Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1861)
- Date
- 1861-10-08
- Page
- Seite 590 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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390 erhalten und fortgeerbt haben, welche nun als traditionelle Gesetze eine Gültigkeit beanspruchen. Daß nun aber auch Gott selbst, wie es die vulgäre Doetrin lehrt, zu seinem an Moses gegebenen Gesetze mündliche Erläuterungen hinzugefügt, durch welche allein solches seine Vollständigkeit und Verständlichkeit erhalten hätte, ist der göttlichen Weisheit unwürdig; würde es doch selbst bei einem menschlichen Gesetzgeber einen Mangel an gesetzgeberischer Thätigkeit verrathen, wenn jedesGesetz sovielespecielle Zusätze und Erläuterungen erforderte, wie es bei dem talmudischen nach göttlicher Auffassung dekFall ist. Welcher menschliche Gesetzgeber würde z. V. Ein Gesetz mit denselben Worten drei Mal wiederholen, wenn ihm jedes Mal ein anderer Sinn beigelegt werden sollte, wie Lei Erod. 23, 19? „Ein Gesetz wird in der Schrift wiederholt — sagt eine Stelle in Sifri — wenn ein neues Gesetzobjcct hinzugefügt ist"; d. h. in unserer Sprache: wenn sich der Gesetzgeber zum ersten Mal nicht bündig und klar ausgedrückt hat, so wird das Gesetz nochmals in besserer Fassung wiederholt; kann und darf man dies aber von dem göttlichen Gesetzgeber und von dem göttlichen Gesetze sagen, in dem, wie die Rabbinen lehren, jedes überflüssige Bindewort, jede Partikel tiefe Bedeutung haben sollen? „Das schriftliche Gesetz", sagt R. Jehuda Halevi, der erste Kämpfer für die göttliche Tradition, „ist unvollkommen und bedarf, seinem Inhalte nach, zu seinem Verständniß.der Ueberlieferung. Wir wissen nicht, welche Fetttheile gegessen, wie geschlachtet und nach welchen Mondmonaten wir das Jahr rechnen sollen" rc. Zugegeben nun, die rabbinische Ueberlieferung sei hier die einzig richtige, muß sie deshalb Gott selbst zugeschrieben werden? Kann sie nicht vielmehr, als das Ergebniß richtiger Wortforschung, sich in Folge geschichtlicher Entwickelung so aus- und herangebildet und sich bis auf den heutigen Tag erhalten haben? Und wie, Gott soll sich bei Gesetzen, die für die Ewigkeit bestehen, wie bei den Speise-, Sabbath- und Festgcsetzen, unvollkommen und undeutlich ansgedrückt und dazu mündliche Erklärungen gegeben haben, die der Vergessenheit und der Verfälschung unterworfen waren, während doch der vergängliche Tempelbau und Opfercultus im schriftlichen Gesetz bis ins Einzelne detaillirt wurde; ja sogar zwei Gesetze ertheilt wurden, die nach einer Meinung im Talmud „niemals in Anwendung kamen und kommen werden"?*) *) Wer eine klare Anschauung von Ursprung und We- Wir haben nur die Rudimente, die Fragen angedeutet, welche gegen die vulgäre Doetrin einer göttlichen mündlichen Ueberlieferung erhoben werden, ohne auf das innere Wesen dieser für göttlich ausgegebenen Elaborate näher einzugehen. (Wir verweisen im Uebrigen auf die vortreffliche Arbeit von vr. Weil.) Man hat darauf erwidert, daß die göttliche Weisheit nicht die unsere sek, daß, wie die Kcnntniß der Natur für den Sterblichen eine Grenze habe, so auch das Erforschen des göttlichen Willens u. dgl. m. Allein der Allgütige hat uns mit geistigen Fähigkeiten begabt, damit sie auf den dunkeln Irrwegen der Meinungen unsere Führer und Leuchte seien, und wir haben gar kein Recht, ihnen zu mißtrauen. Für uns ist wahr, was sie uns sagen; giebt es eine andere Wahrheit, so kommt sie uns nicht zu. Man hat ferner die Träger und Verbreiter dieser geläuterten Ucberlieferungslehre Karäer genannt. Wenn man damit die Negation des göttlichen Ursprungs der Tradition meint, so sind sie allerdings dem Princip nach Karäer, sie unter-' scheiden sich aber wesentlich in dessen Anwendung und Folge; denn sie anerkennen die talmudische Auslegung der heiligen Schrift, wie sie sich seit Esra und Nehemias heraus- und fortgebildet hat, wenn auch nicht als die einzig richtige, so doch aber als die nach Deut. 17, 8. einzige biblisch berechtigte und bindende. Sie anerkennen und handhaben alle alten überkommenen Gebräuche mit gleicher Liebe und Ausdauer, wie die eifrigsten Rabbaniten, ohne sie jedoch mit dem Nimbus des göttlichen Charakters zu bekleiden. Frankel, der nun als denkender Lehrer und beseelt von inniger Liebe zum rabbinischen Judenthum, dem er Jünger mit ernstem Streben erziehen will, die nicht mit heuchlerischem Sinne ein Dogma im Munde führen sollen, dem ihr Geist und Herz entfremdet sein kann, hat das Dogma von der göttlichen Tradition in seiner angcfeindeten Schrift nicht berührt und es dem individuellen Denkvermögen und dem gläubigen Sinne überlassen, unter Tradition eine göttliche, oder menschliche zu verstehen, dagegen, so weit es möglich war, kritisch zu bestimmen, welche Gebräuche und Verordnungen die Spuren eines hohen Alters tragen und in welchem Zeitabschnitte die talmudische Schristerklärung ihre authentische Firirung erhielt. Statt den Grundsatz anzuerkennen, daß man wohl sen der Tradition sich verschaffen will, den können wir wohl auf Th. I, S. 87 ff. unserer „israelitischen Religionslehre" (Baumgärtner 1861) verweisen. Die Redaetion.