Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1861)
- Date
- 1861-10-29
- Page
- Seite 630 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Besserung ihrer Lage fordernden Juden, und alle Verbesserungs- und Erleichterungs-Vorschläge sind, wie Ihnen wohl schon bekannt seizr dürste, von dem vom Minister Bludow präsidirten Comits für jüdische Angelegenheiten in Petersburg verworfen worden. Gleichwohl hat man es in Polen nicht unter seiner Würde befunden, mit den Juden Polens und Rußlands zu feilschen und sich im Voraus manchen schönen Groschen zahlen zu lassen. Ganz anders sehen die Dinge hier aus. Das Volk drängt und treibt zur Gleichberechtigung der Juden. Tausende von Unterschriften sind jetzt bereits gesammelt unter einer Adresse an den Staatsrath, welche vollständige Gleichberechtigung der Juden fordert. Die Petition darf nach dem bestehenden Petitionsrechte nicht auf die Tagesordnung kommen, immer aber wird sie bekannt genug werden, um auf die Mitglieder des Staatsrathes eine Pression zu üben. Anbei ein Stück aus der bedeutendsten hiesigen Zeitung : Gaz6la Polska: „Wir kommen jetzt zum letzten Punkte (unter den angekündigten Gesetzesvorlagen für den Staatsrath) — zu den „Civilrechten" der Juden. „Nicht an der Zeit sind heute restrictive Gesetze, Srammesprivilegien und Ausschließungen; es ist unmöglich, sie länger zu rechtfertigen, es geziemt sich nicht, vor den Augen der ganzen Welt sie aufrecht zu erhalten. „Wir wissen, was man in Europa den Juden vorwarf, und was ihnen bei uns zur Last gelegt wurde; aber schlagen wir uns an die Brust, treten wir heraus aus der mystischen Anschauungsweise über die Geschicke der Stämme und Nationen, und fragen wir uns: was hat diese unglücklichen Verbannten ohne Vaterland zu Dem gemacht, was sie geworden sind? Nichts Anderes, als die jahrhundertlange Ungerechtigkeit, die ewige Knechtschaft, der Druck, die Abstoßung; die Frucht davon, und also unser Werk und unsere Schuld sind die Fehler der Juden; was in ihnen Gutes ist, ist ihr eigenes Eigenthum. Ich weiß nicht, ob jede Nation unter ähnlichen Lebensbedingungen sich diese Kräfte, diese Ausdauer, diese Tugenden bewahrt hätte, wie sie jene trotz ungünstiger Verhältnisse sich erhalten haben. „Für uns ist der Augenblick unserer Vereinigung mit ihnen eine bedeutungsvolle Epoche; er hat bewiesen, daß wir gebrochen haben mit dem mittelalterlichen Vorurtheil, daß wir aufs Neue eintreten in die europäische Völkerfamilie, um mit dieser gemeinsam die Wanderung des Fortschrittes weiter fortzusetzen. „Heute die jüdische Frage aufstellen, heißt — sie lüse n. Man kann. den Juden nicht die Rechte absprechen, welche die Kinder dieses Landes besitzen; aber wir dürfen dafür fordern, daß sie in That, Geist, Rede, Sitte, Leben — Kinder dieses Landes werden, das sie mütterlich aufnimmt. Das ist die eine und einzige Bedingung." Sobald wieder über hiesige Judenverhältnisse Wichtiges zu berichten sein wird, werde ich mir die Ehre geben, Ihnen zu schreiben. Der Ultramontanismus, dem sich die Polen scheinbar in die Arme geworfen haben, könnte wohl Manchen zum Mißverstehen der ganzen Bewegung verleiten und so manchen Zweifeln in die Aufrichtigkeit der Verbrüderung der Bekenntnisse setzen lassen. Wer die Verhältnisse in der Nähe sicht, erkennt, daß die Kirche nur den äußern Deckmantel für politische und sociale Demonstrationen bietet, weil kein anderes Mittel dazu gegeben ist. Wer die Dinge in der Nähe sieht, erkennt ferner mit Leichtigkeit, daß Ultramontanismus und Jesuitismus nicht allein jetzt nicht im Curse bei uns steigen, sondern umgekehrt, wie bei jeder Volksbewegung, verlieren, und daß die niedere Geistlichkeit, gerade wie die italienische, nicht päpstlich, nicht katholisch, sondern national gesinnt ist. Die höhere dagegen verharrt auf ihrem kirchlichen Standpunkte, und geht darum, mit wenigen Ausnahmen, auch nicht mit der Bewegung. JT. Der oben erwähnte amtliche Bericht an den Staatsrath setzt ausführlich auseinander, wie trotz den freisinnigen Bestimmungen des 1808 in das Herzogthum Warschau eingeführten Code Napoleon, das berüchtigte Napoleonische Judendecret, welches aber nur bis 1818 Geltung haben sollte und, in Frankreich hatte, vom Könige von Sachsen auch für das Herzogthum Warschau decretirt ward, und zwar mit dem Zusatz, daß den Juden der Erwerb unbeweglicher Güter verboten wurde, wie dieses Decret nicht im Gesetzbuch veröffentlicht, auch 1818 nicht verlängert ward, dennoch aber bis heute die gesetzliche Richtschnur für die Verhältnisse der Juden geblieben. Ferner heißt es: „Ein wichtiger Denkstein für die Gesetzgebung unseres Landes bezüglich der politischen oder bürgerlichen Rechte der Juden, die ihnen, rechtlich betrachtet, schon seit dem Jahre 1818 zustehen, ist der Mas, betreffend die Wahlen zu den Kreis- und Stadträthen, dessen Art. 1. bestimmt: d.aß alle Unterthanen des Königreiches Polen, die polnisch lesen und schreiben können, ohne Unterschied der Religion und des Standes Wähler sind; und, nach Art. 22. desselben Mas find die Mitglieder der Wahlversammlungen unter gewissen Bedingungen auch wählbar ,