Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1861)
- Date
- 1861-12-10
- Page
- Seite 720 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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israelitischest GeMistde?-Kästzln - die vött Sr/MastM dLMMMtzrHemMHnMdW JftaelitffchenWohlthÄtig- Ms-MKirBl/.-uHZnr-chlBteiM dchirr„MAnerkennMg sMes'VMteÄstlichechMrEV^-'"vMMne'.siVern'e Cidilperdienst- Medaille durchs 'bm\ Bezirks^Beamten,- DberümLmanttBaumann-; demselben infeierlicher Weifte unter 'Mgemeffönet Änsprache> überreicht' -worden lwarwstrde "heute--M-Ehrest<dieftr' Auszeichnung M. Fest MMstaltck^lzst welchem die Herren! Bezirks ^Beamten! erschienen warenünd -ast -welchem auch 'ein ''namhafter: Theil der Gemeinde sich betheiligte. (*^'1 ,l!iNöch^'MM.fsHends'- Momente hier eine Stelle finden: Äeftr Wohlthätigkeits-Verein-besteht seit-1815, er chescht , - einschließlich ber Stiftungen y die seit einem. DecenniuM itt^ -stetiger'Zunahme" begriffen/sind, :- ein Kapitalvon-circa 13000—14000 fl. Der Chebra- Kadischa-Verein' würde gegründet Anno. 1748 - und' feierte - seinen 110, Gründungstag am Neumond 1858, der Thalmud- Thora wurde gegründet' Anno 1780: Von seinem 81 jährigen- Gründungstage würde erst vörwMWlr°Wochen Bericht erstattet: - Aber-auch die neuert Zeit zeichnet sich durch Gründung PonPitgemäßem zrveckeNtsprechMden Vereinest ist der - hiesigen Gemeinde aus. Sobesteht hier ein Gesangverein seit circa 20 Iahtest dev-lwisl -bekannt-bei dem schwäbischen Sängerfest iw Ravensburg vor 6 Jahren den ersten Preis im Wettgesang "sich erworben hatten und ein Leseverein, in welchem die -wichtigeren politischen Blätter, wiffenschaftli-- chen und belletristischen Inhalts gehalten werden, womit zugleich eine-ziemlichreichhaltige Bibliothek verbunden ist- undunter welchen natürlich auch die Allgem. ZeitUNg des Judenthums ihre gesicherte Stelle einnimmt. So-wirken religiöse und; humanistische Bestrebungen in schönster Harmonie zusammen in der Gemeinde, welche als solche seit 1725 besteht, und wo bis 1804 stets nur 40 Familien Wohnen durften, was aber mit dem gedachten Jahre, als Laupheim dem' Lande Württemberg einverkeibt wurde, 'eine andere günstigere Gestalt bekam. - Aus dem Herzogtum Ikaffau, 28. November., (Mrivatmitth.). Endlich hat uns. das Verordnungsblatt für das Herzogthum -Nassau die Aufhebun g VeS sogenannten Judeneides, so wie der verdächtigest Zeugenschaft stnes Zuden für einen Judett gegen einen Christen gebracht- und damit den Rest der aus dem, Mittelalter ererbten judenfeindlichen Gesetze aus der naffauffchm Gesetzgebung getilgt. Während die k letzttte:BöftimmüUDj>c-wie/l auchuinl.deW^EN^föHdn-' destEdirre änssedemet O, der-PakisPunsettK'-Mt richte^-waswird'lzM Ehre -.unseres maffauischenuRiW terstandes gern --ciusdrücklich Tvnstatiren- 'schon seit Fäh^ j rew:keine:Anwenduttg 'wehr stnd,^ Hatte-dev^Jstde,-den! einest EistHü leksten-Hütte,ndishK deststlbest Nach^Änen : besonderen . je' nach dem-Ermessen des-erkennendew j Mhwrss^- mehr bder windet greMst FvMel-WitÄUf-- l leguüg^ der Hand stuf- -eine - ^gedrstckte--- hebräische):Mbeli j undüHww'lÄuf die'DteM^Mvst -20 ^^mnd^unter- Asststeyz- -eines: admvnirenM Rabbinersloder-RekiMnsÄ lehrersauszuschwören.--- Das'Schwörtzri-istdinbi Syst! j agoge mitwWgaLem-Talis^ -Tchhillkn, TodtenklMW! dergll war in-den letztimMhtW' Mrtzlich-. -Ms' MiOM richtsprarrs'geschwunden/ / n'? < u b -; Bedenkt man, daß die Juden des Herzogthums dis'; zum Jahre-4848 nur als Schutzjuden im Lande ge-r! duldet waren^'-ünd. daß sie^ jetzt-nach Verlauf-VM-4O - Jahren, in bürgerlicher wie staatsbürgerlicher ^Bezie-; j hustgl-'ihren ischristkichen^Mitbürgern: gefttzlichnvollköm- J men -gleichgesteM sind/ so wird -mstn'den gesetzgebeM^ - schew'Factoren-unseres HerK)gthumslpdieudas einmal! ertheilte Bürgerthum - nun auch g a nz/ Mit - allen fei*' | nen Cottftquenzen, -ertheilt-und nichtSchon. einem VieA | teb--- öder Halbbürgerthume wissen wollten-- feind.'vöM^ - dankbare Anerkennung gewiß nicht versagen: Was aber - noch besonders hervorgehoben zu werden-verdient, das ist, daß diese nunmehr durchgeführte Gleichstellung' der! Juden nicht-,etwa der Regierung erst abgerungen wer-';den mußte, - daß-Megierung .und: Stände vielmehr ist i dieser Vertilgung deraus einertraurigen Zeit ererbten - - Nechtsungleichheiten sich harmonisch begegneten. -- Wir-; haben daher auch-nicht zu besorgen, daß die zu unserst - Gunsten' lautenden Gesetze durch übelwollende-- sophisst! sche - Interpretation werden wegescamotirt werden: // - u-Das-im Eingänge dieses' Artikels '-erwähnte Gesetz/ . das zugleich^rücksichtlich ftitter entschiedenen - »-bündigen -! Abfassung als - Muster! dienenkann - lautet wie folgt e j /nt; r;w:, : Wir Adolphs -; w! :.vs;v^ rc. ic; r>:- '.1i.r':-- haben, um das Verfahren bei der Eidesleistung devIu-i den mit demjenigen-bei. der Eidesleistung der Christen^ in Uebereinstimmung M! bringen, für diejenigen Fällein welchen, nicht schon nach der gegenwärtigen - Gesetz-- gebung. die.ftüher . bestandene Verschiedenheit. des Verfahrens - weggefallen ist, so wie zur ausdrücklichen- Be- - seitigungeiner veralteten-Bestimmung--über den Wertst