräuche über. das - Verfahren bei - der- Vereidigung der Juden find aufgehoben. ■ ,7 ■ : :rv'-, 3. .. .. Die Bestimmung in. pos* tz. des §. 48.. der Proceßordnung vom 23sten April 1822 ist gleichfalls, aufgehoben. .. - -i;. So gegeben Jagdschloß Platte, den 26sten September 1864.! . (gez.) Adolph. Oesterreichischer Kaiserstaat. Naab, im November. (Privatmitth.). Während an vielen .ungarischen. Orten die Zeloten nur zu dem unseligen Behuse dm. Zwist vom Strauche pstückten, damit sie unbehindert die Brandfackel der Zerstörung unter Anderm auch in die arme Schule werfen, und ihr so — indem sie selbe verketzerten — auf die leichteste Weise mit.stumpf und Stiel den Garaus machen könnten, ging es in Naab ganz anders her. — Man hörte hier nämlich selbst unter den größten Wirren nicht auf, nach wie vor Synagoge und Schule*) vielmehr allmählig zu kräftigen und ihnen zu einer gesunden und reichliche Früchte verheißenden Blüthe zu verhelfen. -Nachdem die dasige israelitische Cultus gemeinde zufolge - des sich hier von Tag zu Tag hebenden Handels in, den letzten Jahren derart an Population zugenommen, daß die obzwar nicht sehr kleinen Räume des Haupt- und Filialbethaufts sowohl, als auch die der Schule bei Weitem nicht mehr hinreichen, geht dieselbe nunmehr ernstlich auch mit dem Gedanken um, ein sehr schönes und dem Zwecke entsprechendes Gottes - und Schulhaus aufzuführen. Ein diesbezügliches Gesuch um einen geeigneien Bauplatz an den' humanen Stadtmagistrat wurde *) Es wurden bei Beginn dieses Schuljahres: für die Anstalt neue und tüchtige Lehrkräfte acquirirt; auch wurde durch.Aufnahme zweier Jndustrielehrerinnen der Mädchenschule Rechnung getragen. quasi: schon bewilligt, Und steht - in Aussicht , ' daß zu diesem Behufe eines der schönsten Grundstücke dieser wahrhaft schön gebauten Stadt gewonnen-und mithin bei Beginn des nächsten Frühjahres, so Gott will, 'auch schon , die Inangriffnahme des Baues ermöglicht werden wirk --- Endlich - erlaube - ich mir noch die geehrten- Leser dieses geschätzten Blattes auf eine sehr willkommene Erscheinung auf literarischem Gebiete aufmerksam zu machen. Ich meine-nämlich das so eben im Verlage von Rudolf Hennicke zu Raab in sehr eleganter Ausstattung und unter dem Titel: „Palmen und'Cedern", die Hauptmomente aus der bibl. Geschichte des alten Testamentes, in poetischer Darstellung, erschienene Werk, herausgegeben von A.-S. Fischer, Hauptschuldirector. Es ist dies ein sachgemäß und überhaupt pädagogisch geordnetes Lesebuch für Schule und Haus und enthält eine Sammlung vortrefflicher Gedichte aus der Bibel geschöpft, theils vom Herausgeber selbst, größtentheils aber von' den berühmtesten Capacitäten älterer und neuester Zeit. - Dieses Büch dürfte sich als Hülfsbuch beim Unterrichte in der biblischen Geschichte, irisbesondere der weiblichen Zügend als sehr brauchbar und trefflich erweisen. Hierfür bürgt schon die pädagogische' Gewandtheit und nicht, minder auch die wahrhaft classische Bildung des wackern Herausgebers zur Genüge. Was ich schließlich noch'und zwar aus purer Liebe zum Guten wünsche, ist, daß dieses Buch eine rasche und weite Verbreitung finden möge, auf daß der strebsame Herausgeber seinem in dem so fdjon' und warm geschriebenen Vorworte gemachten Versprechen gemäß auch die nachbiblische Geschichte auf ähnliche Weise bearbeitet baldigst veröffentlichen zu können in den Stand gesetzt werde. Die Schweiz. ■■ Aus dem Aargau, Ende November. (Privatmitth.) Die St: Gallener Verfässungssache ist nicht ganz so, wie sie Ihre geschätzte Zeitung in einer der letzten Nummern giebt. Der Verfassungsentwurf proclamirt wohl Gewissensfreiheit, aber zu wenig für die Praris. Jeder im Canton St. Gallen darf glauben was er will, aber nach diesen Paragraphen der Verfassung nicht thun was er will in Beziehung, der Ausübung der Religion. Wir haben diesen Entwurf gdlesen. Die beiden Confesstonen, die katholische- und die reformirte, sind die von 50

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