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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-10-22 · Heft 43 (22.10.1861) · p. Seite 621

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 43 (22.10.1861)
Date
1861-10-22
Page
Seite 621 (sequence 9)
Language
German
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Ml die Trauungen, Begräbnisse-, Geschenke.-und Spenden? beschafft werden. Hiervon beläuft sich, die erftere. Ein- * nahmenquelle stets auf dieselbe Summe;-! nur die der \ Trauungen vergrößert sich; sehr. In. den Ausgaben, die zwischen 35- und 40,000 Francs abwechseln, sind die Gehälter - zu zwei Dritttheilen mit einbegriffen. .Unter.dem Titel der „Gemeinde-Kaffe" ist eine besondere für verschiedene Bedürfnisse und unvorgesehene Ausgaben bestimmte Kaffe .geschaffen worden; ihr Budget belauft sich jährlich auf 5—6000 Francs, und sie hat jetzt fast über 10,000 Francs zu disponiren. Sie ist bestimmt zu -Vertheitungen, Gehältern, für aetive und pensionirte Cultusdiener, Aufmunterungen für Schriftsteller,. welche sich um die israelitische Sache verdient gemacht haben ms. w. Der Rechenschaftsbericht klärt uns aber zu wenig über die Erfüllung der dritten, gerade interessanten Bestimmung auf. Es ist nicht durchaus nothwendig, daß wir die Namen der Personen kennen, welche Pensionen' oder Unterstützungen bekommen, obgleich diese Regel der Veröffentlichung solcher Individuen, die jetzt bei denselben Gegenständen im Staatsbudget herrscht, ebenso in einem Confistorialbudget angewandt werden kann. Aber bei welchen nützlichen Büchern hat man subscribirt? Welche verdienstvolle. Schriftsteller hat man unterstützt? Das wäre interessant zu wissen, obwohl die magere Summe von 388 Francs, die. zu diesem Zwecke während dreier Jahre verbraucht worden ist, die Neugier wenig spannen sollte. . Paris,. Ende September. Durch kaiserliches Decret ist Herr Moses Boris, Oberstlieutenant im 64ften Linien- Jnfanterle-Regimente, zum Obersten ernannt und zum Kommando über das 39ste Regiment berufen worden.; . Dran (Algiers 10. September. Der junge Jsak Benichon ist zum Baccalaureus der Wissenschaften mit der größten Auszeichnung erhoben worden; die Thatsache ist erwähnenswerth, weil zum ersten Male ein Eingeborener unserer Stadt diesen Grad erwirbt. (Arch. isr.) Die Schweiz. - Graubünden, 1. Oktober. In dem Canton Graub.ünden^sind! laut neuestem Gesetze sämmtliche die Niederlaffttngö - und Berkehrsverhältniffe derJuden betreffendes Beschränkungen von nun an aufgehoben. . ' Rußland. -.; Mitau, i.m August. (Privatmitth.) Seine -Majestät -der Kaiser Alexander. II. Hat auf - den alleruntevthänigstm Portrag des. Herrn Ministers der.Volksaufklärung geruht, ein von demselben - unterbreitetes Exemplarder von dem Religionslehrer der Mitaüschen hebräischen Kronsschule,- R, Wunderbar, verfaßten Schriften: „Biblisch - talmudische M e d i e i n" und „Kurzgefaßte Religions- und Sittenlehre der Israeliten" mit gnädigem Wohlwollen anzunehmen. — Die kurländische Gouvernements-Zeitung; bringt in ihrem amtlichen Theile zur allgemeinen Kenntniß, daß in Folge höherer Vorschrift das bei Einführung der Regulirung auf dem Kronsgute „Kloster - Hasenpoth? abgetheilte 0,68 Dessätinen große: Land-Obrockstüch einem nochmaligen Ausbote auf.24 hintereinanderfolgende Jahre unterzogen werden soll-, und zwar mit Zulassung der beim ersten Ausbote zurückg ewi es enen Lieb Haber mo s a.ische n Glauben s. — Ferner enthält der Senats-Ukas aus dem I. Departement No. 54,029 c. die Publication, daß der Reichsrath nach Durchsicht der vom Minister des Innern nach Relation mit demFinanzministec erngebrachten Vorstellung über die Aushebung des im Punkt; 3 Art. 1589 Cod. der Gesetze, Bd. X., Ausgabe -1857, in Bezug, auf. das vormalige Projeet, einer Uebersie-- delung der Ebräer aus dem Grenz-Rayon von 50 Werst derwestlichen Gouvernements verordneten Verbotes, Ebräern gehörige, innerhalb dieses Rayons .liegende Häuserals Salog anzunehmen, dahin sentirt habe: nunmehr die in dem bezogenen Artikel enthaltene Beschränkung in Bettest der Annahme der -den Ebräern gehörenden und im Rayon von 50 Werstwon der österreichischen und preußischen Grenze, belegenen Hauser als Salog aufzuheben,;.unter Beibehaltung der üblichen in Kraft stehenden allgemeinen Verordnungen über die. Verpfändung steinerner Gebäude in den Städten bei Conttacten mit der Krone. , < Warschau, 4. October. Der erste Gesetzentwurf, welcher dem Staatsrathe vorgelegt wurde, war der über die bürg erlichen Rech te der Juden. DasRegierungsorgan, der „ Dziennik Powßechny", bringt jetzt einen Artikel über die Gleichberechtigung der Juden mit dmranderm-Einwohnern! des;Königreichs,' dem. zufolg.e 43

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