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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-11-05 · Heft 45 (5.11.1861) · p. Seite 646

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 45 (5.11.1861)
Date
1861-11-05
Page
Seite 646 (sequence 6)
Language
German
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646 jüngst ausgegebcn ist. Diese Bibliothek umfaßt an 600 Nummern, außer vielen Handschriften, die seltensten spanischen und portugiesischen Druckwerke und beinahe alle neueren Schriften, welche vorzüglich auf dem Gebiete der Geschichte und Literatur der Juden erschienen sind. Auf den Katalog, der mit wissenschaftlicher Tüchtigkeit durch Herrn M. R-o eft vortrefflich geordnet und mit literarisch-historischen Notizen versehen ist, werde ich in meiner „Bibliolheca espanola-judaica“ zur Zeit zurückkommen. K. Von vr. Jellinek in Wien sind jüngst wieder mehrere treffliche Predigten, und von dem jungen strebsamen vr. Alois Müller daselbst eine lesenswerthe Abhandlung : „Astarte. Ein Beitrag zur Mythologie des orientalischen Alterthums" erschienen. Warschau, 22. Oktober. (Privatmitth.) Es wird Ihnen, hochwürdiger Herr, bekannt sein, daß der Buchhändler Nach mann Goldberg in Berlin eine neue Ausgabe des Talmud Babli mit Alfasi und Jeruschalmi besorgt. Kaum hatte der erste Theil, Baba Kama, die Presse verlassen, so erließ der hiesige Rabbiner Weisels und ein chassidäischer Gesinnungsgenosse eine Bannbulle gegen diese schön ausgeftattete Talmud-Ausgabe, und weshalb? Weil dieselbe schöner und billiger ist, als die von einem hiesigen Drucker besorgte, bei deren Verkauf die Bannschleuderer betheiligt sind. Es steht zu erwarten, daß die Käufer des Goldberg'schcn Talmuds sich um solches unwürdige Treiben weiter nicht kümmern und auf den Bannfluch des Herrn Meisels kein Gewicht legen. W. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, im October. (Privatmitth.) Schon wieder einmal ein Vorkommniß, wie es unsere Väter und Großväter (ältere Geschlechter doch wohl) nicht erlebt haben!'Ein hiesiger wohlhabender Tuchhändler, Mitglied unserer Gemeinde, lebt seit 18 Jahren in glücklicher Ehe mit einer Frau von lutherischer Religion. Die Kinder sind in jüdischer Religion — moderner Richtung — erzogen und auch der ganze Habitus des Hauses ist jüdisch, obwohl in besten Verhältnissen mit den christlichen Eltern und.Verwandten der Frau. Im letzt verflossenen Jahr ward die älteste Tochter hier vom Prediger des neuen Tempels confirmirt, und das Mädchen war mit frohem Herzen und mit vollem Bewußtsein Jüdin, was auch unter ihren Genossinnen allerseits bekannt war. Sie besuchte unfern Tempel fleißig und hat auch den letzten Jom-Kippur dort fastend zugebracht. Dagegen war das für sie erforderliche Proselyten-Taufbad unerklärlicherweise verabsäumt worden. Dies Mädchen ward aber vor Kurzem von einem Nervenfieber ergriffen und' starb nach wenigen- Tagen, und als nun der Vater sie zur Beerdigung auf unserm Friedhof anmelden ließ, ward diese beanstandet, da sie keine Jüdin sei. Nun war dieser Punkt allerdings formell nicht zu bestreiten) sie war so wenig eine vollkommene Proselytin als eine noch so heißgeliebte Braut eine Frau ist, wenn der Bräutigam fünf Minuten vor der Copulation stirbt. Die Verwandten machten aber die oben erwähnten Umstände geltend: es lag ihnen ob, nicht den ganzen Lebenslauf der geliebten Verstorbenen Lügen zu strafen. Finsterlinge fingen an, die Sache zu verbittern — da ward dann die Beerdigung von dem Gemeindevorstande gestattet, indem die religiöse Untersuchung auf sich beruhen bleiben könne: der Vater habe für seine Kinder Recht auf Grabstätten, wenn sie nicht etwa zu einer anderen Religion übergetreten seien, was hier keinenfalls geschehen sei. Uebrigenö bestehe ja auch kein jüdisches Gesetz, welches direct verbietet, eine fremde Leiche auf dem Leichenfelde einer jüd. Gemeinde zu begraben, oder gar dieses in solchem Fall für die übrigen Gemeindegcnossen profanirt erklärt.*) Jetzt wird, wie man hört, auch die Mutter zum Judenthume übertreten. Solche Familienereignisse werden sich voraussichtlich hier und überall fort und fort verl mehren, jemchr die Blutsverwandtschaft zwischen Juden und Raee-Christen sich ausdehnt, und glücklicherweise haben die alten jüdischen Kirchengesetze just Lücken genug, um, ohne Felsensprengung den neuen Kitt hinein zu kalfatern. Man könnte freilich sagen: die Anschauung, daß Kinder dem Stande der Mutter folgen, wurzelt in der Nichtanerkennung der gemischten Ehen überhaupt, da sonst (wie z. B. beim Aharonidenstamm) das Kind dem Vater folgt; allein auf ekklefiastische *) Ein jüdischer Friedhof ist ja, auch nach den von sämmtlichen schlesischen Rabbinern bei Gelegenheit der bekannten Breslauer Keilerei 1844 abgegebenen Gutachten, kein geweihter Platz, vielmehr das Gegentheit. (Siehe Heinemann.)

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