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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-09-24 · Heft 39 (24.9.1861) · p. Seite 558

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 39 (24.9.1861)
Date
1861-09-24
Page
Seite 558 (sequence 2)
Language
German
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ßM . 558 und Verfolgerin der Juden. Auf das Gewand, in welches sie sich schlägt, kommt es nicht an. Ob sie in Un-- garu?Pls Vertheidigerin des-: Nätionalitätsprincipes 'sich ' gerirt, in Holstein auf die deutsche Selbstständigkeit pocht, in Preußen einen Absolutismus der Stände der Krone und dem Volke gegenüber erstrebt: sie erblickt überall in den Juden einen Feind und Gegner, nicht aus religiösem Fanatismus,, sondern weil die Gleichberechtigung dieser früher untersten Classe nichts Anderes,' als ihre, der Feudalen, völlige Niederlage bedeutet, und weit in vielen Gegenden die Intelligenz der Juden für den zurückgebliebenen Bauern und Bürger eine schneidende Wäfst Wen die Adelsherrschaft bietet. Es ist hier nicht der Ort, Argumente gegen die feudale Partei aufzustellen/ uyd alle von ihr proclamirten. Grundsätze in ihrer Nichtigkeit nachzuweisen. Nur auf Eines muß man immer wieder Hinweisen und Alle darauf aufmerksam machen, daß, wenn diese Herren sich für Vertheidiger der Krone und deren unantastbaren Rechte ausgeben, sie die größte Heuchelei begehen, iydem sie gerade im Gegentheil die Krone von sich abhängig und unter ihre Obherrschaft stellen wollen. Das Ziel der feudalen Partei ist: die Verwaltung des ganzen Staates durch Beamte aus dem Adelsstände, die Gesetzgebung church die „Stände", in denen der Adel 9/io feer Stimmen hat, und die Armee durch die adeligen Officiere in. Händen zu haben, neben dem Beamten des Staates aber als Patrimonialrichter, Kirchenpatron und als Inhaber dergutsherrlichen Polizei die vollgültigste Autori-; tat auszuüb.ern Was diesen Mächten gegenüber dann noch die Krone vermöchte, die nach allen Seiten hin durch die Vorrechte des Adels eingeschränkt und in ihrer Machtvollkommenheit, begrenzt sein würde, sieht man leicht ein, und ' wer dies nicht thut, kann es dem adeligen Mustcrstaate Mecklenburg absehen. Nein, niemals ist ein constitutioneller König so beschränkt, wie ein von feudalen Institutionen umgebener Monarch. Fürwahr, der absolutistischeste Staat ist glücklicher, als ein feudal-aristokratischerj Gesetz und Röcht sind in jenem immer noch möglich, in diesem niemals. Dort hat man einen Herrn, dessen Interesse zuletzt doch immer mit dem Interesse des Volkes zusammenfällt, -hier. Hunderte von Herren, deren persönlicher Vortheil es ist, die Unterthanen recht niederzutreten. Man kann es feen, Feudalem nicht. abläugnen, daß sie den Much nicht ihrer Ueberzeugung, wohl aber ihrer Interessen haben,- daß sie: kühn der ganzen Zeit den Fehdehandschuh hinwerfen, und mit einer erstaunlichen Offenherzigkeit ^das Schwarze: weiß und das Weiße schwarz nennen? Nun, so habet auch den Muth, die Larve fallen zu lassen, und zu sagen: nicht die Krone und ihre Rechte, sondern MnMeudalfiHd vertheidigen wir, oder, wie dieser hin ist, wollen wir ihn wieder Herstellen! Wohlan, preußische' Glaubensgenossen, beweise»''wir daß wir unfern Feind kennen, ihn nicht fürchten, sondern bekämpfen nach Recht und Pflicht! Jerusalem. II. *) Vor einigen Monaten drang das Gerücht eines großen Wirrsals aus Jerusalem nach Europa, indem über die Resultats eines Sendlings Streit ausgebrochen, von dem Beth-Din zu Jerusalem ein Bann decretirt und darauf zwei Rabbinen von dem englischen Consul ins Gefängniß geworfen worden seien. Es sind auch uns darüber verschiedene Berichte zugekommen. Wir ziehen es aber vor, einen ausführlichen, und wie es scheint, ganz unparteiisch gehaltenen aus dem lew. Chron. vom 16tm August hier wörtlich wiederzugeben. Es ist bekannt, daß seit undenklicher Zeit die Gemeinden der vier heiligen Städte in Palästina — Jerusalem, Hebron, Safct und Liberias — das Vorrecht haben, Sendlinge nach jeder jüdischen Gemeinde unserer Erde zu schicken, um diejenigen Gabe» zu sammeln, welche theils durch fromme Gefühle, theils aus Verehrung für das Land gewährt werden, welches mit Israels glorreichsten Erinnerungen verknüpft ist. Wir lassen uns hier nicht auf die Untersuchung ein, in wie weit dieser Brauch vom. socialen Standpunkte aus gerechtfertigt werden kann; hier genügt es nur, zu beweisen, daß dieser Brauch in die entferntesten Zeiten zurückgeführt werden kann, tief wurzelnd in Israels heiligster Gemeinschaft die Weihe aller Zeiten empfangen hat, den Stempel besonderer Verdienstlichkeit durch Sitte und nationales Gesetz an sich trägt, und nicht gänzlich beseitigt werden kannohne den Umsturz zahlreicher und alteA Gemeinden herbeizuführen, die gewöhnt sind, darin ihre Hülfe und die Quelle ihres Bestehens zu finden, und welche durch Gewohnheiten, Erziehung und Denkweise nur zu einem beschaulichen Leben befähigt sind. Dabei muß.berücksichtigt werden, daß bei der Ausübung dieser Sammlungen, die seit so vielen Generationen bestehen,, gewisse Bestimmungen zwischen den Sendboten und der Gemeinde sich festgesetzt-haben Vgl. No. I. in No. 36. :;

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