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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-12-03 · Heft 49 (3.12.1861) · p. Seite 707

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 49 (3.12.1861)
Date
1861-12-03
Page
Seite 707 (sequence 9)
Language
German
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7V? Msprüchew vollkvrnmen Rechnung^ Der ganze Gottesdienst mit. Alls nähme - der: Predig t, dem -Gebete für den 'Landesfürsten und' toer^ebcifejjimg -bet istin der herkömmlichenMeise^hebräisch? Der bescheidensten Reform bleiben noch Wünsche übrig.) ' ' - Der - Vorstand der Gemeinde hat den Bestrebungen der orthodoxen Fraction kein Hinderniß irgend 'welcher Art bereitet / weil derselbe in vollem Maße das' Principe der Religionsstetheit anerkennt. - Die Herren, die selbst so oft und häufig um ReligionsfreLheit petirten-"dachten nicht im entferntesten daran, dieselbe Andern zu verkümmern. — Die Fraction selbst ist aber unter sich gespalten Die für Oesterreich' so bedrohlich gestaltete' Nationalitätenfrage machte sich auf d em Gebiets schon vor mehreren Jühren - geltend; und es besteht hier die orthodoxe Fraction aus Polen und Deutschen, und die letztem machen beiläufig -den achtzehnten Dheil der contribuirendenMitglieder der Gemeinde aus, welche im Ganzen circa 1800 sind. - In letzter Zeit vergaß', diese Fraction .den'Hader mit dm'Polen und' suchte in der Gemeinde selbst,, ohne sich von derselben trennen zu wollen, eine mehr autonome .Stellung zu erhalten. Die Concordatsluft^ die iN Oesterreich wehete, kam auch dieser Fraction zustatten,' und die Behörden wendeten sich' derselben freundlich zu und es schienen die Sachen bereits so gesichert, daß die Behörden als Schiedsrichter aüfgefordert wurden.*) Endlich kam', hie Angelegenheit in ein.neues Stadium. . Die Vorftehexdieser Fractipnerklarten, sich nicht von der Gemeinde trennen zu wollenzfie wünscheinem, der jüngsten Hefte desj.,,Jeschuruy^ von Herrn Hirsch fand ich .den Vorwurf gegen die „Judenthümsverbefferer''^ daß sie die weltlichen Behörden zu'Hülfe mWeü.'''Wirglauben/' daß die otchödoxe Partei in aus-' gedehntem Mäße davon Gebrauch' machte.' Die Denunciationen gegen den hiesigen Tempel.zur Zeit seiner Entstehung .und die Denunciationen gegen die Reformgcmeinde. in Pesth geben flagrante Beweise dafür,, Herr Hirsch macht auch den „Iüdenthumsverbefferern" den Vorwurf, daß' sie es erwirkt haben, daß die Vorsteher und Beamten der Gemeinde von ' Seite der Behörde bestätigt werden^ müssen, .:'Diese Einrichtung stammt jedoch voufdem «indty-n, -den. Herr Hirsch hoffentlich nicht -für, einen Deformer halten, wird. — Doch davon an einem andern Orte.. Die Wiener israelitische Cultusgemeiude ist übrigens bekanntlich autonom) die Vorsteher und' Mimtten bedürfen nicht der behördlichen Bestätigung. > ■?' . tm jedoch, daß der Gemeindevorstand folgende Bedingungen -erfülle: -i! - 1) '-Der Vorstand erbaue für die orthodoxe Fraction eine Synagoge' für 2000 Personen am Franz-Joseph- Quai (einem der schönsten Plätze Wiens/. Die Besucher-dieser-Synagoge -wählen sich einen Synagogenrath, welcher autonomin Angelegenheiten dieser Synagoge' ist.; ': 2j In allen Angelegenheiten „orthodoxer Natur^ ist dieser; Synagogenrath um sein Gutachten zu befragen.' 3) Der Präsident des genannten Synagogenrathes' ist zugleich Vertretet bex ®emeutf>e. - 4): Die Gemeindestatuten find dahin zu ändern) daß im Vorstande (bestehend aus 5 Vertretern und 15 Beiräthen) vi er Personen aus der orthodoxen Fraction gewählt werden müssen.; : i * 5) Der Gemeindevorstand .errichtet auf Kosten der Gemeinde eine jüdische Volksschule,' welche.einzig und aljlein vom)genannten Synagogenrathe geleitet, wird.. ,) Dieses sind) beiläufig die Punkte, welche als Friedensbedingungen festgeftellt werden. ) . ' Auf den ersten. Blick zeigt es fich^ daß die Herren, den jetzigen Vorstand einfach wegdecretiren und sich an dessen Stelle setzen .wosten und für ewige Zeiten sollen die Orthodoxen Macht und Gewalt.haben, denn alle Angelegenheiten „orthodoxer Natur" gehören allein in ihr. Reffort und der Vorstand hätte dann eben. so. wenig in dieser Beziehung etwas. zu..- sagen, als bezüglich der Schule, welche zwar aus Kosten der: Gemeinde hergestellt/ aber unter alleiniger Aufsicht des SynagogenratheS sein.würde. Man sollte meinen, daß diese Herren, indem sie derartige exorbitante Wünsche aussprechen, eine große Anzahl von Gemeindemitgliedern■ hinter sich haben. Und doch) ist -dieses, eine, große, Täuschung. Wie bereits bemerkt, . besteh et diese Fraction aus beiläufig., hundert Gemeindemitgliedern und diese sind unter einander imStreite?^ Dieser Zwiespalt zeigt rMj auch alljährlich bei den Ergänzungswahlen für den Vorstand. Nur eine sehr geringe, kaum nennenswerthe Anzahl von Gemeindemitgliedern giebt Männern der ortho- - dorm Fraction - ihre Stimme , selbst die Agitation des- Vorstandes vor einigen Jahren für einen Mann dieser Partei war fruchtlos. Freilich -sucht man das -Wahlgesetz dafür verantwortlich zu machen. -Wer jedoch das Wahlgesetz mit Unparteilichkeit prüft, wird zugeben,' daßdasselbe alsgut bezeichnet werden kann. Jedes Gemeindemitglied über 30 Jahre alt, ist wahlfähig) 49

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