Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1861)
- Date
- 1861-10-15
- Page
- Seite 607 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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607 huldigt, den regsten Antheil. Zwar kommen schon die neuen und hyperorthodoren Maulwürfe aus ihren Löchern, verbreiteten sogar vor Wochen schon die Kunde von seinem geschehenen Hinscheiden — aber es wird ihnen nichts helfen, die Saat, die Präger mit so treuem Fleiße ausgesäet, ist in fruchtbaren Acker gefallen und läßt das Unkraut nicht wieder aufwuchern. — Die Angelegenheit Stein's in Frankfurt am Main rückt nicht vorwärts; alle VermittelungsOrsttche scheiterten bis jetzt. Dies hinderte nicht, Äaßlmchvn Gottesdienst"in den verflossenen FeiertageMleitete und'dürchseine herrlichen Predigten Alles entzückte. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 26. September. Der Ausschuß für confessionelle Angelegenheiten hat der „Oesterr. Ztg." zufolge in seiner vorgestern abgehaltenen Sitzung die unbedingte und ausnahmslose Gleichstellung aller Bekenntnisse ausgesprochen. Die Berathung über die zwei hierauf bezüglichen Paragraphen war kurz, aber sehr lebendig. Der scharfen und eindringlichen Dialektik des unermüdlich für constitutionelle Freiheit vorkampfenden Di-, v. Mühlfcld ist es gelungen, diese Gesetzbestimmungen in der ursprünglichen Fassung des Entwurfes zu erhalten. Die Bischöfe sollen abgenutzte und längst widerlegte Argumente gegen die Judenemancipation vorgebracht haben. Um schließlich wenigstens den galizischen Juden die „Besitzfähigkeit" zu bestreiten, machte der Bischof Litwinowicz sogar eine Ercursion in den Talmud, den er genau zu kennen behauptete und dessen Unmoralität er nachdrücklich betonte. In dieser Richtung soll jedoch der Bischof von dem Vorstande einer andern christlichen.,Confession eine sachverständige Widerlegung erfahren haben. Bei der Abstimmung zeigte sich Stimmengleichheit (5 gegen 5), so daß der Präsident Dr. Smolka den Ausschlag geben mußte. Und es gereicht in der That zur besonder» Befriedigung, daß gerade Dr. Smolka, der doch die galizischen Verhältnisse am besten kennt und nicht erst seit gestern für die Rechte seiner Mitbürger einsteht, die Frage zu Gunsten der galizischen Juden im Sinne der Gleichberechtigung entschieden hat. Nach dem Inhalte dieser zum Beschlüsse erhobenen Paragraphen ist die Gleichberechtigung unbedingt und ausnahmslos für alle Länder gegeben. Jedermann darf sich überall aufhalten und wohnen; seine Heimaths- und Bürgerrechte sind durch das religiöse Bekenntniß weder bedingt noch beschränkt, so wie auch Jedermann überall unbewegliches Gut erwerben darf. Mit größerer Majorität wurde, wie das genannte Blatt weiter mittheilt, der darauf folgende Paragraph, welcher die Gelangung zu Aemtern von dem Religionsbekenntnisse unabhängig-macht, angenommen. — Der obige Ausschuß hat seine Verhandlungen nunmehr beendigt, und wird das von ihm entworfene Rcligions-Edict dieser Tage zur Vertheilung gelangen. Venedig, 25. September. Die „Wiener Zeitung" bringt nach der „Gazz. di Venezia" folgenden Nachruf, den wir hier in seiner ganzen Ausdehnung wiedergeben: „Professor Samuele Romanin. „Am 9. September ist Professor Romanin in Venedig in dem noch rüstigen Mannesalter von 53 Jahren aus dem Leben geschieden. Kein drohendes Anzeichen war dem nach kurzer Krankheit rasch eingetretenen Tode vorangegangen; der Hingeschiedene hatte sich der ganzen Fülle seiner reichen physischen und geistigen Kraft erfteut, als die heimtückische Krankheit die Wurzeln seines Lebens erfaßte und ihn schon nach drei Tagen den Seinigen entriß. Verwandte und Freunde beklagen den Verlust des mit den glänzendsten Eigenschaften des Gemüthes und Geistes ausgerüsteten Mannes; die gelehrte Welt ist um einen der eifrigsten Forscher auf historischem Gebiete ärmer geworden. „Romanin, Sohn einer gebildeten, aber mit Glücksgütern nur karg bedachten israelitischen Familie, war als zwölfjähriger Knabe bereits verwaist; nichts desto weniger begab er sich sofort von Triest nach Venedig und zwar mit drei jüngern Geschwistern, denen er in dem Alter, in welchem Andere noch Leitung bedürfen, bereits ein treuer, fast väterlicher Führer war. „Sein mit seltener Willensfestigkeit gepaarter frühreifer Geist setzte ihn 'schon damals in den Stand, Andere zu unterrichten und auf diesem Wege für seinen und der Seinigen Unterhalt zu sorgen. Dem Studium fremder Sprachen gab er sich mit besonderem Eifer hin; den in denselben erlangten Kenntnissen verdankte er dieAnstcllung als beeideter Dolmetsch für die deutsche Sprache und das Amt eines Bibliothekars am venetianischen Athenäum, dem er lange Vorstand und das er erst anderweitiger gehäufter Beschäftigung halber niederlegte. „Wenn Romanin seinen zahlreichen Schülern nicht nur als Lehrer, sondern auch als Freund lieb und werth 42