Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1861)
- Date
- 1861-11-05
- Page
- Seite 643 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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M3 uns zu bekehren. Sieht man dies ja sogar an den letzten Abfällen derselben, der freien Gemeinde, welche nicht minder gern Propaganda unter uns treiben möchte. Kommt es ihr doch nicht einmal darauf an, was für Christen sie an den abtrünnigen Juden gewinnt, begnügt sie sich doch oft mit den ganz äußerlichen Formalitäten, wenn nur bekehrt wird. Daß sie freilich an solchen glaubenslosen Individuenviel ärgere Feinde in ihren Schoß einnimmt, als sie an den Juden, die nach Außen allzu harmlos sind, hat, haben wir schon oft genug bemerkt. Zerstreute Bemerkungen. Es ist eigenthümlich, daß, so wie eine jüdische Zeitschrift erscheint, sie sich den Anschein giebt, als ob wir feindlich gegen sie gesinnt wären, während wir doch nichts weiter als ehrliches Spiel verlangen. Es kann nur wünschenswerth sein, daß recht viele .jüdische Zeitschriften eristiren, von denen jede entweder ein besonderes Fach, oder eine besondere Localität im Auge hat, und dann eine gewiß segensreiche Wirksamkeit gewinnt. Wenn aber jede neu entstehende Zeitschrift sich gleich an die Stelle dieser Zeitung setzen, dieselbe verdrängen will, und dabei doch nur einen großen Thcil unserer Artikel und Correspondenzcn ausbeutet, indem sie dieselben entweder ganz und gar abdruckt, oder auszüglich bearbeitet: so können wir dies nur bedauern. Das schon an sich schmal zugemessene Terrain — da bekanntlich unsere Glaubensgenossen nach Verhältniß ihrer Zahl sich sehr wenig um die ihre Interessen vertretende Presse bekümmert — wird dadurch noch mehr zersplittert, und zuletzt dem ganzen Literaturzweige der größte Schaden gebracht. Im Uebrigen werden wir nach wie vor ruhig unfern Weg gehen, uns um alle die kleinlichen Angriffe, Beschuldigungen, Verleumdungen nicht kümmern, und uns in Polemik nur dann einlassen, wenn gewichtige Fragen zu lösen, oder bedeutende Interessen zu berücksichtigen sind. Die Pietisten fangen sich darüber zu beruhigen an, daß Meyerbeer die Krönungshymne componirt hat. Sie meinen nämlich, daß der dazu nöthige „christliche Geist" für ihn durch seine Kinder vermittelt worden sei. Da man nachträglich erfährt, daß Mcyerbeer an Leiden Füßen leidet, so ist die Frage, mit welchem Fuße er im Judenthume und mit welchem er im Christenthume stehe, gar nicht anders zu entscheiden, als daß er in Beiden schlecht stehe. Man hat eS an manchen Orten übel genommen, daß, während zur Krönung die katholische Geistlichkeit neben der evangelischen eingeladen war, man die jüdische gänzlich ignorirte. Wir sind dieser Meinung nichts Es ist einmal das System der preußischen Regierung, daß es für sie wohl Juden, aber kein Judenthum giebt. Auf diese Weise ist Alles, was das Judenthum betrifft, völlig freigegeben und selbstständig, und ich kann nicht glauben, daß wir dieses köstliche Gut um die Ehre einer solchen Einladung hingeben möchten. Es scheint uns für die Zukunft auch gar nicht unvortheilhaft, wenn die Rabbinen und jüdischen Lehrer mit der katholischen und protestantischen Geistlichkeit nicht in einen Topf geworfen werden. Was ist ein Duellant? Die heilige Schrift kennt blos zwiefache) den absichtslosen Todtschläger und den absichtlichen Mörder; der Erstere war von Strafe frei, nur daß er bis zum Tode des zeitlichen Hohenpriesters in einer der sechs Freistädte wohnen mußte, der Letztere verfiel der Strafe des Mordes. Wenn nun Jemand einem andern Menschen auf wenige Schritte gegenübertritt, die geladene Pistole erhebt und auf den Gegner abschießt — ist er da absichtsloser Todtschläger? Hat er nicht die Absicht zu tobten? Und da diese Handlung nicht im Rausche, nicht im Zorne, überhaupt nicht im Augenblicke der erweckten Leidenschaft geschieht, so kann das Motiv auch die That nicht mildern, denn es ist gleich strafbar, ob ich aus Habgier, Rache, oder um eine Injurie zu sühnen, einen Nebenmenschen tobte, oder eine tödtliche Waffe auf ihn richte. — Nebenbei erfahren wir da, daß es im israelitischen Alterthume schon eine Art Amnestie gegeben, die jedoch nicht von der Willkür einer Person abhing, sondern gesetzlich bei dem Tode eines Hohenpriesters eintrat. Das vor einiger Zeit durch die öffentlichen Blätter gegangene Gerücht, daß der Kaiser Napoleon den Großrabbin des israelitischen Central-Consistoriums, Herrn Ullmann, in den Senat berufen werde, um auch hierin die Gleichstellung der Culte zu bethätigen, hat sich nicht bestätigt. Wer Herrn Ullmann kennt, weiß, daß der Senat dadurch keinen großen Verlust erlitten hat, und darum auch nicht das Judenthum, denn wenn nicht einen bedeu- 45*