Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1861)
- Date
- 1861-10-08
- Page
- Seite 592 (sequence 8)
- Language
- German
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592 rabbiner in Oswiecim (gleich andem Rabbinern „bei andern Gemeinden") erleiden;, den Chassidäismus sammt dem Jndifferentismus klagen.Sie als die Verfolger in, und ziehen eigenthümlicher Weise dabei den Schluß, daß die hohe Regierung habe — um „den ewigen Streitigkeiten ein Ende zu machen" — den Rabbiner von den philosophischen Studien dispensirt. Mit Ihrem Schmerzensrufe haben Sie diesen wichtigen Gegenständ an die Oeffentlichkeit gebracht, jedoch in einer Weise, die nimmer geeignet ist, diesem Uebel abzuhelfen; denn Sie bringen den Leser auf eine falsche Fährte, wenn Sie den Chassidäismus -sammt dem Jndifferentismus als die Quelle-dieses Nebels (des Rabbiner-Verdrängungs-Systems) bezeichnen. Da aber gerade die richtige Erkenntniß von der Quelle des Nebels die erste Bedingung.zur Abhülfe ist, so bezeichne ich entschieden die Stellung des Rabbiners, die ihn zum unmittelbaren Regierungsorgane macht, als die einzige Quelle des Rabbiner-Verdrängungs-Systems. Die aus demselben'entspringenden Rabbiner-Verfolgungen werden nur dann aufhören, wenn es der hohen Negierung gelungen sein wird, durch ein entschiedenes Gesetz d e n R a b b i n e r v o n d.e m S r a ä t s r e g i e ru n g s - Organismus voll stand ng.a.bzu lösen. Denn der Rabbiner wird nur darum verdrängt, weil er als Regierungsorgan gezwungen ist, überaus .unsanft in das Familienleben seiner Gemeinde einzügreifen. Regierungsorgan ist der Rabbiner, wenn er die Geburtsliste führt, und gar nicht sanft wird das Familienleben von ihm berührt, wenn alljährlich das Verzcichniß der zur Militärpflicht herangereiften Söhne seiner Synagogengemeinde eben von dem Rabbiner an die weltliche Behörde ausgefertigb wird. (Nun gelange ich-zu einem Momente, in welchem Sie es von mir durchaus nicht verlangen können, daß ich etwa sagen soll, es gäbe in Galizien eine Partei, in deren Interesse es liegt, zur Förderung ihres Eigennutzes durch Umgehung und Mißbrauch des Gesetzes' ohne Rücksicht auf Familien-Calamitäten und zum Nachtheile der Regierung eine Lückenhaftigkeit in dem Geburtsregister zu verursachen, die mit der jeweiligen Rabbinerverdrängung zu Stande gebracht wird.) v Möge der Rabbiner vorerst gesetzlich von der Matrikelführung vollständig befreit werden, so wird niemals die Rabbinerverfolgung stattfinden. (Vereinzelte, auf Persönlichkeit oder auf momentanen Ortsverhältniffen. beruhende Uneinigkeiten, wie sie in aller Welt auftauchen können, sind dann nicht als Rabbinerverfolgungen zu betrachten.) Das Bestehenbleiben des Gesetzes hingegen, zufolge dessen der Rabbiner wie Civilliste führen soll, können nur die Feinde der österreichischen Regierung, wie die Feinde der Judenschast wünschen. Denn so lange der Rabbiner gesetzlich verpflichtet ist, die Matrikel zu führen, büßt die hohe Regierung eben so die-Vollständigkeit der Jmmatrikulirung ein, wie die Judenschaft um die sonstigen Segnungen des Rabbinates gebracht wird, indem der Rabbiner vermittelst der ihm hart zusetzenden Verfolgungen verhindert wird, den staatlichen wie den religiösen Pflichten Genüge zu leisten. Mit besonderm Nachdrucke mache ich Sie aufmerksam, daß der von Ihnen als Verfolger angeklagte Chassidaismus sammt dem Jndifferentismus ausschließlich in Juden erblickt werden muß; und demnach wäre der Jude jener Sündenbock, welcher die ganze Schuld zu tragen habe, zumal Sie den „besten Willen der Regierung" in den Vordergrund stellen, ohne daran zu denken, daß „Regierung" mit Regierungsbeamten niemals identisch ist. Schon die Thatsache, daß in Oswiecim binnen zwanzig Jahren acht Rabbiner nacheinander behördlich angestellt und behördlich entlassen worden sind, ist eine Erscheinung, aus welcher hervorgeht, daß von den Handlungen der Regierungsbeamten Resultate geliefert werden, die mit dem „guten Willen der Regierung" im Widerspruche stehen. (Von Reb Berisch Frommer angefangen, sind Sie die achte Rabbinatsperson an diesem Posten.) Nur die Regierungsbeamten sind die Verfolger. So war es auch ein Regierungsbeamter, welchem, als dem Voruntersuchungsrichter, bei einem Verfolgungserperimente von Ihrem unmittelbaren Vorgänger im Kreisrabbinate zu Oswiecim die „Ausschließung" mit Unwiderleglichkeit zu Protokoll dictirt und motivirt worden ist. Ern Regierungsbeamter war es,. dem es nicht möglich geworden ist, eine Verleumdungsbeschwerde gegen Ihren unmittelbaren RabbinatSvorgänger zu erheben, als derselbe ihn (den Regierungsbeamten) eines zu Gunsten des Rabbiner-Verdrängungs-Systems ausgeübten Mißbrauchs der Amtsgewalt angeklagt hatte. Derselbe Regierungsbeamte war es, der, ein Jäger, ob seines Eifers auf der Rabbiner-Verfolgungsjagd, Ihrem Vorgänger ein Gejagter geworden ist. Denn Ihr Vorgänger obschon leider unstät, aber doch vom österreichischen Kaiscrstaate^ nicht flüchtig, — Ihr Vorgänger, vonder .... .jt '.v